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   LG Ansbach, 23.01.2020 - 1 T 868/19   

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LG Ansbach, 23.01.2020 - 1 T 868/19 (https://dejure.org/2020,26371)
LG Ansbach, Entscheidung vom 23.01.2020 - 1 T 868/19 (https://dejure.org/2020,26371)
LG Ansbach, Entscheidung vom 23. Januar 2020 - 1 T 868/19 (https://dejure.org/2020,26371)
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  • OLG Hamm, 18.01.2013 - 25 W 262/12

    Gegenstandswert im Insolvenzeröffnungsverfahren

    Auszug aus LG Ansbach, 23.01.2020 - 1 T 868/19
    Sie entspricht zudem dem in § 1 InsO festgelegten Zweck des Insolvenzverfahrens, nämlich der Gläubigerbefriedigung, indem sie verhindert, dass die für die Befriedigung der Insolvenzgläubiger zur Verfügung stehende Masse durch infolge hoher Verfahrenswerte möglicherweise ausufernde Gerichtskosten zusätzlich aufgezehrt wird (OLG Hamm a.a.O. sowie Beschluss v. 18.1.2014, I-25 W 262/12; OLG Dresden, Beschluss v. 26.8.2013, 3 W 739/13; OLG Koblenz a.a.O.; OLG Bamberg, Beschluss v. 5.1.2017, 8 W 87/16).
  • AG Ansbach, 17.07.2019 - 4 IN 77/14

    Zurückweisung der Erinnerung

    Auszug aus LG Ansbach, 23.01.2020 - 1 T 868/19
    Auf die sofortige Beschwerde des Insolvenzverwalters wird der Beschluss des Amtsgerichts Ansbach vom 17.07.2019, Az. 4 IN 77/14, aufgehoben.
  • OLG Dresden, 26.08.2013 - 3 W 739/13
    Auszug aus LG Ansbach, 23.01.2020 - 1 T 868/19
    Sie entspricht zudem dem in § 1 InsO festgelegten Zweck des Insolvenzverfahrens, nämlich der Gläubigerbefriedigung, indem sie verhindert, dass die für die Befriedigung der Insolvenzgläubiger zur Verfügung stehende Masse durch infolge hoher Verfahrenswerte möglicherweise ausufernde Gerichtskosten zusätzlich aufgezehrt wird (OLG Hamm a.a.O. sowie Beschluss v. 18.1.2014, I-25 W 262/12; OLG Dresden, Beschluss v. 26.8.2013, 3 W 739/13; OLG Koblenz a.a.O.; OLG Bamberg, Beschluss v. 5.1.2017, 8 W 87/16).
  • LG Bayreuth, 28.10.2016 - 42 T 196/16

    Abzug von Kosten der Betriebsführung bei Ermittlung des Werts der Insolvenymasse

    Auszug aus LG Ansbach, 23.01.2020 - 1 T 868/19
    Da auf die Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens abzustellen ist, müssen Einnahmen, die während des Verfahrens entstanden, aber ebenfalls während des Verfahrens durch entsprechende Ausgaben wieder abgeflossen sind, außer Betracht bleiben (OLG Hamm, Beschluss v. 14.5.2013, I-15 W 198/12; LG Bayreuth, Beschluss v. 28.10.2016, 42 T 196/16).
  • BGH, 05.03.2015 - IX ZR 164/14

    Zahlungsklage des Massegläubigers gegen den Insolvenzverwalter: Berechnung des

    Auszug aus LG Ansbach, 23.01.2020 - 1 T 868/19
    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage bislang nicht entschieden (ausdrücklich offen gelassen im Urteil v. 5.3.2015, IX ZR 164/14).
  • OLG Bamberg, 05.01.2017 - 8 W 87/16

    Festsetzung von Gerichtskosten im Insolvenzverfahren nach Betriebsfortführung

    Auszug aus LG Ansbach, 23.01.2020 - 1 T 868/19
    Sie entspricht zudem dem in § 1 InsO festgelegten Zweck des Insolvenzverfahrens, nämlich der Gläubigerbefriedigung, indem sie verhindert, dass die für die Befriedigung der Insolvenzgläubiger zur Verfügung stehende Masse durch infolge hoher Verfahrenswerte möglicherweise ausufernde Gerichtskosten zusätzlich aufgezehrt wird (OLG Hamm a.a.O. sowie Beschluss v. 18.1.2014, I-25 W 262/12; OLG Dresden, Beschluss v. 26.8.2013, 3 W 739/13; OLG Koblenz a.a.O.; OLG Bamberg, Beschluss v. 5.1.2017, 8 W 87/16).
  • OLG Stuttgart, 30.04.2014 - 8 W 149/14

    Gerichtskosten im Insolvenzverfahren: Bemessungsgrundlage bei Betriebsfortführung

    Auszug aus LG Ansbach, 23.01.2020 - 1 T 868/19
    Die hierdurch erreichte einheitliche Berechnung des Gegenstandswerts für die Gerichtsgebühren und die Vergütung des Insolvenzverwalters entspricht auch dem Willen des Gesetzgebers (BT-Drs. 12/3803, S.72; OLG Koblenz, Beschluss v. 20.1.2014, 12 W 640/13; OLG Stuttgart, Beschluss v. 30.4.2014, 8 W 149/14).
  • OLG Koblenz, 20.01.2014 - 12 W 640/13

    Gerichtskosten im Insolvenzverfahren: Bemessungsgrundlage bei Betriebsfortführung

    Auszug aus LG Ansbach, 23.01.2020 - 1 T 868/19
    Die hierdurch erreichte einheitliche Berechnung des Gegenstandswerts für die Gerichtsgebühren und die Vergütung des Insolvenzverwalters entspricht auch dem Willen des Gesetzgebers (BT-Drs. 12/3803, S.72; OLG Koblenz, Beschluss v. 20.1.2014, 12 W 640/13; OLG Stuttgart, Beschluss v. 30.4.2014, 8 W 149/14).
  • OLG Hamm, 14.05.2013 - 15 W 198/12

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung des Werts der Insolvenzmasse i.S. von §

    Auszug aus LG Ansbach, 23.01.2020 - 1 T 868/19
    Da auf die Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens abzustellen ist, müssen Einnahmen, die während des Verfahrens entstanden, aber ebenfalls während des Verfahrens durch entsprechende Ausgaben wieder abgeflossen sind, außer Betracht bleiben (OLG Hamm, Beschluss v. 14.5.2013, I-15 W 198/12; LG Bayreuth, Beschluss v. 28.10.2016, 42 T 196/16).
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