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LG Aschaffenburg, 13.03.1992 - T 40/92 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- LG Kempten, 17.12.1991 - 4 T 2330/91
Erlöschen von Stockwerkseigentum bei Abbruch des Gebäudes
Auszug aus LG Aschaffenburg, 13.03.1992 - T 40/92
(Leitsatz nicht amtlich) LG Kempten, Beschluß vom 17.12.1991 - 4 T 2330/91 -, mitgeteilt von Notar Winfried Staudt, Kaufbeuren. - BGH, 09.10.1991 - IV ZR 259/90
Ertragswertrechnung zur Pflichtteilsbemessung bei Landgutflächen mit genehmigtem …
Auszug aus LG Aschaffenburg, 13.03.1992 - T 40/92
BGH, Urt. v. 9. Oktober 1991 - IV ZR 259/90 - mitgeteilt von D. Bundschuh, Vorsitzender Richter am BGH 16. BGB § 2369 Abs. 1; FGG § 73 Abs. 1; Einigungsvertrag Art. 8; FGG § 13 a (Kein gegenständlich auf das Altbundesgebiet beschränkter Erbschein nach einem vor Beitritt im Gebiet der ehemaligen DDR verstorbenen Erblasser) Für im Gebiet der (alten) Bundesrepublik befindliche Gegenstände, die zum Nachlaß eines vor dem 3.10.1990 im Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik verstorbenen deutschen Erblassers gehören, kann seit diesem Zeitpunkt ein gegenständlich beschränkter Erbschein nicht mehr erteilt werden; ein Verfahren, in dem ein solcher Erbschein beantragt wurde, ist in der Hauptsache erledigt. - BayObLG, 26.10.1979 - BReg. 2 Z 51/79
Auszug aus LG Aschaffenburg, 13.03.1992 - T 40/92
Es ist daher insbesondere zulässig, die Nutzung von vornherein auf eine einzelne Nutzungsart oder auf verschiedene einzelne Nutzungsrechte zu beschränken, wofür das Rechtsinstitut der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ( §§ 1090 ff. BGB ) vorgesehen ist (vgl. BayObLGZ.79, 361 ff. [= DNotZ 1980, 479 = MittBayNot 1979, 230 ]). - BGH, 22.10.1986 - IVa ZR 143/85
Bemessung des Pflichtteils an einem landwirtschaftlichen Betrieb
Auszug aus LG Aschaffenburg, 13.03.1992 - T 40/92
§§ 2312, 2049 BGB nicht gerechtfertigt, soweit es sich um unmittelbar an ein Kieswerk angrenzende Äcker handelt, für die die amtliche Genehmigung zum Abbau reicher Kiesvorkommen bereits erteilt ist und die dafür benötigt werden, vorausgesetzt die auskiesungsreifen Grundstücke lassen sich ohne Gefahr für die dauernde Lebensfähigkeit des Landgutes aus diesem herauslösen (Fortführung von BGHZ 98, 382 ).