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   LG Arnsberg, 10.02.2006 - 2 O 105/05   

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https://dejure.org/2006,18864
LG Arnsberg, 10.02.2006 - 2 O 105/05 (https://dejure.org/2006,18864)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 10.02.2006 - 2 O 105/05 (https://dejure.org/2006,18864)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 10. Februar 2006 - 2 O 105/05 (https://dejure.org/2006,18864)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des insolvenzrechtlichen Rückgewähranspruchs aus § 143 Abs. 1 S. 1 Insolvenzordnung (InsO); "Gläubigerbenachteiligung" i.S. des§ 129 Abs. 1 InsO; Voraussetzungen der "Wirksamkeit" einer Abtretung nach § 398 S. 1 BGB; Zu der Frage, ob eine Bank mit der Entstehung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 223/01

    Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrnd AGB-Banken; Anfechtung von Berechnungen

    Auszug aus LG Arnsberg, 10.02.2006 - 2 O 105/05
    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass sich das OLG Karlsruhe auf Ausführungen des BGH (BGHZ 150, 122 ff.) stützt.

    Aufgrund der Giroabrede ist die Bank berechtigt und verpflichtet, für den Kunden bestimmte Geldeingänge entgegen zunehmen und gutzuschreiben; aus der Giroabrede folgt regelmäßig zugleich das Recht der Bank, bei einem debitorischen Girokonto das Sollsaldo zu verringern (BGH NJW 2002, 1722, 1723).

    Die Verrechnung für den von der Anfechtung erfassten Zeitraum stellt nämlich ein Bargeschäft im Sinne dieser Norm dar (BGH, NJW 2002, 1722, 1724 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 01.10.2002 - IX ZR 360/99

    Anfechtung der Rückführung eines Kredits vor Kündigung; Anfechtung einer

    Auszug aus LG Arnsberg, 10.02.2006 - 2 O 105/05
    Dementsprechend hat der BGH auch in einer späteren Entscheidung (NJW 2003, 360, 361) keine Bedenken an der Wirksamkeit der Globalzession künftiger Forderungen geäußert.
  • BGH, 16.03.1995 - IX ZR 72/94

    Sittenwidrigkeit der Abtretung sämtlicher Kundenforderungen unmittelbar vor dem

    Auszug aus LG Arnsberg, 10.02.2006 - 2 O 105/05
    Eine Anfechtung der Abtretungsvereinbarung vom 07.09.1994 kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil sich die Insolvenzanfechtung nicht gegen Willenserklärungen als solche richtet, sondern allein gegen deren (gläubigerbenachteiligende) Wirkungen (siehe dazu BGH, NJW 1995, 1668, 1670).
  • OLG Karlsruhe, 08.04.2005 - 14 U 200/03

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Sicherungsabtretung einer künftigen

    Auszug aus LG Arnsberg, 10.02.2006 - 2 O 105/05
    Das OLG Karlsruhe (ZIP 2005, 1248, 1249) meint, da die Vorausabtretung künftiger Forderungen erst mit dem Entstehen der entsprechenden Forderungen wirksam werde, hänge die Frage, ob eine Bank mit der Entstehung der im voraus abgetretenen Forderungen eine kongruente oder inkongruente Deckung erhalte, davon ab, ob sie einen Anspruch auf den Erwerb dieser Forderung habe; einen solchen Anspruch habe sie aber nur, wenn die Vereinbarung hinreichend bestimmt sei, das heißt, wenn die Abtretung auf von vorn herein individualisierbare Forderungen gerichtet sei.
  • OLG Köln, 29.09.2004 - 2 U 1/04

    Anfechtung von Verrechnungen auf dem Kontokorrentkonto des Insolvenzschuldners

    Auszug aus LG Arnsberg, 10.02.2006 - 2 O 105/05
    Zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit bedarf es daher - sofern (wie hier) Zahlungsunfähigkeit bestritten wird - erforderlich die Fälligkeit und erkennbare Einforderung der Forderungen darzulegen, aus denen sich die Überschuldung und damit Zahlungsunfähigkeit ergeben soll (vgl. OLG Köln, NZI 2005, 112, 115).
  • OLG Nürnberg, 18.07.2007 - 4 U 1291/06

    Kongruente Deckung bei Forderungserwerb aus Globalzession innerhalb drei Monaten

    Anm. Waiden in BKR 2006, 162 ff.; Lange/Reimann, BKR 2006, 230 ff.; Brandt/Günther, BKR 2006, 232 ff.; Himmelsbach/Achsnick NZI 2006, 105 ff; Piekenbrock, NZI 2006, 685 ff.; Leithaus/Riewe, NZI 2006, 532; ablehnend auch LG Arnsberg, Urteil vom 10. Februar 2006, Az.: 2 O 105/05; zustimmend dagegen Kreft in Heidelberger Kommentar zur InsO, 4. Aufl., § 131 Rn. 13; Kirchhof WuB VI A § 131 InsO 1.06).
  • OLG Saarbrücken, 18.12.2007 - 4 U 601/06

    Absonderungsrecht aus Sicherungsabtretung von Forderungen der

    Die wohl überwiegende Rechtsprechung ging bislang davon aus, dass die unter eine Globalzession fallende künftig entstehende Einzelforderung nicht der Anfechtung wegen Inkongruenz nach § 131 InsO unterliegt, sondern von einer kongruenten Deckung auszugehen sei (LG Berlin ZIP 2007, 346; LG Bautzen, Urteil vom 30.11.2004, 2 O 220/04; LG Arnsberg, Urteil vom 10.02.2006, 2 O 105/05; LG Chemnitz, WM 2007, 397).
  • LG Arnsberg, 21.02.2007 - 2 O 356/06
    Der gegenläufigen Rechtsauffassung des OLG Karlsruhe vermag sich die Kammer - wie bereits in der Entscheidung 2 O 105/05 ausgeführt - nicht anzuschließen.
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