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   LG Aschaffenburg, 30.06.2017 - 32 O 453/16   

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https://dejure.org/2017,40988
LG Aschaffenburg, 30.06.2017 - 32 O 453/16 (https://dejure.org/2017,40988)
LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 30.06.2017 - 32 O 453/16 (https://dejure.org/2017,40988)
LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 30. Juni 2017 - 32 O 453/16 (https://dejure.org/2017,40988)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 323, § 434 Abs. 1 S. 1, § 437, § 826, § 831
    Kein Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages in Bezug auf den sogenannten "VW-Abgasskandal" nach einvernehmlicher Durchführung eines Software-Updates

  • rewis.io

    Kein Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages in Bezug auf den sogenannten "VW-Abgasskandal" nach einvernehmlicher Durchführung eines Software-Updates

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Hildesheim, 17.01.2017 - 3 O 139/16

    Rücknahmepflicht des Herstellers von Betrugsdieselfahrzeug

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 30.06.2017 - 32 O 453/16
    Der Klageanspruch wird überdies auch auf § 826 BGB i.V.m. § 31 BGB gestützt, wobei sich der Kläger den Vortrag im Tatbestand und den Entscheidungsgründen des Urteiles des Landgerichts Hildesheim vom 17.01.2017 - Aktenzeichen: 3 O 139/16 (in Abdruck in Bl. 107 ff. d.A.) zu eigen macht.

    Der Kläger stützt derartige Ansprüche aus unerlaubter Handlung unter Bezugnahme auf den Schriftsatz vom 21.03.2017 (Bl. 100 a d.A.) auf das dort zitierte Urteil des Landgerichtes Hildesheim vom 17.01.2017, Aktenzeichen: 3 O 139/16 (abgedruckt in anonymisierter Form in Bl. 104 ff. der hiesigen Zivilgerichtsakte).

  • BGH, 19.06.1996 - VIII ZR 252/95

    Wandelungsrecht des Käufers bei erfolgreicher Nachbesserung gegen seinen Willen

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 30.06.2017 - 32 O 453/16
    Auf diese Rechtsfolge wurde seitens des Bundesgerichtshofs bereits im Zusammenhang mit dem früheren sogenannten Wandlungsrecht, das dem nunmehrigen Rücktrittsrecht der sogenannten Schuldrechtsreform ähnelte, im Urteil vom 19.06.1996 (Aktenzeichen: VIII ZR 252/95) hingewiesen.
  • BGH, 05.11.2008 - VIII ZR 166/07

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf wegen Feuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 30.06.2017 - 32 O 453/16
    Unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 05.11.2008, Aktenzeichen: VIII ZR 166/07 ist das Festhalten eines Käufers an einem wirksam erklärten Rücktritt jedenfalls dann treuwidrig (§ 242 BGB) wenn der in Rede stehende Mangel nachträglich mit dessen Zustimmungen beseitigt wird.
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