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   LG Aschaffenburg, 07.04.2016 - 43 T 41/16   

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https://dejure.org/2016,64648
LG Aschaffenburg, 07.04.2016 - 43 T 41/16 (https://dejure.org/2016,64648)
LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 07.04.2016 - 43 T 41/16 (https://dejure.org/2016,64648)
LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 07. April 2016 - 43 T 41/16 (https://dejure.org/2016,64648)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 210/09

    Ablehnung einer Gerichtsperson: Non liquet hinsichtlich der Glaubhaftmachung der

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 07.04.2016 - 43 T 41/16
    Eine Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes liegt dann vor, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die Behauptung zutrifft (BGH NJW-RR 2007, 776 f.; BGH NJW-RR 2011, 136 ff.).

    Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn bei Würdigung der Umstände des jeweiligen Falles mehr für das Vorliegen der in Rede stehenden Behauptung spricht als dagegen (BGH NJW-RR 2011, 136 ff.).

    Sieht sich das Gericht weder zu einer Bejahung noch zu einer Verneinung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit in der Lage (non liquet), führt dies nach der zutreffenden Rechtsprechung des BGH (BGH NJW-RR 2011, 136 ff.) nicht dazu, dass gleichwohl von einer Glaubhaftmachung der die Besorgnis der Befangenheit begründenden Behauptung des Ablehnenden auszugehen wäre.

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 07.04.2016 - 43 T 41/16
    Rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen des Antragstellers sind nicht maßgeblich (st. Rspr. des BGH und allgemeine Meinung, etwa BGH NJW-RR 2007, 776 f.; Zöller, Vollkommer, ZPO, 31. Auflage, § 42, Rn. 9).

    Eine Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes liegt dann vor, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die Behauptung zutrifft (BGH NJW-RR 2007, 776 f.; BGH NJW-RR 2011, 136 ff.).

  • BGH, 18.09.2008 - V ZB 22/08

    Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses in der Zwangsversteigerung wegen Suizidgefahr

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 07.04.2016 - 43 T 41/16
    § 97 Abs. 1 ZPO ist deshalb nicht anzuwenden (BGH NJW 2009, 80 f.; BGH NJW-RR 2008, 216 f.; BGH NJW 2007, 3360).
  • BGH, 07.02.1963 - III ZR 119/62
    Auszug aus LG Aschaffenburg, 07.04.2016 - 43 T 41/16
    Die gerichtliche Niederschrift über einen Zwangsversteigerungstermin erbringt für das Zwangsversteigerungsverfahren den vollen Beweis, dass ein nicht beurkundeter Vorgang nicht stattgefunden hat (BGH, Urteil vom 07.02.1963, Az.: III ZR 119/62).
  • BGH, 14.02.2008 - V ZB 80/07

    Rechtsfolgen der Zurückweisung eines Gebots im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 07.04.2016 - 43 T 41/16
    Maßgeblich ist dabei der Betrag des Zuschlags (BGH vom 14.02.2008, Az. V ZB 80/07; LG Aschaffenburg vom 03.01.2012, Az. 43 T 3/12).
  • BGH, 05.07.2007 - V ZB 118/06

    Verfahren nach Versagung des Zuschlags an ein wegen Rechtsmissbrauchs

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 07.04.2016 - 43 T 41/16
    § 97 Abs. 1 ZPO ist deshalb nicht anzuwenden (BGH NJW 2009, 80 f.; BGH NJW-RR 2008, 216 f.; BGH NJW 2007, 3360).
  • BGH, 21.06.2007 - V ZB 3/07

    Versagung des Zuschlags wegen Ablehnung des Rechtspflegers

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 07.04.2016 - 43 T 41/16
    § 97 Abs. 1 ZPO ist deshalb nicht anzuwenden (BGH NJW 2009, 80 f.; BGH NJW-RR 2008, 216 f.; BGH NJW 2007, 3360).
  • LG Aschaffenburg, 07.04.2016 - 42 T 42/16

    Keine sofortige Beschwerde gegen Ablehnung der Berichtigung des Protokolls des

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 07.04.2016 - 43 T 41/16
    Die sofortige Beschwerde gegen den die Protokollberichtigung ablehnenden Beschluss vom 22.02.2016 wurde durch das Landgericht Aschaffenburg, Az.: 42 T 42/16 durch Beschluss vom 07.04.2016 als unzulässig verworfen.
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