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   LG Aschaffenburg, 02.05.2018 - Qs 44/18   

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https://dejure.org/2018,11246
LG Aschaffenburg, 02.05.2018 - Qs 44/18 (https://dejure.org/2018,11246)
LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 02.05.2018 - Qs 44/18 (https://dejure.org/2018,11246)
LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 02. Mai 2018 - Qs 44/18 (https://dejure.org/2018,11246)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Revision, Rücknahme, zusätzliche Verfahrensgebühr

  • BAYERN | RECHT

    RVG § 33 Abs. 3 S. 3, § 56 Abs. 2; BRAGO § 83 Abs. 1, § 84 Abs. 2; BRAGO aF § 86; RVG-E § 14
    Zusätzliche Gebühr bei Revisionsrücknahme

  • IWW

    Nr. 4130 VV RVG
    Verfahrensgebühr

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Bamberg, 22.03.2006 - 1 Ws 142/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr durch Revisionsrücknahme

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 02.05.2018 - Qs 44/18
    In der im Beschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg vom 22.03.2018 zitierten Rechtsprechung des OLG Bamberg (Beschluss vom 22.03.2006, 1 Ws 142/06), wird folgendes ausgeführt: Die Gebühr soll intensive und zeitaufwändige Tätigkeiten des Verteidigers, die zu einer Vermeidung der Hauptverhandlung führen, gebührenrechtlich honorieren.
  • KG, 28.06.2005 - 5 Ws 311/05

    Pflichtverteidigervergütung im Sicherungsverfahren: Verneinung zusätzlicher

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 02.05.2018 - Qs 44/18
    Die Begründung des Beschlusses bzw. der dort zitierte Beschluss des KG Berlin (Beschluss vom 28.6. 2005 - 5 Ws 311/05) beziehen sich auf die BT-Dr. 12/6962, S.106.
  • KG, 20.01.2009 - 1 Ws 382/08

    Verfahrensgebühr; Abgeltungsbereich; Anfall

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 02.05.2018 - Qs 44/18
    Die anwaltschaftliche Prüfung und Beratung, ob und gegebenenfalls mit welchen Anträgen eine - häufig aus Zeitgründen zunächst nur zur Fristwahrung eingelegte - Revision begründet und weiter durchgeführt oder zurückgenommen werden soll, wird bereits mit der Verfahrensgebühr VV-RVG 4130 abgegolten (vgl. KG, Beschluss vom 20.01.2009, 1 Ws 382/08).
  • OLG München, 16.10.2012 - 4 Ws 179/12

    Gebührenfestsetzung für den Pflichtverteidiger: Entstehung einer zusätzlichen

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 02.05.2018 - Qs 44/18
    In den Gründen der Entscheidung des OLG München, Beschluss vom 16.10.2012 - 4 Ws 179/12 (K), wird folgendes ausgeführt: Unter Berücksichtigung des Obersatzes der gesetzlichen Regelung (durch die anwaltliche Mitwirkung wird die Hauptverhandlung entbehrlich) und der Gesetzesmaterialien (BT-Dr. 15/1971, S. 227 [228]) entsteht die Zusatzgebühr Nr. 4141 VV RVG nur dann, wenn eine Hauptverhandlung anberaumt worden ist oder zumindest konkrete Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass eine Revisionshauptverhandlung durchgeführt worden wäre und durch die rechtzeitige, durch anwaltliche Tätigkeit bewirkte Rücknahme der Revision entbehrlich wurde.
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