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   LG Arnsberg, 15.05.2018 - 5 T 79/18   

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https://dejure.org/2018,13524
LG Arnsberg, 15.05.2018 - 5 T 79/18 (https://dejure.org/2018,13524)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 15.05.2018 - 5 T 79/18 (https://dejure.org/2018,13524)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 15. Mai 2018 - 5 T 79/18 (https://dejure.org/2018,13524)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1407
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Bamberg, 31.10.1989 - 7 WF 89/89
    Auszug aus LG Arnsberg, 15.05.2018 - 5 T 79/18
    Die Landeskasse hat nicht allein fiskalische Interessen zu vertreten, sondern auch auf einen sachlich richtigen Kostenansatz zur Vermeidung von Rückgriffsansprüchen hinzuwirken (vgl. KG, Rpfleger 1977, 227, LG Gießen, JurBüro 1990, 114).
  • LG Gießen, 20.09.1989 - 7 T 249/89
    Auszug aus LG Arnsberg, 15.05.2018 - 5 T 79/18
    Dies ergibt sich zum einen daraus, dass eine Abänderung im Aufsichtswege andere Voraussetzungen und Folgen hat als eine gerichtliche Entscheidung (vgl. LG Gießen, Beschluss vom 20.09.1989, Az. 7 T 249/89, JurBüro 1990, 113 f.).
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - 10 W 10/18

    Beschwerde gegen einen Kostenansatz

    Auszug aus LG Arnsberg, 15.05.2018 - 5 T 79/18
    Die Formulierung "Abnahme der Vermögensauskunft" ist im konkreten Fall so auszulegen, dass damit nur eine etwaige Abnahme der Vermögensauskunft anlässlich des konkreten Vollstreckungsauftrags gemeint ist und nicht etwa eine vorherige Vermögensauskunft im Sinne des § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.02.2018, Az.: I-10 W 10/18, BeckRS 2018, 3427).
  • OLG Hamm, 12.03.2018 - 25 W 370/17

    Kosten einer nicht durchgeführten Pfändung

    Auszug aus LG Arnsberg, 15.05.2018 - 5 T 79/18
    Diese Bedingung ist nicht allein durch die Abgabe der Vermögensauskunft erfüllt, sondern zusätzlich müssen sich aus dieser Vermögensauskunft grundsätzlich pfändbare bewegliche Gegenstände ergeben (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12.03.2018, Az. I-25 W 370/17, BeckRS 2018, 3429).
  • OLG Oldenburg, 19.04.2021 - 2 W 9/21

    Weitere Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Fehlende

    Überdies liegt eine materielle Beschwer der Staatskasse im Hinblick darauf, dass Zweck der Rechtsbehelfe für die Staatskasse auch die abstrakte Richtigkeit der Erhebung der Gerichtskosten ist, immer dann vor, wenn sie geltend macht, der Kostenansatz sei falsch (vgl. auch OLG Rostock BeckRS 2016, 07945; LG Düsseldorf BeckRS 2019, 16605; LG Bremen BeckRS 2019, 35999; LG Arnsberg BeckRS 2018, 9504; LG Bremen BeckRS 2019, 35999; a.A. LAG Düsseldorf BeckRS 2006, 44268).
  • LG Düsseldorf, 13.03.2019 - 25 T 51/19
    Die Landeskasse hat nicht allein fiskalische Interessen zu vertreten, sondern auch auf einen sachlich richtigen Kostenansatz zur Vermeidung von Rückgriffsansprüchen hinzuwirken (vgl.: LG Arnsberg, NJW-RR 2018, S. 1407; Laube in: BeckOK Kostenrecht, Dörndorfer/Neie/Wendtland/Gerlach, 24. Edition, Stand: 01.12.2018, § 66 GKG, Rn. 217).
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