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   LG Augsburg, 01.04.2015 - 102 O 1254/13   

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https://dejure.org/2015,66198
LG Augsburg, 01.04.2015 - 102 O 1254/13 (https://dejure.org/2015,66198)
LG Augsburg, Entscheidung vom 01.04.2015 - 102 O 1254/13 (https://dejure.org/2015,66198)
LG Augsburg, Entscheidung vom 01. April 2015 - 102 O 1254/13 (https://dejure.org/2015,66198)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rewis.io

    Pflicht des Grundstückeigentümers zur Duldung der Verlegung von Versorgungsleitungen

  • ra.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.09.2012 - V ZR 230/11

    Besitzschutz: Kraftfahrzeughalterhaftung auf Unterlassung eines Falschparkens auf

    Auszug aus LG Augsburg, 01.04.2015 - 102 O 1254/13
    In der Regel begründet die vorangegangene rechtswidrige Beeinträchtigung eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr (BGH, NJW 2012, 3781; Palandt, BGB, 74. Auflage 2015, § 1004 Rn. 32), an deren Widerlegung durch den Störer hohe Anforderungen zu stellen sind (BGH, NJW 1999, 356).
  • BGH, 28.04.2010 - VIII ZR 223/09

    Zur Verlegung von Stromversorgungsleitungen für die Versorgung von

    Auszug aus LG Augsburg, 01.04.2015 - 102 O 1254/13
    Der öffentliche Verkehrsraum wird grundsätzlich von der unentgeltlichen Duldungspflicht freigestellt, weil der Verordnungsgeber entsprechend der bisherigen Praxis (dazu BVerwGE 29, 248 ff.; BGHZ 138, 266 ff.) daran festhalten wollte, die Inanspruchnahme derartiger Flächen nicht über Duldungspflichten, sondern über den Abschluss von Gestattungsverträgen mit Konzessionsabgaben und Folgekostenvereinbarungen zu regeln (BGH, NJW 2010, 2802 ff.).
  • BVerwG, 29.03.1968 - IV C 100.65

    Bestehen einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit für Versorgungsunternehmen

    Auszug aus LG Augsburg, 01.04.2015 - 102 O 1254/13
    Der öffentliche Verkehrsraum wird grundsätzlich von der unentgeltlichen Duldungspflicht freigestellt, weil der Verordnungsgeber entsprechend der bisherigen Praxis (dazu BVerwGE 29, 248 ff.; BGHZ 138, 266 ff.) daran festhalten wollte, die Inanspruchnahme derartiger Flächen nicht über Duldungspflichten, sondern über den Abschluss von Gestattungsverträgen mit Konzessionsabgaben und Folgekostenvereinbarungen zu regeln (BGH, NJW 2010, 2802 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 28.11.1990 - 9 U 109/90
    Auszug aus LG Augsburg, 01.04.2015 - 102 O 1254/13
    Den Störer trifft dabei die Darlegungs- und Beweislast, dass der betroffene Eigentümer an der Ausschließung von Einwirkungen kein schutzwürdiges Interesse hat (BGH, NJW 1981, 573; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1991, 403).
  • BGH, 19.12.1975 - V ZR 38/74

    Duldung von Niederspannungsleitungen

    Auszug aus LG Augsburg, 01.04.2015 - 102 O 1254/13
    Für Versorgungsunternehmen besteht kein gesetzliches Recht, fremde Grundstücke für ihre Anlagen unentgeltlich zu benutzen (BGH, NJW 1976, 416).
  • BGH, 24.04.1998 - V ZR 225/97

    Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung einer Klage auf Unterlassung einer

    Auszug aus LG Augsburg, 01.04.2015 - 102 O 1254/13
    Bei bloßer Besitzstörung bestimmt sich der Streitwert nach § 3 ZPO, konkret am Interesse an der Abwehr der Störung (BGH, NJW 1998, 2368).
  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 91/95

    Zur Erstattung sog. Folgekosten bei Versorgungsleitungen in Straßengrundstücken

    Auszug aus LG Augsburg, 01.04.2015 - 102 O 1254/13
    Der öffentliche Verkehrsraum wird grundsätzlich von der unentgeltlichen Duldungspflicht freigestellt, weil der Verordnungsgeber entsprechend der bisherigen Praxis (dazu BVerwGE 29, 248 ff.; BGHZ 138, 266 ff.) daran festhalten wollte, die Inanspruchnahme derartiger Flächen nicht über Duldungspflichten, sondern über den Abschluss von Gestattungsverträgen mit Konzessionsabgaben und Folgekostenvereinbarungen zu regeln (BGH, NJW 2010, 2802 ff.).
  • BGH, 01.02.1994 - VI ZR 229/92

    Beseitigung eines Kabels nach Erlöschen eines Leitungsrechts infolge Einziehung

    Auszug aus LG Augsburg, 01.04.2015 - 102 O 1254/13
    Bei der Frage, ob der Eigentümer eine Einwirkung auf sein Grundstück verbieten kann, ist jedoch nicht nur die gegenwärtige Nutzung maßgebend; zu berücksichtigen sind vielmehr auch solche Umstände, die erst in der Zukunft eine Behinderung besorgen lassen (BGH, NJW 1994, 999).
  • BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98

    Formulierung eines Unterlassungsgebots betreffend Geruchsbelästigungen;

    Auszug aus LG Augsburg, 01.04.2015 - 102 O 1254/13
    In der Regel begründet die vorangegangene rechtswidrige Beeinträchtigung eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr (BGH, NJW 2012, 3781; Palandt, BGB, 74. Auflage 2015, § 1004 Rn. 32), an deren Widerlegung durch den Störer hohe Anforderungen zu stellen sind (BGH, NJW 1999, 356).
  • OLG München, 22.09.2015 - 27 U 1523/15

    Duldungspflichten des Grundstückeigentümers zur Verlegung von Leitungen über das

    Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Augsburg vom 01.04.2015, Az.: 102 O 1254/13, wird durch einstimmigen Beschluss des Senats gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, weil das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordern.
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