Rechtsprechung
LG Aschaffenburg, 04.05.2017 - 33 O 215/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 31, § 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2, Abs. 3, § 823 Abs. 2, § 826; StGB § 263
Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem sogenannten "VW-Abgas-Skandal" - rewis.io
Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem sogenannten "VW-Abgas-Skandal"
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Projekt Dieselskandal: Herstellerhaftung (Prof. Dr. Michael Heese) (Rechtsprechungsübersicht)
Instanzrechtsprechung contra Herstellerhaftung
Verfahrensgang
- LG Aschaffenburg, 04.05.2017 - 33 O 215/16
- LG Aschaffenburg, 04.07.2017 - 33 O 215/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.12.2011 - XI ZR 51/10
Zur Haftung für unterbliebene Adhoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG
Auszug aus LG Aschaffenburg, 04.05.2017 - 33 O 215/16
Vielmehr muss eine nach dem Maßstab der allgemeinen Geschäftsmoral und des als anständig geltenden besonderen Verwerflichkeit des Verhaltens, die sich aus dem verfolgten Zweck, den eingesetzten Mitteln, der zu tragenden Gesinnung oder den eingetragenen Folgen ergeben kann, gegeben sein (vgl. beispielhaft BGH NJW 2012, 1800). - BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97
Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der …
Auszug aus LG Aschaffenburg, 04.05.2017 - 33 O 215/16
Der Gegner (der primär) darlegungspflichtigen Partei darf sich nicht auf ein einfaches Bestreiten beschränken, wenn die darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablauf steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner sie hat und die näheren Angaben zumutbar sind (vgl. BGHZ 140, 156). - BGH, 20.11.2012 - VI ZR 268/11
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Persönliche Haftung des Geschäftsführers …
Auszug aus LG Aschaffenburg, 04.05.2017 - 33 O 215/16
Ein Verhalten ist objektiv sittenwidrig, wenn es nach Inhalt und Gesamtcharakter, welcher durch eine zusammenfassende Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu ermitteln ist, gegen das Anstandsgefühl allerbillig und gerechtdenkender verstößt, mithin mit dem grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht vereinbar ist (vgl. beispielhaft BGH NJW-RR 2013, 550). - LG Köln, 07.10.2016 - 7 O 138/16
Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein Neufahrzeug wegen vorsätzlicher …
Auszug aus LG Aschaffenburg, 04.05.2017 - 33 O 215/16
Etwaige Vermögensschäden der Käufer von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschaltevorrichtungen fallen daher nicht in den Schutzbereich der verletzen Norm, sodass gerade keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vorliegt (vgl. LG Köln Urteil vom 07.10.2016 Az.: 7 O 138/16; LG Ellwangen Urteil vom 10.06.2016 Az.: 5 O 385/15). - LG Ellwangen/Jagst, 10.06.2016 - 5 O 385/15
Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Fahrzeuges mit …
Auszug aus LG Aschaffenburg, 04.05.2017 - 33 O 215/16
Etwaige Vermögensschäden der Käufer von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschaltevorrichtungen fallen daher nicht in den Schutzbereich der verletzen Norm, sodass gerade keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vorliegt (vgl. LG Köln Urteil vom 07.10.2016 Az.: 7 O 138/16; LG Ellwangen Urteil vom 10.06.2016 Az.: 5 O 385/15).