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   LG Arnsberg, 16.09.2014 - 5 T 287/14   

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LG Arnsberg, 16.09.2014 - 5 T 287/14 (https://dejure.org/2014,61306)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 16.09.2014 - 5 T 287/14 (https://dejure.org/2014,61306)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 16. September 2014 - 5 T 287/14 (https://dejure.org/2014,61306)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 22.11.2006 - 34 Wx 121/06

    Haftgrund des Aufenthaltswechsels nach Ablauf der Ausreisefrist - zeitliche

    Auszug aus LG Arnsberg, 16.09.2014 - 5 T 287/14
    Der Umstand allein, dass der Betroffene auf Anraten seines Verfahrensbevollmächtigten freiwillig wieder bei der hiesigen Ausländerbehörde vorstellig geworden ist, reicht nicht aus, um die Vermutung der Entziehungsabsicht zu widerlegen (vgl. LG Landau (Pfalz), 29.02.2012, Az. 3 T 40/12; OLG München, Beschluss vom 22.11.2006, Az. 34 Wx 121/06).
  • VG Oldenburg, 21.01.2014 - 3 B 7136/13

    Aufschiebende Wirkung; Dublin III VO; Dublin II VO; Überstellungsfrist

    Auszug aus LG Arnsberg, 16.09.2014 - 5 T 287/14
    Die unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung ab dem 1. Januar 2014 vorgesehene Anwendbarkeit der Dublin-III-VO für Aufnahme- und Wiederaufnahmegesuche bezieht sich jedenfalls nicht auf - wie hier - bereits vor diesem Stichtag gestellte und beantwortete Gesuche (vgl. VG Hannover, 09.01.2014, Az. 1 B 7895/13; VG Oldenburg, 21.01.2014, Az. 3 B 7136/13).
  • BGH, 19.06.2013 - V ZB 96/12

    Anforderungen an die Begründungspflichten hinsichtlich eines Haftantrags bzgl.

    Auszug aus LG Arnsberg, 16.09.2014 - 5 T 287/14
    Der erforderliche Hinweis auf die Folgen dieser Pflichtverletzung (vgl. BGH, Beschluss vom 19.06.2013, Az. V ZB 96/12) wurde erteilt und von dem Betroffenen wurde der Erhalt dieses Hinweises mit Unterschrift vom 08.07.2013 auch bestätigt.
  • LG Landau/Pfalz, 29.02.2012 - 3 T 40/12

    Abschiebungshaft: Haftgrund des Sich-Entziehens bei Identitätstäuschung;

    Auszug aus LG Arnsberg, 16.09.2014 - 5 T 287/14
    Der Umstand allein, dass der Betroffene auf Anraten seines Verfahrensbevollmächtigten freiwillig wieder bei der hiesigen Ausländerbehörde vorstellig geworden ist, reicht nicht aus, um die Vermutung der Entziehungsabsicht zu widerlegen (vgl. LG Landau (Pfalz), 29.02.2012, Az. 3 T 40/12; OLG München, Beschluss vom 22.11.2006, Az. 34 Wx 121/06).
  • VG Hannover, 09.01.2014 - 1 B 7895/13

    Einheit der Familie; Wiederaufnahme; Wiederaufnahmegesuch

    Auszug aus LG Arnsberg, 16.09.2014 - 5 T 287/14
    Die unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung ab dem 1. Januar 2014 vorgesehene Anwendbarkeit der Dublin-III-VO für Aufnahme- und Wiederaufnahmegesuche bezieht sich jedenfalls nicht auf - wie hier - bereits vor diesem Stichtag gestellte und beantwortete Gesuche (vgl. VG Hannover, 09.01.2014, Az. 1 B 7895/13; VG Oldenburg, 21.01.2014, Az. 3 B 7136/13).
  • AG Berlin-Tiergarten, 01.10.2020 - 382 XIV 83/20

    Vermutung von Fluchtgefahr bei fristloser Abschiebungsanordnung

    Die Norm ist auch nicht dahingehend zu verstehen, dass sie "erst recht" anwendbar ist, wenn eine Ausreisefrist überhaupt nicht gesetzt wurde (Kaniess, Abschiebungshaft, 2020, Rn. 99; aA LG Arnsberg Beschl. v. 16.9.2014 - 5 T 287/14 - juris-Rn. 27, ohne Begründung).
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