Rechtsprechung
LG Ansbach, 22.12.2020 - 1 T 1379/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- mietrechtsiegen.de
Namensschild an Mietwohnung führt zum Mitbesitz an der Mietsache?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Namensschild bedeutet Mitbesitz!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Mitbesitz an Mieträumen durch Namensschild?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Namensschild dokumentiert Mitbesitz! (IMR 2021, 312)
Verfahrensgang
- AG Ansbach, 18.11.2020 - 1 C 747/20
- LG Ansbach, 22.12.2020 - 1 T 1379/20
Papierfundstellen
- ZMR 2021, 220
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.10.2009 - IX ZB 248/08
Keine Ersatzzustellung durch Einlegung in Briefkasten aufgegebener Geschäftsräume
Auszug aus LG Ansbach, 22.12.2020 - 1 T 1379/20
Das muss jedoch nach außen erkennbar sein (BGH, Beschluss v. 22.10.2009, Aktz. IX ZB 248/08, Rn. 18 und 21, zitiert nach juris). - OLG Hamburg, 05.09.2011 - 8 W 55/11
Erledigung eines Rechtsstreits bzgl. Räumungsanspruchs gegenüber einem …
Auszug aus LG Ansbach, 22.12.2020 - 1 T 1379/20
Wer als Nichtmieter ein eigenes Namensschild an den Mieträumen anbringt, dokumentiert damit grundsätzlich auch (Mit-)besitz an dem Mietobjekt (siehe Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 05. September 2011 - 8 W 55/11 -, Rn 4 und 5 zitiert nach juris). - AG Ansbach, 18.11.2020 - 1 C 747/20
Räumung durch Besitzaufgabe des Mitmieters
Auszug aus LG Ansbach, 22.12.2020 - 1 T 1379/20
Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ansbach vom 18.11.2020, Az. 1 C 747/20, wird zurückgewiesen.
- AG Berlin-Mitte, 13.10.2021 - 123 C 108/21
Kostenentscheidung bei einer übereinstimmenden Erledigungserklärung im …
Aus dem bloßen Vorhandensein eines Namensschildes an der Klingel sowie an dem Briefkasten folgert der Rechtsverkehr regelmäßig nicht, dass nach wie vor ein Besitzverhältnis bezüglich der Wohnung besteht (a.A. LG Ansbach, Beschluss vom 22. Dezember 2020 - 1 T 1379/20, juris Rn. 5).(Rn.7).Aus dem bloßen Vorhandensein eines Namensschildes an der Klingel sowie am Briefkasten folgert der Rechtsverkehr regelmäßig nicht, dass nach wie vor ein Besitzverhältnis bezüglich der Wohnung besteht (a.A. LG Ansbach, Beschl. v. 22.12.2020 - 1 T 1379/20 - juris Rn. 5).