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   LG Arnsberg, 04.12.2018 - 4 O 31/18   

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LG Arnsberg, 04.12.2018 - 4 O 31/18 (https://dejure.org/2018,49089)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 04.12.2018 - 4 O 31/18 (https://dejure.org/2018,49089)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 04. Dezember 2018 - 4 O 31/18 (https://dejure.org/2018,49089)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstandspflicht des Haftpflichtversicherers wegen Herbeiführens des Schadens durch den Gebrauch des Kfz i.R.d. Eintritts der Rechtsgutsverletzung durch das Überlaufen des Heizöltanks beim Betanken durch eine Pflichtverletzung des Tankfahrers

  • Wolters Kluwer

    Einstandspflicht des Haftpflichtversicherers wegen Herbeiführens des Schadens durch den Gebrauch des Kfz i.R.d. Eintritts der Rechtsgutsverletzung durch das Überlaufen des Heizöltanks beim Betanken durch eine Pflichtverletzung des Tankfahrers

  • RA Kotz

    Heizöl-Auslaufen: Tankwagenfahrer haftet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 16.05.1991 - 10 U 135/90

    Mitverantwortlichkeit für Ölschaden wegen mangelhafter Tankanlage

    Auszug aus LG Arnsberg, 04.12.2018 - 4 O 31/18
    Als Haftpflichtversicherer des Heizöllieferanten, der Firma Spedition C, hat die Beklagte gegenüber der Klägerin ebenfalls für den Schaden einzustehen, §§ 149 f. VVG, § 10 AKB (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.1991, 10 U 135/90).

    Der Öllieferant muss auch mit einem Mangel oder einem Versagen der Kontrollgeräte rechnen und sein Verhalten darauf einstellen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.1991, 10 U 135/90).

    Bei der Bemessung der Verschuldensanteile nach § 254 Abs. 1 BGB ist die von der Anlage ausgehende Betriebsgefahr in die Abwägung einzustellen, da diese durch technische Mängel der Anlage erhöht war (vgl. BGH NJW 1995, 1150 Tz. 25; OLG Düsseldorf VersR 1992, 1478, 1479; Geigel-Münkel, Haftpflichtprozess, 25. A., S. 794).

  • OLG Köln, 06.04.1990 - 20 U 186/89
    Auszug aus LG Arnsberg, 04.12.2018 - 4 O 31/18
    Der Tankwagenfahrer darf sich bei der Befüllung von Heizöl jedoch nicht blind auf den Grenzwertgeber verlassen, da mit dem Versagen technischer Warnanlagen immer gerechnet werden muss (BGH NJW 1972, 42; NJW 1978, 1576; OLG Köln, Urteil vom 06.04.1990, 20 U 186/89).

    An die Sorgfaltspflichten beim Befüllen von Öltanks sind strenge Anforderungen zu stellen, weil während des Befüllvorganges Öl in das Erdreich und Grundwasser gelangen und erhebliche Schäden hervorrufen kann; zur Vermeidung von Gefährdungen der Allgemeinheit sind bei einer solchen Kontaminierung häufig sehr kostenträchtige Eilmaßnahmen erforderlich (vgl. dazu BGH, VersR 1985, 575; OLG Köln, NJW-RR 1990, 927).

  • BGH, 18.06.1998 - IX ZR 311/95

    Auskunftspflicht des Beauftragten; Pfändung des Anspruchs auf Abtretung einer

    Auszug aus LG Arnsberg, 04.12.2018 - 4 O 31/18
    Dabei ist eine Behauptung als bewiesen anzusehen, wenn das Gericht von ihrer Wahrheit überzeugt ist, ohne dabei unerfüllbare Anforderungen zu stellen (vgl. BGH WM 98, 1689).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus LG Arnsberg, 04.12.2018 - 4 O 31/18
    Hierfür genügt, da eine absolute Gewissheit nicht zu erreichen und jede Möglichkeit des Gegenteils nicht auszuschließen ist, ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit (vgl. BGH NJW 93, 35), ein für einen vernünftigen die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er den Zweifeln Einhalt gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. Thomas-Putzo/ Reichold , ZPO, 31. Auflage 2010, § 286 Rn. 2; BGH 53, 245/256, NJW 00, 953).
  • BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98

    Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB

    Auszug aus LG Arnsberg, 04.12.2018 - 4 O 31/18
    Hierfür genügt, da eine absolute Gewissheit nicht zu erreichen und jede Möglichkeit des Gegenteils nicht auszuschließen ist, ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit (vgl. BGH NJW 93, 35), ein für einen vernünftigen die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er den Zweifeln Einhalt gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. Thomas-Putzo/ Reichold , ZPO, 31. Auflage 2010, § 286 Rn. 2; BGH 53, 245/256, NJW 00, 953).
  • BGH, 15.10.1971 - I ZR 27/70

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schadensersatz aus abgetretenem Recht -

    Auszug aus LG Arnsberg, 04.12.2018 - 4 O 31/18
    Der Tankwagenfahrer darf sich bei der Befüllung von Heizöl jedoch nicht blind auf den Grenzwertgeber verlassen, da mit dem Versagen technischer Warnanlagen immer gerechnet werden muss (BGH NJW 1972, 42; NJW 1978, 1576; OLG Köln, Urteil vom 06.04.1990, 20 U 186/89).
  • BGH, 06.06.1978 - VI ZR 156/76

    Pflichten des Öllieferanten beim Befüllen eines mit einem Grenzwertgeber

    Auszug aus LG Arnsberg, 04.12.2018 - 4 O 31/18
    Der Tankwagenfahrer darf sich bei der Befüllung von Heizöl jedoch nicht blind auf den Grenzwertgeber verlassen, da mit dem Versagen technischer Warnanlagen immer gerechnet werden muss (BGH NJW 1972, 42; NJW 1978, 1576; OLG Köln, Urteil vom 06.04.1990, 20 U 186/89).
  • BGH, 13.12.1994 - VI ZR 283/93

    Haftung des Öl- oder Bezinanlieferers für Schäden durch Auslaufen von

    Auszug aus LG Arnsberg, 04.12.2018 - 4 O 31/18
    Bei der Bemessung der Verschuldensanteile nach § 254 Abs. 1 BGB ist die von der Anlage ausgehende Betriebsgefahr in die Abwägung einzustellen, da diese durch technische Mängel der Anlage erhöht war (vgl. BGH NJW 1995, 1150 Tz. 25; OLG Düsseldorf VersR 1992, 1478, 1479; Geigel-Münkel, Haftpflichtprozess, 25. A., S. 794).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.1995 - 22 U 79/95

    Darlegungs- und Beweislast bei einem Tankunfall; Pflichten des Tankwagenfahrers

    Auszug aus LG Arnsberg, 04.12.2018 - 4 O 31/18
    Ein Fahrer, der Öl anliefert und einfüllt, hat sich zunächst zu vergewissern, ob die vorhandenen Tanks ungefähr die bestellte Menge Öl fassen können (LG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.1995, 22 U 79/95).
  • BGH, 12.03.1985 - VI ZR 192/83

    Sorgfaltspflicht - Ölanlieferer - Heizöftank - Befüllen - Überlaufen

    Auszug aus LG Arnsberg, 04.12.2018 - 4 O 31/18
    An die Sorgfaltspflichten beim Befüllen von Öltanks sind strenge Anforderungen zu stellen, weil während des Befüllvorganges Öl in das Erdreich und Grundwasser gelangen und erhebliche Schäden hervorrufen kann; zur Vermeidung von Gefährdungen der Allgemeinheit sind bei einer solchen Kontaminierung häufig sehr kostenträchtige Eilmaßnahmen erforderlich (vgl. dazu BGH, VersR 1985, 575; OLG Köln, NJW-RR 1990, 927).
  • OLG Hamm, 11.02.2011 - 19 U 117/09

    Erfüllungsort bei der Lieferung von Heizöl; Haftung des Empfängers für technische

  • LG Bonn, 01.08.2019 - 7 O 165/18

    Betrieb Tanklastzug beim Befüllen eines Heizöltanks - Sorgfaltsanforderungen an

    Insoweit liegen den Entscheidungen, in denen die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten adressiert werden, Sachverhalte zugrunde, in denen ein Schaden aufgrund von Defekten der Tankanlage oder des Tankfahrzeuges eingetreten sind (vgl. auch: LG Arnsberg, 4 O 31/18, Urteil vom 04.12.2018; OLG Düsseldorf, 10 U 135/90, 16.05.1991; OLG Hamm, 19 U 101/99, Urteil vom 19.05.2000; BGH, Urteil vom 24.02.1971, VIII ZR 22/70).
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