Rechtsprechung
LG Ansbach, 01.07.2015 - 2 O 478/14 Rae |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Kein Schadensersatz aus Anwaltshaftung
- ra.de
Verfahrensgang
- LG Ansbach, 01.07.2015 - 2 O 478/14 Ra
- OLG Nürnberg, 26.01.2016 - 3 U 1548/15
- BGH, 06.07.2017 - IX ZR 38/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Stuttgart, 18.08.2014 - 5 U 58/14
Internationale Zuständigkeit: Schadensersatzklage wegen Pflichtverletzungen bei …
Auszug aus LG Ansbach, 01.07.2015 - 2 O 478/14
Es liegt hier nur ein bloßes "Doing-Business" vor (vgl. hierzu auch OLG Stuttgart, Hinweisbeschluss vom 18.08.2014 - 5 U 58/14, BeckRS 2015, 00846). - BGH, 28.02.2012 - XI ZR 9/11
Internationale Zuständigkeit nach EuGVVO: Darlehensgewährung als Dienstleistung; …
Auszug aus LG Ansbach, 01.07.2015 - 2 O 478/14
Nach der Rechtsprechung des BGH muss die auf den Wohnsitzstaat des Verbrauchers ausgerichtete Tätigkeit des Unternehmers den späteren Vertragsschluss durch eine auf den Gewinn von Kunden gerichtete Handlung zumindest motiviert haben (vgl. BGH, Urteil vom 28.02.2012, NJW 2012, S. 1817, Rdn. 38 m.w.N.). - LG Dortmund, 07.06.2013 - 3 O 664/11
Falschberatung über eine Fondsbeteiligung wegen unterlassener Aufklärung über die …
Auszug aus LG Ansbach, 01.07.2015 - 2 O 478/14
Die Klage vor dem Landgericht Ansbach unter dem Aktenzeichen 3 O 664/11 Fin wurde nach Klagerücknahme gegen eine der Beklagten im Übrigen durch Teil-Endurteil vom 17.12.2013 (Anlage K1) abgewiesen. - EuGH, 17.10.2013 - C-218/12
Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Verbraucherschutzes bei …
Auszug aus LG Ansbach, 01.07.2015 - 2 O 478/14
Erwägungsgrund 24 zu Rom I VO (welcher sich auf Art. 6 I lit. b Rom I-VO bezieht, dem kollisionsrechtlichen Pendant zu Art. 15 I lit. c EuGVVO, vgl. Anmerkung Staudinger in NJW 2013, S. 3504) lautet:. - EuGH, 07.12.2010 - C-585/08
Unionsrechtliche Regeln über die gerichtliche Zuständigkeit für …
Auszug aus LG Ansbach, 01.07.2015 - 2 O 478/14
a) Nach aktueller Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 07.12.2010, Aktenzeichen C-585/08 u.a. - Pammer -, NJW 2011, S. 505, siehe Rdnr. 93) ist bei der Beurteilung der Frage eines Ausrichtens im Sinne des LugÜ eine Gesamtschau verschiedener Kriterien vorzunehmen, anhand derer die Feststellung zu treffen ist, ob der Geschäftsbesorger seine Tätigkeit gewolltermaßen auch auf andere Staaten als seinen Geschäftssitzstaat ausgerichtet hat.
- OLG Nürnberg, 26.01.2016 - 3 U 1548/15
Zum Merkmal des "Ausrichtens" gemäß Art. 15 Abs. 1 c) des Luganer Übereinkommens …
Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts Ansbach vom 01.07.2015, Az. 2 O 478/14 Rae, wird zurückgewiesen.Unter Abänderung des am 01.07.2015 verkündeten Urteils des Landgerichts Ansbach, Az. 2 O 478/14 Rae werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 35.821,15 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit Rechtshängigkeit zu zahlen;.
Unter Abänderung des am 01.07.2015 verkündeten Urteils des Landgerichts Ansbach, Az. 2 O 478/14 Rae wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin 1.369,78 EUR eigene außergerichtliche Kosten und 613, 50 EUR Gerichtskosten zu ersetzen.