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LG Augsburg, 11.11.2015 - 043 S 1836/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Erfolglose Berufung
- ra.de
- rewis.io
Erfolglose Berufung
Verfahrensgang
- AG Landsberg/Lech, 22.04.2015 - 1 C 723/14
- LG Augsburg, 11.11.2015 - 043 S 1836/15
- BGH, 11.10.2016 - VIII ZR 300/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Landsberg/Lech, 22.04.2015 - 1 C 723/14
Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit einer Eigenbedarfskündigung
Auszug aus LG Augsburg, 11.11.2015 - 43 S 1836/15
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Landsberg am Lech vom 22.04.2015, Aktenzeichen 1 C 723/14, wird zurückgewiesen.Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Landsberg am Lech vom 22.04.2015, Aktenzeichen 1 C 723/14, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung der Kammer das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.
- BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 23/86
Anspruch eines Studenten auf Ausbildungsunterhalt
Auszug aus LG Augsburg, 11.11.2015 - 43 S 1836/15
Ganz grundsätzlich sind - wie vorliegend auch geschehen - im Urteil nur die leitenden Gründe und die wesentlichen Gesichtspunkte für die Überzeugungsbildung des Gerichts darzustellen (…vgl. Thomas/Putzo-Reichold, ZPO, 36.A., § 286 Rn. 3 m. w. N.) Der Richter muss nicht auf jedes einzelne Parteivorbringen und Beweismittel ausführlich eingehen (BGH NJW 1987, 1557).