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   LG Amberg, 25.03.2021 - 24 O 608/20   

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https://dejure.org/2021,54181
LG Amberg, 25.03.2021 - 24 O 608/20 (https://dejure.org/2021,54181)
LG Amberg, Entscheidung vom 25.03.2021 - 24 O 608/20 (https://dejure.org/2021,54181)
LG Amberg, Entscheidung vom 25. März 2021 - 24 O 608/20 (https://dejure.org/2021,54181)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VVG § 178 Abs. 2 S. 1; AUB 2008 Nr. 1.3, Nr. 1.4
    Wirbelkörperbruch nach Eigenbewegung beim Transport eines Tisches als Unfall

Besprechungen u.ä.

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Eigenbewegung und erhöhte Kraftanstrengung in der privaten Unfallversicherung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Karlsruhe, 20.12.2018 - 12 U 106/18

    Private Unfallversicherung: Abgrenzung zwischen versichertem Unfallereignis und

    Auszug aus LG Amberg, 25.03.2021 - 24 O 608/20
    Die Rechtsprechung hat ebenfalls Grundsätze entwickelt, die bei Arbeiten an oder mit einem Gegenstand zu beachten sind (hierzu u.a. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.12.2018, 12 U 106/18, NJOZ 2019, 891):.

    Dass letztlich mit der Schädigung der Wirbelsäule ein unerwünschtes Ergebnis vorliegt, begründet zwar die bedingungsgemäß erforderliche Unfreiwilligkeit, mag aber nichts daran ändern, dass es sich hierbei um einen durch gewollte und planmäßig verlaufene Eigenbewegung erlittenen Schaden handelt (so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.12.2018, 12 U 106/18, NJOZ 2019, 891).

  • BGH, 23.11.1988 - IVa ZR 38/88

    Bandscheibenvorfall - Unfalldefinition - Wirbelsäule

    Auszug aus LG Amberg, 25.03.2021 - 24 O 608/20
    Allein die Arbeit mit oder an einem Gegenstand ist keine Einwirkung in diesem Sinne, solange dieser ausschließlich Objekt von Bemühungen bleibt, also keine unvorhergesehene Eigendynamik entwickelt und aufgrund dessen auf den Körper des Geschädigten dahingehend einwirkt, dass dieser stürzt, umknickt oder abgleitet (BGH, NJW-RR 1989, 217; OLG Frankfurt a.M., NJOZ 2014, 254; OLG Hamm, r+s 2013, 512; OLG Düsseldorf, r+s 2012, 509).

    Entscheidend ist, dass in einem derartigen Fall die Bewegung in ihrem ganzen Verlauf willensgesteuert erfolgt und es allein vom Willen des Geschädigten abhängt, ob und wie stark er in Einwirkung auf den Gegenstand seine Kräfte entfaltet (BGH, NJW-RR 1989, 217).

  • BGH, 28.01.2009 - IV ZR 6/08

    Begriff des Unfalls in der privaten Unfallversicherung

    Auszug aus LG Amberg, 25.03.2021 - 24 O 608/20
    Führt eine vom Willen des Versicherten getragene und gesteuerte Eigenbewegung zu einer plötzlichen Einwirkung von außen, wie es bei einer ursprünglich zwar gewollten und bewusst eingeleiteten, hinsichtlich des Tritts in eine Vertiefung neben dem Plattenweg dann aber unerwarteten Ausweichbewegung mit nachfolgendem Straucheln der Fall ist, wobei die vom Kläger bis dahin willentlich und problemlos getragene Last von 40 kg eine ebenfalls unerwartete Eigendynamik entfaltet hat und vom Kläger aufgefangen bzw. abgestützt werden musste, war die anfänglich willensgesteuerte Eigenbewegung in ihrem weiteren Verlauf nicht mehr gezielt und für den Kläger beherrschbar, sodass Eigenbewegung und äußere Einwirkung zusammengetroffen sind, wobei die äußere Einwirkung ihrerseits Einfluss auf die veränderte und nicht mehr beherrschbare Eigenbewegung genommen hat (BGH, NJW-RR 2009, 679).

    Demgegenüber ist nicht nur Objekt von Bemühungen ein Gegenstand, der aus dem Gleichgewicht zu geraten oder umzustürzen droht und der beim Gegensteuern des Versicherungsnehmers dessen Gesundheitsschädigung nach sich zieht (BGH, NJW-RR 2009, 679; OLG Frankfurt a.M., r+s 2009, 32; OLG Koblenz, r+s 2006, 297; OLG Nürnberg, r+s 2001, 217).

  • OLG Koblenz, 03.03.2005 - 10 U 586/04

    Unfallversicherung: Wadenverletzung beim Sprung von einer Transportfläche mit

    Auszug aus LG Amberg, 25.03.2021 - 24 O 608/20
    Demgegenüber ist nicht nur Objekt von Bemühungen ein Gegenstand, der aus dem Gleichgewicht zu geraten oder umzustürzen droht und der beim Gegensteuern des Versicherungsnehmers dessen Gesundheitsschädigung nach sich zieht (BGH, NJW-RR 2009, 679; OLG Frankfurt a.M., r+s 2009, 32; OLG Koblenz, r+s 2006, 297; OLG Nürnberg, r+s 2001, 217).
  • OLG Hamm, 15.08.2007 - 20 U 5/07

    Auch Richter kennen den Zustand von Bolzplätzen

    Auszug aus LG Amberg, 25.03.2021 - 24 O 608/20
    Der Ablauf oder Abschluss der Eigenbewegung muss von außen gestört oder behindert werden, wie etwa bei Umknicken des Fußes auf Grund einer Bodenunebenheit (OLG Hamm, r+s 2007, 518), bei Verletzungen nach dem Abspringen vom Fahrrad (OLG Hamm, NJW-RR 1996, 863) oder bei einem ungeschickten und unerwartet harten Aufkommen nach einem Sprung (BGH, NJW 1985, 1398).
  • OLG Frankfurt, 02.06.2015 - 15 U 214/14

    Ungeschickte Körperbewegung kein versicherter Unfall

    Auszug aus LG Amberg, 25.03.2021 - 24 O 608/20
    Als für einen bedingungsgemäßen Unfall nicht ausreichend erachtet wurden demgemäß Schäden aufgrund einer ungeschickten, aber gewollten und planmäßig verlaufenen Eigenbewegung (OLG Frankfurt a.M., r+s 2016, 481; OLG Karlsruhe, r+s 2013, 141; OLG Jena, r+s 2016, 142).
  • OLG Jena, 07.05.2015 - 4 U 557/14
    Auszug aus LG Amberg, 25.03.2021 - 24 O 608/20
    Als für einen bedingungsgemäßen Unfall nicht ausreichend erachtet wurden demgemäß Schäden aufgrund einer ungeschickten, aber gewollten und planmäßig verlaufenen Eigenbewegung (OLG Frankfurt a.M., r+s 2016, 481; OLG Karlsruhe, r+s 2013, 141; OLG Jena, r+s 2016, 142).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2011 - 9 U 140/10
    Auszug aus LG Amberg, 25.03.2021 - 24 O 608/20
    Als für einen bedingungsgemäßen Unfall nicht ausreichend erachtet wurden demgemäß Schäden aufgrund einer ungeschickten, aber gewollten und planmäßig verlaufenen Eigenbewegung (OLG Frankfurt a.M., r+s 2016, 481; OLG Karlsruhe, r+s 2013, 141; OLG Jena, r+s 2016, 142).
  • OLG Hamm, 07.11.1986 - 20 U 374/85
    Auszug aus LG Amberg, 25.03.2021 - 24 O 608/20
    Zum einen stellt ein Bruch eines Wirbelkörpers schon keine Zerreißung dar, da er nicht das Ergebnis zweier entgegengesetzter Kräfte ist (OLG Hamm, VersR 1988, 242; OLG Oldenburg, VersR 1985, 35).
  • OLG Frankfurt, 14.06.2013 - 7 U 98/12

    Ansprüche aus Unfallversicherung

    Auszug aus LG Amberg, 25.03.2021 - 24 O 608/20
    Allein die Arbeit mit oder an einem Gegenstand ist keine Einwirkung in diesem Sinne, solange dieser ausschließlich Objekt von Bemühungen bleibt, also keine unvorhergesehene Eigendynamik entwickelt und aufgrund dessen auf den Körper des Geschädigten dahingehend einwirkt, dass dieser stürzt, umknickt oder abgleitet (BGH, NJW-RR 1989, 217; OLG Frankfurt a.M., NJOZ 2014, 254; OLG Hamm, r+s 2013, 512; OLG Düsseldorf, r+s 2012, 509).
  • OLG Hamm, 17.08.1994 - 20 U 213/92

    Unfall; Fahrrad; Eigenbewegung; Kausalitätsbeweis; Invalidität;

  • BGH, 12.12.1984 - IVa ZR 88/83

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht der Unfallversicherung

  • OLG Hamm, 21.09.2012 - 20 U 92/12

    Begriff des Unfallereignisses i.S. von Nr. 1.3 AUB 2000

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