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   LG Aschaffenburg, 28.10.2014 - 1 HK O 33/14   

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LG Aschaffenburg, 28.10.2014 - 1 HK O 33/14 (https://dejure.org/2014,60802)
LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 28.10.2014 - 1 HK O 33/14 (https://dejure.org/2014,60802)
LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 28. Oktober 2014 - 1 HK O 33/14 (https://dejure.org/2014,60802)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 28.10.2014 - 1 HKO 33/14
    Der Anbieter oder der Werbende ist nach der Preisangabenverordnung nicht zur Angbe der Preise von Produkten verpflichtet, die lediglich Gegenstand möglicher Folgegeschäfte sind, auch wenn er diese selbst anbietet oder mittelbar mitbewirbt (vgl. BGB GRUR 2010, 744).

    Nach der Entscheidung des BGH (vgl. BGH GRUR 2010, 744) bezieht sich die Verpflichtung zur Angabe eines Endpreises grundsätzlich nur auf die unmittelbar angebotenen oder beworbenen Produkte.

    Allerdings muss der Sternchenhinweis am Blickfang teilhaben und dadurch eine klare und unmissverständliche Zuordnung der weiteren Preisangaben zu den herausgestellten Preisangaben gewahrt bleiben (vgl. BGH GRUR 2010, 744, OLG Oldenburg, Beschluss v. 16.01.2013 Aktz.: 6 U 211/12).

  • OLG München, 15.05.2014 - 6 U 3188/13

    Fehlende Einberechnung des Service-Entgelts in der Kreuzfahrtwerbung

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 28.10.2014 - 1 HKO 33/14
    Die Kammer teilt nicht die Auffassung, die besonders vom OLG Dresden (Aktz.: 14 U 148/14, Anlage K 40, Bl. 161) und vom OLG München (Aktz.: 6 U 3188/13, Anlage K 33, Bl. 183 ff.) vertreten werden.
  • OLG Oldenburg, 16.01.2013 - 6 U 211/12
    Auszug aus LG Aschaffenburg, 28.10.2014 - 1 HKO 33/14
    Allerdings muss der Sternchenhinweis am Blickfang teilhaben und dadurch eine klare und unmissverständliche Zuordnung der weiteren Preisangaben zu den herausgestellten Preisangaben gewahrt bleiben (vgl. BGH GRUR 2010, 744, OLG Oldenburg, Beschluss v. 16.01.2013 Aktz.: 6 U 211/12).
  • BGH, 06.06.1991 - I ZR 291/89

    Nebenkosten - Vorsprung durch Rechtsbruch; Endpreis

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 28.10.2014 - 1 HKO 33/14
    Eine einheitliche Leistung liegt in der Regel jedenfalls dann vor, wenn die Leistungen nur zusammen erworben werden können oder wenn die Zusatzleistungen bei Inanspruchnahme der beworbenen Leistung auf jeden Fall und ohne Wahlmöglichkeit des Kunden anfallen (vgl. BGH GRUR 91, 845).
  • OLG Bamberg, 01.04.2015 - 3 U 202/14

    Erfolgreiche Unterlassungsklage gegen Preisangaben ohne Einbeziehung des

    1 HKO 33/14 LG Aschaffenburg.

    Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 28.10.2014, Az. 1 HKO 33/14, abgeändert:.

    Unter Abänderung des am 28.10.2014 verkündeten Urteils des Landgerichts Aschaffenburg, Az. 1 HK O 33/14, zu erkennen:.

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