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   LG Augsburg, 01.07.2022 - 92 O 6/22   

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https://dejure.org/2022,27322
LG Augsburg, 01.07.2022 - 92 O 6/22 (https://dejure.org/2022,27322)
LG Augsburg, Entscheidung vom 01.07.2022 - 92 O 6/22 (https://dejure.org/2022,27322)
LG Augsburg, Entscheidung vom 01. Juli 2022 - 92 O 6/22 (https://dejure.org/2022,27322)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 31, § 826; VO (EG) Nr. 715/2007 Art. 5 Abs. 2; ZPO § 138 Abs. 3, § 287
    Haftung von Audi für den dort entwickelten und hergestellten 3,0-Liter-Motor (hier: A6 Avant 3.0 TDI quattro)

  • rewis.io

    Schadensersatzanspruch, Fahrzeug, Unfall, Software, Bescheid, Sittenwidrigkeit, Mangelhaftigkeit, Mangel, Zulassung, Vergleich, Berichterstattung, Schaden, Betriebserlaubnis, Kenntnis, billigend in Kauf

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haftung von Audi für den dort entwickelten und hergestellten 3,0-Liter-Motor

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus LG Augsburg, 01.07.2022 - 92 O 6/22
    Dem Bestreitenden obliegt es im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast, Nachforschungen zu unternehmen, wenn ihm dies zumutbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19).

    Die zeitanteilige lineare Wertminderung ist im Vergleich zwischen tatsächlichem Gebrauch und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer ausgehend vom Bruttokaufpreis im Wege der Schätzung gemäß § 287 ZPO zu ermitteln (BGH, Urteil vom 17.05.1995 - VIII ZR 70/94; BGH, Urzteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19).

  • OLG Köln, 03.01.2019 - 18 U 70/18

    Abgasskandal - Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Kunden

    Auszug aus LG Augsburg, 01.07.2022 - 92 O 6/22
    Ein Schaden besteht vorliegend im Erwerb des Fahrzeugs, da dieses hinter den Vorstellungen des Ehemanns der Klagepartei von der allgemein ordnungsgemäßen Ausrüstung des zu erwerbenden Pkws zurückblieb und sich dieses Zurückbleiben bereits infolge der damit zunächst verbundenen Unsicherheiten für die Typengenehmigung und die Betriebszulassung nachteilig auf den Vermögenswert des Pkws auswirkte (OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2019 - 18 U 70/18).

    Da der Schadensersatzanspruch bereits mit Erwerb des Fahrzeugs entstanden und auf die Rückabwicklung des Kaufs gerichtet ist, kann ein späteres Softwareupdete keine Erfüllung des Schadensersatzanspruchs mehr darstellen (OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2019 - 18 U 70/18).

  • OLG Köln, 16.07.2018 - 27 U 10/18

    Rechtsstellung des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen

    Auszug aus LG Augsburg, 01.07.2022 - 92 O 6/22
    Der Kunde geht aufgrund des Inverkehrbringens des Fahrzeugs davon aus, dass dieses die technischen und rechtlichen Voraussetzungen der Zulassung erfüllt und dass der Hersteller die für den Fahrzeugtyp erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen nicht durch eine Täuschung erwirkt hat (OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2018 - 27 U 10/18).

    Bereits der sittenwidrig herbeigeführte Abschluss des Kaufvertrags begründet im Hinblick auf die mit der Erforderlichkeit der Geltendmachung von Mängeirechten verbundene Vermögensgefährdung einen Schaden (OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2018 - 27 U 10/18).

  • BGH, 17.05.1995 - VIII ZR 70/94

    Zurechnung des Wissens des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH einer

    Auszug aus LG Augsburg, 01.07.2022 - 92 O 6/22
    Die zeitanteilige lineare Wertminderung ist im Vergleich zwischen tatsächlichem Gebrauch und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer ausgehend vom Bruttokaufpreis im Wege der Schätzung gemäß § 287 ZPO zu ermitteln (BGH, Urteil vom 17.05.1995 - VIII ZR 70/94; BGH, Urzteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19).
  • BGH, 20.11.2012 - VI ZR 268/11

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Persönliche Haftung des Geschäftsführers

    Auszug aus LG Augsburg, 01.07.2022 - 92 O 6/22
    Objektiv sittenwidrig ist nach ständiger Rechtsprechung eine Handlung, die nach Inhalt oder Gesamtcharakter, der durch eine zusammenfassende Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu ermitteln ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt, das heißt mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht vereinbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 20.11.2012 - VI ZR 268/11).
  • BGH, 18.01.2018 - I ZR 150/15

    Schadensersatzansprüche wegen einer ohne Wissen des Klägers von seinem

    Auszug aus LG Augsburg, 01.07.2022 - 92 O 6/22
    Zwar trägt nach allgemeinen Grundsätzen derjenige die volle Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen und damit auch für den zumindest bedingten Vorsatz des Schädigers, der einen Anspruch aus § 826 BGB geltend macht (vgl. BGH, Urteil vom 22.02.2019 - V ZR 244/17; BGH Urteil vom 18.01.2010 - I ZR 150/15).
  • BGH, 22.02.2019 - V ZR 244/17

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung in der Zwangsversteigerung: Abgabe eines

    Auszug aus LG Augsburg, 01.07.2022 - 92 O 6/22
    Zwar trägt nach allgemeinen Grundsätzen derjenige die volle Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen und damit auch für den zumindest bedingten Vorsatz des Schädigers, der einen Anspruch aus § 826 BGB geltend macht (vgl. BGH, Urteil vom 22.02.2019 - V ZR 244/17; BGH Urteil vom 18.01.2010 - I ZR 150/15).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 402/02

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus LG Augsburg, 01.07.2022 - 92 O 6/22
    Schaden im Sinne des § 826 BGB ist nicht nur die Verletzung bestimmter Rechte oder Rechtsgüter oder eine nachteilige Einwirkung auf die Vermögenslage, sondern darüber hinaus jede Beeinträchtigung eines rechtlich anerkannten Interesses (BGH, Urteil vom 19.07.2004 - II ZR 402/02).
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