Rechtsprechung
   LG Arnsberg, 06.09.2018 - 8 O 55/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,45360
LG Arnsberg, 06.09.2018 - 8 O 55/18 (https://dejure.org/2018,45360)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 06.09.2018 - 8 O 55/18 (https://dejure.org/2018,45360)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 06. September 2018 - 8 O 55/18 (https://dejure.org/2018,45360)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,45360) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.04.2009 - VII ZR 9/08

    Berechtigung eines Unternehmers zur Mängelbeseitigung im Falle der Nichtleistung

    Auszug aus LG Arnsberg, 06.09.2018 - 8 O 55/18
    Dabei ist anerkannt, dass diese Regelung auch dann gilt, wenn die Vertragsparteien die Einbeziehung der VOB/B vereinbart haben (BGH, Baurecht 2009, 1152, Teilziffer 14).
  • BGH, 06.03.2014 - VII ZR 349/12

    Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Bauvertrages

    Auszug aus LG Arnsberg, 06.09.2018 - 8 O 55/18
    Dieser Streit entzündet sich an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, laut der wegen des berechtigten Interesses des Unternehmers, eine effektive Sicherheit zu erlangen, ein Streit über die tatsächlichen Voraussetzungen der Berechnung des Vergütungsanspruchs im Prozess auf Stellung einer Sicherheit nicht zugelassen wird, so dass einem Sicherungsverlangen eines Unternehmers schon dann stattzugeben ist, wenn er die vereinbarte Vergütung schlüssig darlegt (BGHZ 200, 274 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 15.04.2015 - 5 W 24/15

    Zwangsvollstreckung der Verpflichtung zur Leistung einer Sicherheit für den

    Auszug aus LG Arnsberg, 06.09.2018 - 8 O 55/18
    Im Übrigen schließt die Kammer sich der veröffentlichten obergerichtlichen Rechtsprechung an (OLG Saar-brücken, Beschluss vom 15.04.2015 - 5 W 24/15 -, zitiert nach "juris"), dass die Vollstreckung einer entsprechenden Verurteilung gemäß § 887 ZPO durchzuführen ist.
  • LG Berlin, 19.01.2017 - 86 O 142/16

    Bauhandwerkersicherung: Absicherung streitiger Nachträge wegen vom Besteller zu

    Auszug aus LG Arnsberg, 06.09.2018 - 8 O 55/18
    Nach herrschender obergerichtlicher Rechtsprechung gelten diese Ausführungen des Bundesgerichtshofs aber nur für dasjenige Sicherungsverlangen eines Werkunternehmers, der sich dafür auf den Ursprungs- / Hauptvertrag stützen kann, nicht jedoch für behauptete Nachtragsvereinbarungen und Mehrvergütungsansprüche, über die dann gegebenenfalls in einem Sicherungsprozess Beweis zu erheben ist, weil dann, wenn Streit dem Grunde nach über die Berechtigung von Nachträgen besteht, es zu einem überhöhten Sicherungsverlangen des Unternehmers kommen kann (vgl. die umfassenden Ausführungen des OLG Stuttgart, NJW 2018, 472 ff. m. z. w. N.; zuvor schon LG Berlin, IBR 2017, 251).
  • OLG Stuttgart, 26.06.2017 - 10 U 122/16

    Bauvertrag: Anspruch des Unternehmers auf Leistung einer Bauhandwerkersicherheit

    Auszug aus LG Arnsberg, 06.09.2018 - 8 O 55/18
    Nach herrschender obergerichtlicher Rechtsprechung gelten diese Ausführungen des Bundesgerichtshofs aber nur für dasjenige Sicherungsverlangen eines Werkunternehmers, der sich dafür auf den Ursprungs- / Hauptvertrag stützen kann, nicht jedoch für behauptete Nachtragsvereinbarungen und Mehrvergütungsansprüche, über die dann gegebenenfalls in einem Sicherungsprozess Beweis zu erheben ist, weil dann, wenn Streit dem Grunde nach über die Berechtigung von Nachträgen besteht, es zu einem überhöhten Sicherungsverlangen des Unternehmers kommen kann (vgl. die umfassenden Ausführungen des OLG Stuttgart, NJW 2018, 472 ff. m. z. w. N.; zuvor schon LG Berlin, IBR 2017, 251).
  • OLG Brandenburg, 07.07.2020 - 6 U 127/18
    Auf die Berufungen beider Parteien wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 04.07.2018 - 8 O 55/18 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht