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   LG Amberg, 19.07.2017 - 24 S 77/17   

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https://dejure.org/2017,32876
LG Amberg, 19.07.2017 - 24 S 77/17 (https://dejure.org/2017,32876)
LG Amberg, Entscheidung vom 19.07.2017 - 24 S 77/17 (https://dejure.org/2017,32876)
LG Amberg, Entscheidung vom 19. Juli 2017 - 24 S 77/17 (https://dejure.org/2017,32876)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unfall beim Aussteigen und zu wenig Seitenabstand

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Unfall beim Aussteigen und zu wenig Seitenabstand

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zu geringer Seitenabstand als Fahrfehler

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Hälftige Schadensaufteilung bei Kollision mit geöffneter Fahrzeugtür

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hälftige Haftung nach Kollision eines in eine Parklücke einfahrenden Pkw mit einer sich öffnenden Beifahrertür - Sowohl mit in eine Parklücke einfahrendem Pkw als auch mit sich öffnender Beifahrertüren muss gerechnet werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1438
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Saarbrücken, 29.05.2009 - 13 S 181/08

    Besondere Sorgfaltspflichten beim Öffnen der Fahrzeugtür auf öffentlichen

    Auszug aus LG Amberg, 19.07.2017 - 24 S 77/17
    Der Kfz-Haftpflichtversicherer haftet grundsätzlich auch für einen Unfallschaden, den ein Insasse des versicherten Fahrzeugs durch das Öffnen der Beifahrertür verursacht (LG Saarbrücken, Urteil vom 20.11.2015, NZV 2009, 501).

    Nicht anders als im fließenden Verkehr schafft auch hier ein Öffnen der Tür ein plötzliches Hindernis im zuvor freien Verkehrsraum und erweist sich damit als ebenso gefährlich für die übrigen Verkehrsteilnehmer (zum Ganzen: LG Saarbrücken, NZV 2009, 501).

    Nachdem neben dem klägerischen Fahrzeug eine Lücke vorhanden war, musste auch mit dem jederzeitigen Einfahren eines Parklatzsuchenden rechnen, zumal der Parkplatz im Zusammenhang mit dem Elternabend stärker frequentiert war (hierzu auch LG Saarbrücken, NZV 2009, 501).

  • OLG Frankfurt, 09.06.2009 - 3 U 211/08

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines einparkenden Fahrzeuges

    Auszug aus LG Amberg, 19.07.2017 - 24 S 77/17
    Ob insoweit eine Sorgfaltspflichtverletzung seitens des Beklagten zu 1) festgestellt werden kann, richtet sich auch danach, inwiefern die Geschwindigkeit, insbesondere beim Einbiegen in die Parklücke, in der Situation angemessen gewesen ist und inwieweit der Beklagte zu 1) in der Lage gewesen ist zu erkennen, dass sich noch eine Person im Fahrzeug des Klägers befand, mit deren Aussteigen aus dem Fahrzeug jederzeit zu rechnen gewesen ist (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 09.06.2009, NJW 2009, 3038).

    Zu berücksichtigen ist weiter, dass die Betriebsgefahr des sich in Bewegung befindlichen Beklagtenfahrzeugs höher zu veranschlagen ist als die Betriebsgefahr des bereits stehenden Klägerfahrzeugs (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 09.06.2009, NJW 2009, 3038).

    Regelmäßig erscheint bei einer Kollision des einparkenden Fahrzeugs mit einer teilweise geöffneten Fahrzeugtür eines geparkten Fahrzeugs eine hälftige Schadensaufteilung angemessen (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.06.2009, NJW 2009, 3038).

  • AG Amberg, 23.12.2016 - 2 C 143/16

    Haftungsverteilung nach Kollision mit geöffneter Beifahrertür beim Einfahren in

    Auszug aus LG Amberg, 19.07.2017 - 24 S 77/17
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Amberg vom 23.12.2016, Az. 2 C 143/16, wird zurückgewiesen.

    unter teilweiser Aufhebung des Endurteils des AG Amberg vom 23.12.2016, 2 C 143/16, in Verbindung mit dem Berichtigungsbeschluss des AG Amberg vom 16.12.2017 [sie] die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger weitere 919, 97 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.11.2015 sowie weitere vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 108, 29 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit 28.11.2015 zu bezahlen.

  • OLG Celle, 22.09.2010 - 14 U 63/10

    Haftung; Einsteigen; Aussteigen; Fahrzeugtür

    Auszug aus LG Amberg, 19.07.2017 - 24 S 77/17
    Ein Seitenabstand von weniger als einem Meter soll aber dann zu gering sein, wenn auf dem Seitenstreifen neben der Fahrbahn ein Pkw mit geöffneter Fahrzeugtür steht und jederzeit mit einem weiteren Öffnen der Tür gerechnet werden muss oder in der geöffneten Fahrzeugtür eine Person steht (OLG Celle, Urteil vom 22.09.2010, 14 U 63/10, BeckRS 2010, 30839 unter Verweis auf Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Heß, Straßenverkehrsrecht, 21. Auflage, § 6 StVO, Rn. 6).
  • KG, 20.09.2010 - 12 U 216/09

    Radfahrerunfall: Haftungsverteilung bei Kollision mit einer sich öffnenden

    Auszug aus LG Amberg, 19.07.2017 - 24 S 77/17
    Das Verhalten des Beifahrers ist dem Halter auch zuzurechnen (LG Berlin, Beschluss vom 20.09.2010, 12 U 216/09, R+S. 2011, 184).
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