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   LG Arnsberg, 24.09.2020 - IV-2 StVK 67/18   

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LG Arnsberg, 24.09.2020 - IV-2 StVK 67/18 (https://dejure.org/2020,58401)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 24.09.2020 - IV-2 StVK 67/18 (https://dejure.org/2020,58401)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 24. September 2020 - IV-2 StVK 67/18 (https://dejure.org/2020,58401)
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  • OLG Hamm, 29.09.2015 - 1 Vollz (Ws) 411/15

    Lockerungen im Strafvollzug auch beim Leugnen der Tat möglich

    Auszug aus LG Arnsberg, 24.09.2020 - 2 StVK 67/18
    Hinsichtlich der beispielhaft genannten Versagungsgründe der Flucht- und Missbrauchsgefahr ist der Vollzugsbehörde ein Beurteilungsspielraum eröffnet, in dessen Rahmen sie mehrere Entscheidungen treffen kann, die gleichermaßen rechtlich vertretbar sind (OLG Hamm, Beschluss vom 29.09.2015, III-1 Vollz (Ws) 411/15, zit. nach juris).

    Versagt die Vollzugsbehörde die Gewährung von vollzugsöffnenden Maßnahmen, so hat die Strafvollstreckungskammer nur zu prüfen, ob die Vollzugsbehörde bei ihrer Entscheidung von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie ihrer Entscheidung den richten Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegt hat und ob sie dabei die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums eingehalten hat (OLG Hamm, Beschluss vom 29.09.2015, III-1 Vollz (Ws) 411/15, zit. nach juris).

    Nach der gefestigten Entsprechung des OLG Hamm bedarf es für die Annahme einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr im Sinne des § 53 StVollzG NRW deren positiver Feststellung (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09.06.2016, III-1 Vollz (Ws) 150/16, zit. nach juris; Beschluss vom 29.09.2015, III-1 Vollz (Ws) 411/15, zit. nach juris; Beschluss vom 16.07.2015, III-1 Vollz(Ws) 247/15, zit. nach juris).

  • OLG Hamm, 09.06.2016 - 1 Vollz (Ws) 150/16

    Vollzugslockerungen; vollzugsöffnende Maßnahmen; Feststellung von Fluchtgefahr

    Auszug aus LG Arnsberg, 24.09.2020 - 2 StVK 67/18
    Nach der gefestigten Entsprechung des OLG Hamm bedarf es für die Annahme einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr im Sinne des § 53 StVollzG NRW deren positiver Feststellung (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09.06.2016, III-1 Vollz (Ws) 150/16, zit. nach juris; Beschluss vom 29.09.2015, III-1 Vollz (Ws) 411/15, zit. nach juris; Beschluss vom 16.07.2015, III-1 Vollz(Ws) 247/15, zit. nach juris).
  • OLG Hamm, 30.09.2014 - 1 Vollz (Ws) 367/14

    Vollzug der Sicherungsverwahrung: Wunschgemäße Begleitausgänge mit der Familie?

    Auszug aus LG Arnsberg, 24.09.2020 - 2 StVK 67/18
    Vollzugsöffnende Maßnahmen sind danach zu gewähren, es sei denn, es stehen zwingende Gründe entgegen (OLG Hamm, Beschluss vom 30.09.2014, III-1 Vollz (Ws) 367/14, zit. nach juris; Beschluss vom 03.11.2015, III-1 Vollz (Ws) 442/15, zit. nach juris).
  • OLG Hamm, 16.07.2015 - 1 Vollz (Ws) 247/15

    Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen eine unzureichend begründete Entscheidung

    Auszug aus LG Arnsberg, 24.09.2020 - 2 StVK 67/18
    Nach der gefestigten Entsprechung des OLG Hamm bedarf es für die Annahme einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr im Sinne des § 53 StVollzG NRW deren positiver Feststellung (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09.06.2016, III-1 Vollz (Ws) 150/16, zit. nach juris; Beschluss vom 29.09.2015, III-1 Vollz (Ws) 411/15, zit. nach juris; Beschluss vom 16.07.2015, III-1 Vollz(Ws) 247/15, zit. nach juris).
  • OLG Hamm, 03.11.2015 - 1 Vollz (Ws) 442/15

    Kein Ermessensentscheidung bei der Prüfung der Gewährung vollzugsöffnender

    Auszug aus LG Arnsberg, 24.09.2020 - 2 StVK 67/18
    Vollzugsöffnende Maßnahmen sind danach zu gewähren, es sei denn, es stehen zwingende Gründe entgegen (OLG Hamm, Beschluss vom 30.09.2014, III-1 Vollz (Ws) 367/14, zit. nach juris; Beschluss vom 03.11.2015, III-1 Vollz (Ws) 442/15, zit. nach juris).
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