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   LG Aschaffenburg, 29.11.2019 - 32 O 110/19   

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https://dejure.org/2019,61289
LG Aschaffenburg, 29.11.2019 - 32 O 110/19 (https://dejure.org/2019,61289)
LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 29.11.2019 - 32 O 110/19 (https://dejure.org/2019,61289)
LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 29. November 2019 - 32 O 110/19 (https://dejure.org/2019,61289)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VO (EG) Nr. 715/2007 Art. 10; BGB § 823 Abs. 2, § 826, § 826; EG-FGV § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1; StGB
    Keine Annahme einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung im Diesel-Abgasskandal

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.04.2015 - VII ZR 36/14

    Vorlage an den EuGH in Sachen Silikonbrustimplantate

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 29.11.2019 - 32 O 110/19
    Deshalb reicht es nicht aus, dass der Individualschutz durch Befolgung der Norm als ihr Reflex objektiv erreicht werden kann; er muss vielmehr im Aufgabenbereich der Norm liegen (BGH, EuGH-Vorlage vom 09. April 2015 - VII ZR 36/14 -, Rn. 20, juris).

    Bei Vorschriften, die - wie hier die Regelungen der EG-FGV - Richtlinien umsetzen, kommt es nach der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung insoweit maßgeblich auf den Inhalt und Zweck der Richtlinie - hier der RL 2007/46/EG - an (vgl. BGH, EuGH-Vorlage vom 09. April 2015 - VII ZR 36/14 -, Rn. 23, juris).

  • LG Braunschweig, 10.01.2018 - 3 O 622/17

    Abgasskandal; Schadensersatz gegen Motorenhersteller

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 29.11.2019 - 32 O 110/19
    In der Begründung des nationalen Gesetzgebers zur EGFGV (Seite 36 der BR-Drucks. 190/09) wird dementsprechend ebenfalls darauf verwiesen, dass die Rahmenrichtlinie 2007/46/EG, zu deren Umsetzung die EG-FGV veranlasst ist, dem Abbau von Handelshemmnissen sowie der Verwirklichung des Binnenmarktes der Gemeinschaft dienen und die EG-FGV darüber hinaus zur Rechtsvereinfachung und zum Bürokratieabbau beitragen soll (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 10. Januar 2018 - 3 O 622/17 -, Rn. 36, juris).
  • OLG Celle, 01.07.2019 - 7 U 33/19

    Erwerb eines manipulierten Diesel-PKW als Gebrauchtfahrzeug im Februar 2016 nach

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 29.11.2019 - 32 O 110/19
    Damit hat die Beklagte es jedem einzelnen potentiellen Gebrauchtwagenkäufer überlassen, selbst darüber zu entscheiden, ob er wegen möglicherweise offen gebliebener Fragen Abstand vom Kauf ihrer Fahrzeuge nimmt (vgl. statt vieler: OLG Celle, Hinweisbeschluss vom 01.07.2019, Az. 7 U 33/19 m.w.N.).
  • BGH, 04.06.2013 - VI ZR 288/12

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Erforderlichkeit des Nachweises der

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 29.11.2019 - 32 O 110/19
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Verhaltens des Anspruchsgegners als sittenwidrig ist der Zeitpunkt der Schadensherbeiführung, d.h. hier der Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages (vgl. BGH, NJW-RR 2013, 1448, 1449 Rn. 13).
  • LG Marburg, 02.03.2017 - 5 O 49/16
    Auszug aus LG Aschaffenburg, 29.11.2019 - 32 O 110/19
    Der geltend gemachte Schadensersatzanspruch kann nicht aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV hergeleitet werden, da den Vorschriften der EG-FGV kein Individual- bzw. Individualvermögensschutz zukommt (vgl. LG Marburg, Urteil vom 02.03.2017, Az.: 5 O 49/16; Beschluss des OLG München vom 22.02.2018, Az.: 27 U 2827/17).
  • OLG Bamberg, 24.07.2019 - 8 U 38/19

    Keine Herstellerhaftung bei Kauf eines Gebrauchtwagens mit Abschalteinrichtung

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 29.11.2019 - 32 O 110/19
    Eine Haftung gemäß § 823 Abs. 2 BGB iVm §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV scheitert mangels Schutznormcharakters der §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV (vgl. auch OLG Bamberg, Urteil vom 24.07.2019, Az. 8 U 38/19, BeckRS 2019, 21335).
  • OLG Bamberg, 19.05.2020 - 3 U 4/20

    Kein Anspruch auf Schadensersatz bei im Juni 2016 erworbenem, vom Abgasskandal

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 29.11.2019, Az. 32 O 110/19, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

    Das Urteil des LG Aschaffenburg vom 29.11.2019, Az. 32 O 110/19 wird aufgehoben und der Rechtstreit an das LG Aachen zurückverwiesen.

    Das Urteil des LG Aschaffenburg vom 29.11.2019, Az. 32 O 110/19 wird aufgehoben und wie nachfolgend abgeändert:.

  • OLG Bamberg, 20.07.2020 - 3 U 4/20

    Kein Schadensersatz wegen Unterbrechung des Rechtswidrigkeitszusammenhangs im

    Die Berufung der Klagepartei gegen das Endurteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 29.11.2019, Aktenzeichen 32 O 110/19, wird zurückgewiesen.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 29.11.2019, Aktenzeichen 32 O 110/19, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

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