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   LG Arnsberg, 25.11.2020 - 3 S 4/20   

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LG Arnsberg, 25.11.2020 - 3 S 4/20 (https://dejure.org/2020,81869)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 25.11.2020 - 3 S 4/20 (https://dejure.org/2020,81869)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 25. November 2020 - 3 S 4/20 (https://dejure.org/2020,81869)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamburg, 25.02.2016 - 3 U 153/15

    Verlinkung in den Handyshop - Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende

    Auszug aus LG Arnsberg, 25.11.2020 - 3 S 4/20
    Die Rechtsschutzversicherung des Drittwiderbeklagten hat die Beklagte und Drittwiderklägerin erstinstanzlich auf Schadensersatz wegen einer anwaltlichen Pflichtverletzung auf Schadensersatz (Rückzahlung des Anwaltshonorars) aus übergegangenem Recht in Anspruch genommen, weil die Beklagte im Verfahren 3 U 153/15 OLG Hamm eine erkennbar aussichtslose Berufung geführt habe.

    Die Beklagte hat den Versicherungsnehmer der Klägerin drittwiderklagend auf Feststellung verklagt, dass ihm keine Ansprüche gegen die Beklagte im Zusammenhang mit dem Vorrechtsstreit 3 U 153/15 OLG Hamm zustehen.

    Die Beklagte hat erstinstanzlich drittwiderklagend beantragt, festzustellen, dass dem Drittwiderbeklagten gegen die Beklagte und Drittwiderklägerin Ansprüche im Zusammenhang mit dem Berufungsverfahren 3 U 153/15 OLG Hamm nicht zustehen.

    Die Beklagte und Drittwiderklägerin beantragt, unter Abänderung des angefochtenen Urteils festzustellen, dass dem Drittwiderbeklagten gegen die Beklagte und Drittwiderklägerin Ansprüche im Zusammenhang mit dem Berufungsverfahren 3 U 153/15 OLG Hamm nicht zustehen;.

    Soweit die Berufungsklägerin in ihrem Schriftsatz vom 25.09.2019 (Bl. 351 d. A.) darauf hinweist, dass "Ansprüche im Zusammenhang mit dem Berufungsverfahren 3 U 153/15 OLG Hamm" sich nicht auf die abgewiesenen Schadensersatzansprüche beschränke, verkennt sie, dass sie weitergehende Ansprüche nicht im Wege der isolierten Drittwiderklage verfolgen könnte.

  • BGH, 13.06.2008 - V ZR 114/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung eines Beratungsvertrages im Rahmen des

    Auszug aus LG Arnsberg, 25.11.2020 - 3 S 4/20
    Eine negative Feststellungswiderklage gegenüber der klagenden Versicherung wäre nicht zulässig gewesen, weil das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien bereits durch die mit der Klage verfolgten Anträge auf Zahlung vollständig geklärt wird (vgl. BGH, NJW 2008, 2852 Rn. 26).

    Ausschlaggebend dafür war stets, dass unabhängig von der Parteistellung des Zessionars eine nur gegen den Zedenten erhobene isolierte Widerklage zulässig ist, wenn die zu erörternden Gegenstände der Klage und der Widerklage tatsächlich und rechtlich eng miteinander verknüpft sind und keine schutzwürdigen Interessen des Widerbeklagten durch dessen Einbeziehung in den Rechtsstreit der Parteien verletzt werden (vgl. BGH, NJW 2008, 2852 Rn. 27 mwN).

    Die Aufspaltung in zwei Prozesse, nämlich der Klägerin gegen die Beklagte auf Schadensersatz und der Beklagten gegen den Drittwiderbeklagten auf negative Feststellung, dass diesem keine Ansprüche zustehen, brächte prozessökonomisch keine Vorteile, sondern nur Mehrbelastungen und zudem das Risiko einander widersprechender gerichtlicher Entscheidungen (vgl. BGH, NJW 2008, 2852 Rn. 28).

    Ein solches Interesse kann vorliegend allenfalls darin gesehen werden, dass die Beklagte sich nämlich nur dann sicher sein kann, dass es nicht zu einem Rechtsstreit zwischen dem Drittwiderbeklagten und ihr kommen wird, wenn das Nichtbestehen der mit der Klage verfolgten Ansprüche in diesem Rechtsstreit mit Rechtskraft auch gegenüber dem Widerbeklagten festgestellt wird (vgl. BGH, Urteil vom 11.10.2018 - I ZR 114/17, NJW 2019, 1610; Urteil vom 13.6. 2008 - V ZR 114/07, NJW 2008, 2852).

    (NJW 2008, 2852, beck-online).

  • OLG Hamm, 07.09.2006 - 22 U 55/06

    Pflichtverletzung aus Beratervertrag vor Abschluß eines notariellen

    Auszug aus LG Arnsberg, 25.11.2020 - 3 S 4/20
    Sie tritt nicht ein, wenn die Abtretung von vornherein nichtig war oder auf Grund einer späteren Anfechtung durch den Zedenten rückwirkend unwirksam wird (vgl. dazu zutreffend OLG Hamm, Urt. v. 19.9.2002 - 22 U 195/01; Urt. v. 18.8.2006 - 34 U 146/05, BeckRS 2007, 00677; Urt. v. 7.9.2006 - 22 U 55/06, BeckRS 2007, 14140).
  • OLG Hamm, 18.08.2006 - 34 U 146/05

    Unterbliebene Aufklärung über ein sich bei Vertragsschluss abzeichnendes

    Auszug aus LG Arnsberg, 25.11.2020 - 3 S 4/20
    Sie tritt nicht ein, wenn die Abtretung von vornherein nichtig war oder auf Grund einer späteren Anfechtung durch den Zedenten rückwirkend unwirksam wird (vgl. dazu zutreffend OLG Hamm, Urt. v. 19.9.2002 - 22 U 195/01; Urt. v. 18.8.2006 - 34 U 146/05, BeckRS 2007, 00677; Urt. v. 7.9.2006 - 22 U 55/06, BeckRS 2007, 14140).
  • OLG Hamm, 19.09.2002 - 22 U 195/01

    Anspruch auf Rückabwicklung eines abgeschlossen Kaufvertrags wegen Erklärung des

    Auszug aus LG Arnsberg, 25.11.2020 - 3 S 4/20
    Sie tritt nicht ein, wenn die Abtretung von vornherein nichtig war oder auf Grund einer späteren Anfechtung durch den Zedenten rückwirkend unwirksam wird (vgl. dazu zutreffend OLG Hamm, Urt. v. 19.9.2002 - 22 U 195/01; Urt. v. 18.8.2006 - 34 U 146/05, BeckRS 2007, 00677; Urt. v. 7.9.2006 - 22 U 55/06, BeckRS 2007, 14140).
  • BGH, 23.11.1988 - IVa ZR 143/87

    Rechtsnatur einer KVO -Versicherung; Ausgleich bei einer Doppelversicherung im

    Auszug aus LG Arnsberg, 25.11.2020 - 3 S 4/20
    Es spielt für den Rechtsübergang nach § 67 VVG (a.F.) keine Rolle, ob der Versicherer zur Leistungsverweigerung berechtigt gewesen wäre, weil durch die Zahlung die Forderung des Geschädigten erloschen und damit der Schaden ersetzt ist (vgl. BGH, Urteil vom 23.11.1988 - IV a ZR 143/87, NJW-RR 1989, 922).
  • BGH, 12.06.2007 - 4 StR 187/07

    Rechtsfehlerhafte Verneinung einer verminderten Schuldfähigkeit nach erheblicher

    Auszug aus LG Arnsberg, 25.11.2020 - 3 S 4/20
    Sie tritt nicht ein, wenn die Abtretung von vornherein nichtig war oder auf Grund einer späteren Anfechtung durch den Zedenten rückwirkend unwirksam wird (vgl. dazu zutreffend OLG Hamm, Urt. v. 19.9.2002 - 22 U 195/01; Urt. v. 18.8.2006 - 34 U 146/05, BeckRS 2007, 00677; Urt. v. 7.9.2006 - 22 U 55/06, BeckRS 2007, 14140).
  • BGH, 05.04.2001 - VII ZR 135/00

    Zulässigkeit einer Drittwiderklage gegen den am Prozeß bisher nicht beteiligten

    Auszug aus LG Arnsberg, 25.11.2020 - 3 S 4/20
    Daher ist eine Widerklage gegen einen bisher am Prozess nicht beteiligten Dritten grundsätzlich nur zulässig, wenn sie zugleich gegenüber dem Kläger erhoben wird (vgl. BGHZ 147, 220 [221 f.] = NJW 2001, 2094 mwN).
  • BGH, 04.05.2006 - IX ZR 189/03

    Rechtsschutzbedürfnis einer negativen Feststellungsklage bei Verzicht des

    Auszug aus LG Arnsberg, 25.11.2020 - 3 S 4/20
    Bei einer negativen Feststellungsklage ergibt sich das Interesse an einer der Rechtskraft fähigen Entscheidung regelmäßig daraus, dass mit der richterlichen Feststellung die Führung eines neuerlichen Rechtsstreits über einen Anspruch ausgeschlossen wird, der nur teilweise eingeklagt worden ist oder dessen sich der Gegner jedenfalls außergerichtlich berühmt hat (vgl. BGH, NJW-RR 1988, 749 [750]; NJW 2006, 2780 [2781]).
  • BGH, 01.02.1988 - II ZR 152/87

    Rechtsschutzbedürfnis für negative Feststellungswiderklage; Pflichtenstellung des

    Auszug aus LG Arnsberg, 25.11.2020 - 3 S 4/20
    Bei einer negativen Feststellungsklage ergibt sich das Interesse an einer der Rechtskraft fähigen Entscheidung regelmäßig daraus, dass mit der richterlichen Feststellung die Führung eines neuerlichen Rechtsstreits über einen Anspruch ausgeschlossen wird, der nur teilweise eingeklagt worden ist oder dessen sich der Gegner jedenfalls außergerichtlich berühmt hat (vgl. BGH, NJW-RR 1988, 749 [750]; NJW 2006, 2780 [2781]).
  • BGH, 11.10.2018 - I ZR 114/17

    Ausschluss der doppelten Inanspruchnahme des Schuldners durch den Zessionar und

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