Rechtsprechung
LG Ansbach, 15.07.2022 - 2 O 267/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
Widerspruch, Deckungszusage, Antragstellung, Prozesskostenhilfe, Rechtsschutzversicherung, Verfahren, Anordnung, Schriftsatz, Erlass, Antragsteller, Dringlichkeit, Nutzer, Nutzerkonto, Abschluss, Antrag auf Prozesskostenhilfe, einstweiligen Anordnung, Vermeidung von ...
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Widerspruch, Deckungszusage, Antragstellung, Prozesskostenhilfe, Rechtsschutzversicherung, Verfahren, Anordnung, Schriftsatz, Erlass, Antragsteller, Dringlichkeit, Nutzer, Nutzerkonto, Abschluss, Antrag auf Prozesskostenhilfe, einstweiligen Anordnung, Vermeidung von ...
Verfahrensgang
- LG Ansbach, 15.07.2022 - 2 O 267/22
- OLG Nürnberg, 07.10.2022 - 3 U 2178/22
Wird zitiert von ...
- OLG Nürnberg, 07.10.2022 - 3 U 2178/22
Unmittelbare drohende Löschung eines Kontos als Verfügungsgrund
Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das Urteil des Landgerichts Ansbach vom 15.07.2022, Aktenzeichen 2 O 267/22, wird zurückgewiesen.Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Ansbach vom 15.07.2022, Aktenzeichen 2 O 267/22, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.