Rechtsprechung
LG Aschaffenburg, 15.01.2016 - 23 O 83/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Auszahlung von im "Schneeballsystem" erzielten Scheingewinnen als unentgeltliche Leistung
- ra.de
Verfahrensgang
- LG Aschaffenburg, 15.01.2016 - 23 O 83/15
- OLG Bamberg, 06.06.2016 - 3 U 26/16
- OLG Bamberg, 28.06.2016 - 3 U 26/16
- BGH, 20.09.2016 - IX ZR 175/16
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04
Verzinsung der Rückgewährforderung bei anfechtbarem Erwerb von Geld; Anspruch des …
Auszug aus LG Aschaffenburg, 15.01.2016 - 23 O 83/15
Der Rückgewähranspruch ist ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 22.04.2015 zu verzinsen (BGH, Urteil vom 01.02.2007, IX ZR 96/04). - BGH, 22.04.2010 - IX ZR 163/09
Insolvenzanfechtung der Auszahlung von Scheingewinnen: Saldierung des …
Auszug aus LG Aschaffenburg, 15.01.2016 - 23 O 83/15
Die Auszahlung von Scheingewinnen in "Schneeballsystemen" durch den späteren Insolvenzschuldner kann als objektiv unentgeltliche Leistung nach § 134 InsO angefochten werden (BGH, Urteil vom 22.04.2010, Az.: IX ZR 163/09).
- OLG Bamberg, 28.06.2016 - 3 U 26/16
Auszahlung von im "Schneeballsystem" erzielten Scheingewinnen als unentgeltliche …
Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 15.01.2016, Aktenzeichen 23 O 83/15, wird zurückgewiesen.das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg 23 O 83/15 aufzuheben und die Klage vollständig abzuweisen.
Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 15.01.2016, Aktenzeichen 23 O 83/15, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.
- OLG Bamberg, 06.06.2016 - 3 U 26/16
Auszahlung von im "Schneeballsystem" erzielten Scheingewinnen als unentgeltliche …
Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 15.01.2016, Az. 23 O 83/15, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.Das Urteil des LG Aschaffenburg 23 O 83/15 aufzuheben und die Klage vollständig abzuweisen.