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   LG Arnsberg, 13.11.2020 - 2 KLs-242 Js 10/20-17/20   

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https://dejure.org/2020,74921
LG Arnsberg, 13.11.2020 - 2 KLs-242 Js 10/20-17/20 (https://dejure.org/2020,74921)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 13.11.2020 - 2 KLs-242 Js 10/20-17/20 (https://dejure.org/2020,74921)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 13. November 2020 - 2 KLs-242 Js 10/20-17/20 (https://dejure.org/2020,74921)
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  • BGH, 27.06.2019 - 3 StR 443/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer

    Auszug aus LG Arnsberg, 13.11.2020 - 2 KLs 17/20
    Die Voraussetzungen der - den Angeklagten beschwerenden - Maßregel nach § 64 StGB müssen sicher feststehen; für die Annahme der Voraussetzungen infolge der Anwendung des Zweifelssatzes ist kein Raum (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juni 2019 - 3 StR 443/18 -, nach juris).

    Ein symptomatischer Zusammenhang liegt vor, wenn der Hang zum Missbrauch von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln allein oder zusammen mit anderen Umständen dazu beigetragen hat, dass der Täter eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat und dies bei unverändertem Verhalten auch für die Zukunft zu erwarten ist, dabei muss die konkrete Anlasstat in dem Hang ihre Wurzel finden, also Symptomwert für diesen haben, indem sich in ihr die hangbedingte Gefährlichkeit des Täters äußert (st.Rspr. vgl. bspw. BGH, Urteil vom 27. Juni 2019 - 3 StR 443/18 -, nach juris).

  • BGH, 27.11.2018 - 3 StR 299/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang zum übermäßigen

    Auszug aus LG Arnsberg, 13.11.2020 - 2 KLs 17/20
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (st.Rspr. vgl. bspw. BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - 3 StR 299/18 -, nach juris).

    Zwar kann ein symptomatischer Zusammenhang angenommen werden, wenn die Tat zur Rückzahlung von Drogenschulden diente, die auch auf den eigenen Konsum zurückgehen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - 3 StR 299/18 -, nach juris).

  • BGH, 08.04.1997 - 1 StR 65/97

    Abhängigkeit von Betäubungsmitteln zur Begründung einer erheblichen Verminderung

    Auszug aus LG Arnsberg, 13.11.2020 - 2 KLs 17/20
    Dies ist nach langjähriger höchstrichterlicher Rechtsprechung erst der Fall, wenn der langjährige Rauschgiftkonsum zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter durch starke Entzugserscheinungen oder aus Angst vor bereits als grausam erlebten Entzugserscheinungen dazu getrieben wird, sich durch seine Straftaten Drogen zu verschaffen oder wenn er die Tat im Zustand eines aktuellen Drogenrauschs begeht (vgl. nur BGH StV 1997, 517 m.w.N. zu Betäubungsmittelabhängigen). Durch langjährigen Betäubungsmittelmissbrauch hervorgerufene schwerste Persönlichkeitsveränderungen in Form einer Depravation, lässt die Persönlichkeit des Angeklagten - wie der Sachverständige nachvollziehbar ausführt und auch die Kammer selbst feststellen konnte - nicht erkennen.
  • BGH, 11.10.2016 - 1 StR 248/16

    Überspannte Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatgerichts bei der

    Auszug aus LG Arnsberg, 13.11.2020 - 2 KLs 17/20
    Danach genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, demgegenüber vernünftige Zweifel nicht mehr aufkommen (st. Rspr. vgl. BGH NStZ 2017, 25; BGH NStZ 1988, 236 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Bekundungen einer Zeugin in einem

    Auszug aus LG Arnsberg, 13.11.2020 - 2 KLs 17/20
    Danach genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, demgegenüber vernünftige Zweifel nicht mehr aufkommen (st. Rspr. vgl. BGH NStZ 2017, 25; BGH NStZ 1988, 236 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03

    Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo;

    Auszug aus LG Arnsberg, 13.11.2020 - 2 KLs 17/20
    Die Kammer hat sich bei der Beweiswürdigung mit allen wesentlichen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände auseinandergesetzt und alle Beweisanzeichen für sich betrachtet und in ihrer Gesamtheit gewürdigt (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 238 m.w.N.).
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