Rechtsprechung
   LG Ansbach, 20.10.2017 - 3 O 394/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,50579
LG Ansbach, 20.10.2017 - 3 O 394/17 (https://dejure.org/2017,50579)
LG Ansbach, Entscheidung vom 20.10.2017 - 3 O 394/17 (https://dejure.org/2017,50579)
LG Ansbach, Entscheidung vom 20. Oktober 2017 - 3 O 394/17 (https://dejure.org/2017,50579)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,50579) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 7 Abs. 1, § 17 Abs. 1, Abs. 2, § 20; StVO § 1, § 3 Abs. 1; BGB § 249, § 421, § 823 Abs. 1
    Wirkung eines Schuldbekenntnisses bei Unaufklärbarkeit des Unfalls

  • verkehrslexikon.de

    Wirkung eines einseitigen Schuldbekenntnisses bei Unaufklärbarkeit des Unfallgeschehens

  • rewis.io

    Wirkung eines Schuldbekenntnisses bei Unaufklärbarkeit des Unfalls

  • ra.de
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - einseitiges Schuldbekenntnis am Unfallort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Schuldanerkenntnis bei Verkehrsunfall

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Schuldanerkenntnis bei Verkehrsunfall

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wirkung eines Schuldbekenntnisses bei Unaufklärbarkeit des Unfalls

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schuldeingeständnis nach Unfall

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Schuldbekenntnis zu voller Haftung trifft anderem Unfallbeteiligten bei Unaufklärbarkeit des Unfallgeschehens keine Mithaftung - Schuldbekenntnis führt zur Verbesserung der Beweislage zugunsten des anderen Unfallbeteiligten

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 211
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 64/82

    Rechtsfolgen eines Schuldbekenntnisses nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Ansbach, 20.10.2017 - 3 O 394/17
    Ein solcher Anlass bestand nur dann, wenn zuvor Streit oder zumindest eine (subjektive) Ungewissheit über das Bestehen der Schuld oder über einzelne rechtlich erhebliche Punkte geherrscht haben (BGH, Uli. v. 10.01.1984 - VI ZR 64/82; NJW 1984, 799).

    Dies hat zur Folge, dass die Beklagtenpartei die ihr Prozessbegehren tragenden Behauptungen erst beweisen muss, wenn dem Erklärenden der Nachweis der Unrichtigkeit des Anerkannten gelungen ist (BGH, Urt. v. 10.01.1984 - VI ZR 64/82).

  • AG Dresden, 23.01.2017 - 115 C 745/16

    Verkehrsunfall - Auffahrunfall nach Vorfahrtmissachtung

    Auszug aus LG Ansbach, 20.10.2017 - 3 O 394/17
    Bei einem Auffahren auf ein aus einer untergeordneten Straße einbiegendes Fahrzeug, das im Zeitpunkt der Kollision die auf der Vorfahrts Straße typische Geschwindigkeit noch nicht erreicht hat, spricht der Anscheinsbeweis demnach nicht gegen den Auffahrenden, sondern gegen den Einfahrenden und eine durch ihn begangene und unfallursächliche Vorfahrtsverletzung (OLG München, Urt. v. 21.04.1989 - 10 U 3383/88; NZV 1989, 438; ebenso AG Dresden, Urt. v. 23.01.2017 -115 C 745/16; NJW-RR 2017, 1108).
  • KG, 20.11.2013 - 22 U 72/13

    Haftung bei Auffahrunfall: Beweis des ersten Anscheins für Verschulden des

    Auszug aus LG Ansbach, 20.10.2017 - 3 O 394/17
    Der Anschein gegen den Auffahrenden setzt lediglich eine typische Gestaltung, also zumindest eine Teilüberdeckung von Front und Heck, voraus (KG, Hinweisbeschl. v. 20.11.2013 - 22 U 72/13; NJW-RR 2014, 809).
  • OLG München, 21.04.1989 - 10 U 3383/88

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach dem Linksabbiegen

    Auszug aus LG Ansbach, 20.10.2017 - 3 O 394/17
    Bei einem Auffahren auf ein aus einer untergeordneten Straße einbiegendes Fahrzeug, das im Zeitpunkt der Kollision die auf der Vorfahrts Straße typische Geschwindigkeit noch nicht erreicht hat, spricht der Anscheinsbeweis demnach nicht gegen den Auffahrenden, sondern gegen den Einfahrenden und eine durch ihn begangene und unfallursächliche Vorfahrtsverletzung (OLG München, Urt. v. 21.04.1989 - 10 U 3383/88; NZV 1989, 438; ebenso AG Dresden, Urt. v. 23.01.2017 -115 C 745/16; NJW-RR 2017, 1108).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht