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LG Arnsberg, 27.11.2007 - 2a KLs 223 Js 108/05 (53/06 b) |
Zitiervorschläge
LG Arnsberg, Entscheidung vom 27.11.2007 - 2a KLs 223 Js 108/05 (53/06 b) (https://dejure.org/2007,29914)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 27. November 2007 - 2a KLs 223 Js 108/05 (53/06 b) (https://dejure.org/2007,29914)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsbeugung und Untreue durch einen Rechtspfleger bei der Bearbeitung von Nachlasssachen; Täterqualität i.R.d. Rechtsbeugung i.S.v. § 339 Strafgesetzbuch (StGB); Vermögensbetreuungspflicht des Rechtspflegers in Nachlasssachen im Verhältnis zu den jeweiligen Erben des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.07.2000 - 4 StR 271/00
Schwerer Fall der Untreue; Ausschluß der Indizwirkung eines Regelbeispiels; …
Auszug aus LG Arnsberg, 27.11.2007 - 2a KLs 223 Js 108/05
Dem Gesetzgeber ist es jedoch unbenommen, im Rahmen seines Gestaltungsspielraums besondere persönliche Merkmale sowohl zur Strafbegründung als auch zur Strafschärfung heranzuziehen (BGH NStZ 2000, 592). - BGH, 25.02.1988 - 1 StR 466/87
Richterliche Tätigkeit - Rechtspfleger - Nachlaßsachen - Vergütung
Auszug aus LG Arnsberg, 27.11.2007 - 2a KLs 223 Js 108/05
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 25.02.1988, BGHSt 35, 224 ff. jedoch klargestellt, dass das Erfordernis der richterlichen oder richterähnlichen Tätigkeit des Täters eine hinreichend klare und sichere Abgrenzung zu reinen Verwaltungsaufgaben leiste und es daher weiterer Kriterien nicht bedürfe.