Rechtsprechung
LG Aschaffenburg, 02.05.2018 - Qs 44/18 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,11246) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Revision, Rücknahme, zusätzliche Verfahrensgebühr
- BAYERN | RECHT
RVG § 33 Abs. 3 S. 3, § 56 Abs. 2; BRAGO § 83 Abs. 1, § 84 Abs. 2; BRAGO aF § 86; RVG-E § 14
Zusätzliche Gebühr bei Revisionsrücknahme - IWW
Nr. 4130 VV RVG
Verfahrensgebühr
- Burhoff online
Revisionsrücknahme, zusätzliche Verfahrensgebühr
- rewis.io
Zusätzliche Gebühr bei Revisionsrücknahme
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Aschaffenburg, 22.03.2018 - 301 Ls 102 Js 1412/17
- LG Aschaffenburg, 02.05.2018 - Qs 44/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Bamberg, 22.03.2006 - 1 Ws 142/06
Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr durch Revisionsrücknahme
Auszug aus LG Aschaffenburg, 02.05.2018 - Qs 44/18
In der im Beschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg vom 22.03.2018 zitierten Rechtsprechung des OLG Bamberg (Beschluss vom 22.03.2006, 1 Ws 142/06), wird folgendes ausgeführt: Die Gebühr soll intensive und zeitaufwändige Tätigkeiten des Verteidigers, die zu einer Vermeidung der Hauptverhandlung führen, gebührenrechtlich honorieren. - KG, 28.06.2005 - 5 Ws 311/05
Pflichtverteidigervergütung im Sicherungsverfahren: Verneinung zusätzlicher …
Auszug aus LG Aschaffenburg, 02.05.2018 - Qs 44/18
Die Begründung des Beschlusses bzw. der dort zitierte Beschluss des KG Berlin (Beschluss vom 28.6. 2005 - 5 Ws 311/05) beziehen sich auf die BT-Dr. 12/6962, S.106. - KG, 20.01.2009 - 1 Ws 382/08
Verfahrensgebühr; Abgeltungsbereich; Anfall
Auszug aus LG Aschaffenburg, 02.05.2018 - Qs 44/18
Die anwaltschaftliche Prüfung und Beratung, ob und gegebenenfalls mit welchen Anträgen eine - häufig aus Zeitgründen zunächst nur zur Fristwahrung eingelegte - Revision begründet und weiter durchgeführt oder zurückgenommen werden soll, wird bereits mit der Verfahrensgebühr VV-RVG 4130 abgegolten (vgl. KG, Beschluss vom 20.01.2009, 1 Ws 382/08). - OLG München, 16.10.2012 - 4 Ws 179/12
Gebührenfestsetzung für den Pflichtverteidiger: Entstehung einer zusätzlichen …
Auszug aus LG Aschaffenburg, 02.05.2018 - Qs 44/18
In den Gründen der Entscheidung des OLG München, Beschluss vom 16.10.2012 - 4 Ws 179/12 (K), wird folgendes ausgeführt: Unter Berücksichtigung des Obersatzes der gesetzlichen Regelung (durch die anwaltliche Mitwirkung wird die Hauptverhandlung entbehrlich) und der Gesetzesmaterialien (…BT-Dr. 15/1971, S. 227 [228]) entsteht die Zusatzgebühr Nr. 4141 VV RVG nur dann, wenn eine Hauptverhandlung anberaumt worden ist oder zumindest konkrete Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass eine Revisionshauptverhandlung durchgeführt worden wäre und durch die rechtzeitige, durch anwaltliche Tätigkeit bewirkte Rücknahme der Revision entbehrlich wurde.