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   LG Amberg, 28.01.2016 - 24 O 71/15 LG   

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https://dejure.org/2016,71031
LG Amberg, 28.01.2016 - 24 O 71/15 LG (https://dejure.org/2016,71031)
LG Amberg, Entscheidung vom 28.01.2016 - 24 O 71/15 LG (https://dejure.org/2016,71031)
LG Amberg, Entscheidung vom 28. Januar 2016 - 24 O 71/15 LG (https://dejure.org/2016,71031)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.09.2009 - VI ZR 19/08

    Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen

    Auszug aus LG Amberg, 28.01.2016 - 24 O 71/15
    Dabei ist zu beachten, dass sich der Schutzbereich der Meinungsfreiheit auch auf die Äußerung von Tatsachen erstreckt, soweit sie Dritten zur Meinungsbildung dienen können, sowie auf Äußerungen, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen und die insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt werden (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 29.09.2009, VI ZR 19/08, BeckRS 2009, 28214).

    Um die Zulässigkeit der angegriffenen Äußerung zu beurteilen, sind mithin die betroffenen Interessen gegeneinander abzuwägen, wobei alle wesentlichen Umstände und die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 29.09.2009, VI ZR 19/08, BeckRS 2009, 28214).

  • BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10

    Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für

    Auszug aus LG Amberg, 28.01.2016 - 24 O 71/15
    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH, NJW 2013, 790 ff).

    Dabei sind das durch Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK gewährleistete Interesse des Klägers auf Schutz seiner Persönlichkeit und seines guten Rufes mit dem in Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 EMRK verankerten Recht des Beklagten auf Meinungsfreiheit abzuwägen (BGH, NJW 2013, 790 ff).

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus LG Amberg, 28.01.2016 - 24 O 71/15
    In der Zusammenschau der Aussage ergibt sich für das Gericht weiter, dass der Schwerpunkt (hierzu: MünchKomm-BGB/tVagner, 6. Aufl., 2013, § 824 Rn. 15 unter Rekurs auf BVerfGE 61, 1, 9) hierbei klar auf der Meinungsäußerung und damit dem Werturteil liegt.
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