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   LG Arnsberg, 06.09.2019 - II-2 KLs 21/19   

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https://dejure.org/2019,51379
LG Arnsberg, 06.09.2019 - II-2 KLs 21/19 (https://dejure.org/2019,51379)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 06.09.2019 - II-2 KLs 21/19 (https://dejure.org/2019,51379)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 06. September 2019 - II-2 KLs 21/19 (https://dejure.org/2019,51379)
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  • BGH, 07.02.2001 - 2 StR 487/00

    Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus LG Arnsberg, 06.09.2019 - 2 KLs 21/19
    Aus den so festgesetzten Einzelstrafen war gemäß §§ 53, 54 StGB nach zusammenfassender Würdigung der Person des Angeklagten und der einzelnen Straftaten, bei der das Verhältnis der Taten zueinander, ihr Zusammenhang, die Verhältnisse des Angeklagten und sein gesamtes in den Straftaten hervortretendes Verschulden angemessen zu berücksichtigen waren und bei der jeder Schematismus zu vermeiden war (BGH NStZ 2001, 365) eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden.

    Aus den so festgesetzten Einzelstrafen war gemäß §§ 53, 54 StGB nach zusammenfassender Würdigung der Person des Angeklagten und der einzelnen Straftaten, bei der das Verhältnis der Taten zueinander, ihr Zusammenhang, die Verhältnisse des Angeklagten und sein gesamtes in den Straftaten hervortretendes Verschulden angemessen zu berücksichtigen waren und bei der jeder Schematismus zu vermeiden war (BGH NStZ 2001, 365) eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden.

  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von

    Auszug aus LG Arnsberg, 06.09.2019 - 2 KLs 21/19
    Denn für die Täterschaft eines Angeklagten ist insoweit ohne rechtliche Bedeutung, dass allein der Mittäter die Initiative zu den Fahrten ergriffen, den Fahrtablauf bestimmt und den Angeklagten begleitet hat, wenn der Täter letztlich alle Tatbestandsmerkmale der unerlaubten Einfuhr eigenhändig verwirklicht hat (vgl. nur BGH BGHSt 38, 315 m.w.N.).
  • BGH, 11.04.1985 - 1 StR 507/84

    Nicht geringe Menge von Amphetamin-Zubereitungen

    Auszug aus LG Arnsberg, 06.09.2019 - 2 KLs 21/19
    In Anwendung des Zweifelssatzes geht die Kammer zugunsten der Angeklagten davon aus, dass es sich um ein Kilogramm Amphetaminsulfat gehandelt hat, sodass - bei Annahme, dass Amphetaminsulfat 73 Gewichtsprozent Amphetaminbase enthält (BGHSt 33, 169 = NJW 1985, 2773) - von 730g Amphetaminbase als hier relevante Betäubungsmittelmenge auszugehen war.
  • BGH, 30.06.2016 - 3 StR 221/16

    Voraussetzungen der Täterschaft bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln (im Inland

    Auszug aus LG Arnsberg, 06.09.2019 - 2 KLs 21/19
    Wesentliche Anhaltspunkte für die Täterschaft sind dabei die bereits zuvor genannten Kriterien, wobei entscheidender Bezugspunkt für all diese Merkmale der Einfuhrvorgang selbst ist (BGH, Beschluss vom 30.06.2016, Az. 3 StR 221/16).
  • BGH, 20.01.2011 - 3 StR 420/10

    Begünstigung (Beteiligung an der Vortat; Schutzzweck; Surrogat eines

    Auszug aus LG Arnsberg, 06.09.2019 - 2 KLs 21/19
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung wäre sogar eine andere rechtliche Einordnung der Haupttat unschädlich, sofern es sich nicht um eine grundsätzlich andere Tat handelt (vgl. BGH NStZ-RR 2011, 177).
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