Rechtsprechung
LG Arnsberg, 05.10.2011 - I-5 S 46/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit von Rechtsdienstleistungen eines Mietwagenunternehmens im Zusammenhang mit dem Forderungseinzug von Mietwagenkosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RDG § 2 Abs. 1; RDG § 5 Abs. 1
Zulässigkeit von Rechtsdienstleistungen eines Mietwagenunternehmens im Zusammenhang mit dem Forderungseinzug von Mietwagenkosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Arnsberg, 25.02.2011 - 12 C 374/09
- LG Arnsberg, 05.10.2011 - I-5 S 46/11
- BGH, 11.09.2012 - VI ZR 296/11
- LG Arnsberg, 26.02.2013 - 5 S 46/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- AG Arnsberg, 25.02.2011 - 12 C 374/09
Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfall durch eine …
Auszug aus LG Arnsberg, 05.10.2011 - 5 S 46/11
Die Berufung der Klägerin gegen das am 25.02.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Arnsberg (Az. 12 C 374/09) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Die Klägerin beantragt, das am 25.02.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Arnsberg, Az 12 C 374/09 abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an sie 542, 31 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.09.2008 zuzüglich 83, 54 EUR zu zahlen.
- BGH, 26.10.2004 - VI ZR 300/03
Unfallersatztarife auf dem Prüfstand
Auszug aus LG Arnsberg, 05.10.2011 - 5 S 46/11
Danach war bei der Beurteilung, ob die Abtretung den Weg zu einer erlaubnispflichtigen Besorgung von Rechtsangelegenheiten eröffnen sollte, nicht allein auf den Wortlaut der getroffenen vertraglichen Vereinbarung, sondern auf die gesamten dieser zugrunde liegenden Umstände und ihren wirtschaftlichen Zusammenhang abzustellen, also auf eine wirtschaftliche Betrachtung, die es vermeidet, daß Art. 1 § 1 RBerG durch formale Anpassung der geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung an den Gesetzeswortlaut und die hierzu entwickelten Rechtsgrundsätze umgangen wird (vgl. BGH NJW 2005, 135; BGH NJW 2006, 1726). - BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04
Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs
Auszug aus LG Arnsberg, 05.10.2011 - 5 S 46/11
Nach der Rechtsprechung des BGH kann ein höherer Unfallersatztarif nur dann ersetzt verlangt werden, wenn der Geschädigte darlegt und gegebenenfalls beweist, daß ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnisse und Einflußmöglichkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich war (vgl. BGH v. 19.04.2005, Az. VI ZR 37/04).
- BGH, 04.04.2006 - VI ZR 338/04
Zulässigkeit der Beitreibung abgetretener Forderungen durch ein …
Auszug aus LG Arnsberg, 05.10.2011 - 5 S 46/11
Danach war bei der Beurteilung, ob die Abtretung den Weg zu einer erlaubnispflichtigen Besorgung von Rechtsangelegenheiten eröffnen sollte, nicht allein auf den Wortlaut der getroffenen vertraglichen Vereinbarung, sondern auf die gesamten dieser zugrunde liegenden Umstände und ihren wirtschaftlichen Zusammenhang abzustellen, also auf eine wirtschaftliche Betrachtung, die es vermeidet, daß Art. 1 § 1 RBerG durch formale Anpassung der geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung an den Gesetzeswortlaut und die hierzu entwickelten Rechtsgrundsätze umgangen wird (vgl. BGH NJW 2005, 135; BGH NJW 2006, 1726). - LG Arnsberg, 16.02.2011 - 5 S 82/10
Nichtigkeit der Abtretung von Schadensersatzansprüchen des Berechtigten an ein …
Auszug aus LG Arnsberg, 05.10.2011 - 5 S 46/11
Auch handelt es sich nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung der Kammer nicht um eine erlaubte Nebentätigkeit i.S.d. § 5 Abs. 1 RDG (vgl. Urteil v. 09.06.2010 - 5 S 134/09 - Beschluß v. 20.12.2010 - 5 S 145/10 - Urteil v. 16.02.2011 - 5 S 82/10 -). - LG Mönchengladbach, 20.01.2009 - 5 S 110/08
Rechtsdienstleistung - Wirksamkeit der Abtretung nach dem RDG
Auszug aus LG Arnsberg, 05.10.2011 - 5 S 46/11
Die Abgrenzung, ob eine eigene oder eine fremde Rechtsangelegenheit vorliegt, richtet sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die zu Art. 1 § 1 RBerG ergangen ist, weil das Merkmal "fremde Angelegenheit" durch die Einführung des RDG keine Änderung erfahren hat (vgl. LG Mönchengladbach v. 20.01.2009 - 5 S 110/08 -, zitiert in juris).