Rechtsprechung
LG Aschaffenburg, 10.12.2020 - 13 O 260/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- BAYERN | RECHT
Kaufpreis, Kaufvertrag, Sittenwidrigkeit, Widerruf, Widerrufsrecht, Streitwert, Anfechtung, Immobilie, Zahlung, Notlage, Befristung, Eheleute, Sicherheitsleistung, Herkunft, Kosten des Rechtsstreits, Zug um Zug, notarieller Urkunde
Verfahrensgang
- LG Aschaffenburg, 10.12.2020 - 13 O 260/20
- OLG Bamberg, 14.04.2021 - 1 U 494/20
- OLG Bamberg, 22.06.2021 - 1 U 494/20
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Bamberg, 22.06.2021 - 1 U 494/20
Sittenwidrigkeit eines Grundstückkaufvertrags
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 10.12.2020, Aktenzeichen 13 O 260/20, wird zurückgewiesen.Das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 10.12.2020 Az. 13 O 260/20 wird aufgehoben.
Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 10.12.2020, Aktenzeichen 13 O 260/20, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
- OLG Bamberg, 14.04.2021 - 1 U 494/20
Sittenwidriges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bei …
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 10.12.2020, Az. 13 O 260/20, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO und den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussichten der Berufung jeweils zurückzuweisen und den Streitwert auf 510.000,- EUR festzusetzen.Das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 10.12.2020 Az. 13 O 260/20 wird aufgehoben.