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   LG Amberg, 20.11.2019 - 22 O 187/17   

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https://dejure.org/2019,61950
LG Amberg, 20.11.2019 - 22 O 187/17 (https://dejure.org/2019,61950)
LG Amberg, Entscheidung vom 20.11.2019 - 22 O 187/17 (https://dejure.org/2019,61950)
LG Amberg, Entscheidung vom 20. November 2019 - 22 O 187/17 (https://dejure.org/2019,61950)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 280 Abs. 1, § 249, § 253 Abs. 2, 630 a, § 630 c, § 823 Abs. 1
    Behandlungsfehler, Schmerzensgeld, Schadensersatz, Fehlbehandlung, Schmerzen, Aufklärungspflicht, Operation, Harnleiterkomplikation

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 24.11.2011 - 1 U 4262/10

    Arzthaftung: Einwand der hypothetischen Einwilligung bei fehlender Aufklärung des

    Auszug aus LG Amberg, 20.11.2019 - 22 O 187/17
    Bei der Frage, ob ein Entscheidungskonflikt plausibel dargestellt ist, kann sehr wohl auf den allgemeinen Erfahrungsgrundsatz zugegriffen werden, dass ein Mensch, insbesondere junge Menschen, der sein Leben noch vor sich hat, sich im Zweifel für eine lebenserhaltende Therapie entscheidet und nicht für ein wahrscheinlich frühen Tod (vgl. auch OLG München, Urteil vom 24.11.2011, Az.: 1 U 4262/10).
  • BGH, 30.01.2001 - VI ZR 353/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung,

    Auszug aus LG Amberg, 20.11.2019 - 22 O 187/17
    Verwirklicht sich aber ein aufklärungspflichtiges und mitgeteiltes Risiko, besteht keine Haftung, auch wenn über ein anderes Risiko nicht aufgeklärt wurde (vgl. BGH NJW 01, 2798).
  • BGH, 10.03.1987 - VI ZR 88/86

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei Verletzung der ärztlichen

    Auszug aus LG Amberg, 20.11.2019 - 22 O 187/17
    Es ist darauf abzustellen, ob der Beklagte "unter Einsatz der von ihm zu fordernden medizinischen Kenntnisse und Erfahrungen im konkreten Fall vertretbare Entscheidungen über die diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen getroffen und diese Maßnahmen sorgfältig durchgeführt hat" (BGH, NJW 1987, 2291, 2292; BeckOK-BGB/Forster, 38. Edition, Stand 01.02.2016, § 823 Rn. 780).
  • BGH, 17.04.2007 - VI ZR 108/06

    Arzthaftung: Anforderungen an die Risikoaufklärung vor dem ersten Einsatz eines

    Auszug aus LG Amberg, 20.11.2019 - 22 O 187/17
    Schließlich und dessen ungeachtet ist die Kammer aber davon überzeugt, dass die Klägerin auch bei einem den gesetzlichen Anforderungen genügenden Aufklärungsgespräch in die verfahrensgegenständliche Bestrahlung eingewilligt hätte, sodass die Haftung der Beklagten wegen unvollständiger Aufklärung nach dem Rechtsgedanken der hypothetischen Einwilligung entfallen ist, § 630 h Abs. 2 Satz 2 BGB (vgl. nur BGH, Urteil vom 17.04.2007, Az.: VI ZR 108/06, VersR 2007, 999, 1000).
  • BGH, 06.07.2010 - VI ZR 198/09

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht über das Risiko einer Querschnittslähmung bei

    Auszug aus LG Amberg, 20.11.2019 - 22 O 187/17
    Dabei müssen dem Patienten die möglichen Risiken nicht medizinisch exakt und in allen denkbaren Erscheinungsformen dargestellt werden; es genügt, wenn dem Patienten ein allgemeines Bild von der Schwere und Richtung des Risikospektrums dargelegt, ihm die "Stoßrichtung" die Risiken verdeutlicht wird (BGH, Urteil vom 06.06.2012, Az.: VI ZR 198/09).
  • OLG Koblenz, 09.04.2009 - 5 U 621/08

    Umfang der ärztlichen Aufklärung bei einem Wahleingriff

    Auszug aus LG Amberg, 20.11.2019 - 22 O 187/17
    Erforderlich ist jedoch nur eine Aufklärung über unmittelbare OP-Risiken (OLG Koblenz, Urteil vom 09.04.2009, Az.: 5 U 621/08).
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