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LG Augsburg, 10.10.2014 - 051 T 2139/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einrichtung einer Betreuung wegen einer neurologischen Systemerkrankung unklarer Genese; Umfang der Betreuung bei mangelnder Geschäftsfähigkeit des Betreuten; Auswahl des Betreuers zum Wohle des Betroffenen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nördlingen, 14.04.2014 - XVII 80/14
- LG Augsburg, 10.10.2014 - 051 T 2139/14
- BGH, 22.04.2015 - XII ZB 577/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 04.02.1997 - 3Z BR 8/97
Betreuuerbestellung und Einwilligungsvorbehalt bei drohender Verschuldung des …
Auszug aus LG Augsburg, 10.10.2014 - 51 T 2139/14
Bei ihrer Entscheidungsfindung war sich die Kammer dabei bewusst, dass dem Betreuer die entsprechende Befugnis nur eingeräumt werden kann, wenn dieser ihm übertragene Aufgaben ansonsten nicht in der gebotenen Weise erfüllen könnte und hierdurch wesentliche Rechtsgüter des Betroffenen erheblich gefährdet oder beeinträchtigt würden (vgl. etwa BayObLG in FamRZ 1997, 902). - BGH, 10.11.2010 - XII ZB 355/10
Betreuung: Abweichen vom Vorschlag des volljährigen Betreuten bei der …
Auszug aus LG Augsburg, 10.10.2014 - 51 T 2139/14
Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 10.11.2010, Az. XII ZB 355/10).