Rechtsprechung
   LG Arnsberg, 25.03.2021 - II-4 Ks 10/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,55614
LG Arnsberg, 25.03.2021 - II-4 Ks 10/20 (https://dejure.org/2021,55614)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 25.03.2021 - II-4 Ks 10/20 (https://dejure.org/2021,55614)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 25. März 2021 - II-4 Ks 10/20 (https://dejure.org/2021,55614)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,55614) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.11.2010 - 3 StR 364/10

    Versuchter Totschlag (Vorsatz; Beweiswürdigung; besonders gefährliche

    Auszug aus LG Arnsberg, 25.03.2021 - 4 Ks 10/20
    Der Täter handelt mit bedingtem Tötungsvorsatz, wenn er den Eintritt des Todes als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt sowie ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen mit ihm abfindet (BGH, Beschluss vom 25.11.2010 - 3 StR 364/10).

    Insbesondere bei spontanen, in affektiver Erregung ausgeführten Handlungen kann aus dem Wissen um den möglichen Eintritt des Todes nicht ohne Berücksichtigung den aus der Tat und Täterpersönlichkeit des Täters ergebenen Besonderheiten auf das voluntative Vorsatzelement geschlossen werden (BGH, Beschluss vom 25.11.2010 - 3 StR 364/10).

  • BGH, 07.06.1983 - 4 StR 51/83

    Innerer Tatbestand - Anforderungen - Schuld des Täters - Grenze - Bedingter

    Auszug aus LG Arnsberg, 25.03.2021 - 4 Ks 10/20
    Dann handelt er in Bezug auf den Tötungserfolg nur (bewusst) fahrlässig (BGH, Urteil vom 07.06.1983 - 4 StR 51/83).
  • BGH, 07.02.2018 - 2 StR 447/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen:

    Auszug aus LG Arnsberg, 25.03.2021 - 4 Ks 10/20
    Die Kammer ist sich des Umstands dieser als Aussage-gegen-Aussage anzusehenden Konstellation bewusst; sie hat deshalb sämtliche Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten beeinflussen können, gegeneinander abgewogen und auch in einer Gesamtschau nochmals gewürdigt (vgl. BGH, Beschluss vom 02.09.2015 - 2 StR 101/15; BGH, Beschluss vom 07.02.2018 - 2 StR 447/17).
  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 412/14

    Besonders schwerer Raub (fehlende Feststellungen zur Beschaffenheit einer

    Auszug aus LG Arnsberg, 25.03.2021 - 4 Ks 10/20
    Dies ergibt die vorgenommene Gesamtbetrachtung, bei der alle Umstände und Aspekte herangezogen und gewürdigt wurden, die für die Wertung der Taten und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig ob sie der Tat innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.2015 - 3 StR 412/14).
  • BGH, 19.05.2020 - 2 StR 7/20

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Darlegungsanforderungen in

    Auszug aus LG Arnsberg, 25.03.2021 - 4 Ks 10/20
    Erforderlich sind vor allem eine sorgfältige Inhaltsanalyse der Angaben, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage, eine Bewertung des feststellbaren Aussagemotivs, sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben (BGH, Beschluss vom 19.05.2020 - 2 StR 7/20).
  • BGH, 20.06.2000 - 5 StR 25/00

    Tötungsvorsatz; Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung

    Auszug aus LG Arnsberg, 25.03.2021 - 4 Ks 10/20
    Angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung ist immer die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass der Täter die Gefahr der Tötung nicht erkannt oder darauf vertraut hat, ein solcher Erfolg werde nicht eintreten (BGH, Urteil vom 20.06.2020 - 5 StR 25/00).
  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus LG Arnsberg, 25.03.2021 - 4 Ks 10/20
    Ergibt die Prüfstrategie, dass die Unwahrhypothese mit den erhobenen Fakten nicht mehr in Übereinstimmung stehen kann, so wird sie verworfen, und es gilt dann die Alternativhypothese, dass es sich um eine wahre Aussage handelt (BGH, Urteil vom 30.07.1999 - 1 StR 618/98).
  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 158/12

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Abgrenzung von

    Auszug aus LG Arnsberg, 25.03.2021 - 4 Ks 10/20
    Hierzu bedarf es einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalles, in welche vor allem die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung, die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motivationslage mit einzubeziehen sind (BGH, Urteil vom 20.09.2012 - 3 StR 158/12).
  • BGH, 02.09.2015 - 2 StR 101/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Verurteilung auf Grund einer Aussage des

    Auszug aus LG Arnsberg, 25.03.2021 - 4 Ks 10/20
    Die Kammer ist sich des Umstands dieser als Aussage-gegen-Aussage anzusehenden Konstellation bewusst; sie hat deshalb sämtliche Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten beeinflussen können, gegeneinander abgewogen und auch in einer Gesamtschau nochmals gewürdigt (vgl. BGH, Beschluss vom 02.09.2015 - 2 StR 101/15; BGH, Beschluss vom 07.02.2018 - 2 StR 447/17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht