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   LG Augsburg, 12.04.2022 - 021 O 3107/21   

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https://dejure.org/2022,26330
LG Augsburg, 12.04.2022 - 021 O 3107/21 (https://dejure.org/2022,26330)
LG Augsburg, Entscheidung vom 12.04.2022 - 021 O 3107/21 (https://dejure.org/2022,26330)
LG Augsburg, Entscheidung vom 12. April 2022 - 021 O 3107/21 (https://dejure.org/2022,26330)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 31, § 823 Abs. 2, § 826, § 831; VO (EG) Nr. 715/2007 Art. 5 Abs. 2 S. 1; StGB § 263; EG-FGV § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1
    Keine Haftung von Audi für den entwickelten und hergestellten 3,0-Liter-Motor (hier: Audi Q7 3.0 TDI)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.11.2021 - III ZR 202/20

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen

    Auszug aus LG Augsburg, 12.04.2022 - 21 O 3107/21
    Die Klagepartei ist der Auffassung, dass entsprechend der Rechtsprechung des BGH in dessen Beschluss vom 25.11.2021, III ZR 202/20 auch im vorliegenden Fall angesichts der Schilderung der deutlichen Überschreitung der Grenzwerte im Realbetrieb von substantiiertem Klägervortrag im Hinblick auf vorhandene Abschalteinrichtungen auszugehen sei.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der klägerseits zitierten Entscheidung des BGH, Beschluss vom 25.11.2021 - III ZR 202/20.

    Bereits der objektive Tatbestand der Sittenwidrigkeit setzt voraus, dass diese Personen bei der Entwicklung und/oder Verwendung der temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems in dem Bewusstsein handelten, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden, und den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf nahmen (BGH Beschl. v. 25.11.2021 - III ZR 202/20, BeckRS 2021, 41003 Rn. 14, beck-online m.w.N.).

  • OLG München, 29.08.2019 - 8 U 1449/19

    Versuch der Ausweitung des Dieselskandals auf andere Hersteller - hier: BMW

    Auszug aus LG Augsburg, 12.04.2022 - 21 O 3107/21
    Ergänzend nimmt das Gericht Bezug auf die Ausführungen des OLG München, NJW-RR 2019, 1497.

    Denn bei § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV handelt es sich um kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (dazu OLG München, Beschluss vom 29.08.2019, Az. 8 U 1449/19).

  • BGH, 09.03.2021 - VI ZR 889/20

    Erste Entscheidung zum Software-Update der Volkswagen AG bei einem Kauf nach

    Auszug aus LG Augsburg, 12.04.2022 - 21 O 3107/21
    Deshalb kann im Rahmen des § 826 BGB ein Verhalten, das sich gegenüber zunächst betroffenen (anderen) Geschädigten als sittenwidrig darstellte, aufgrund einer Verhaltensänderung des Schädigers vor Eintritt des Schadens bei dem konkreten Geschädigten diesem gegenüber als nicht sittenwidrig zu werten sein." BGH, Beschluss vom 9.3.2021 - VI ZR 889/20, NJW 2021, 1814 ff.
  • OLG München, 29.09.2020 - 8 U 201/20

    Dieselskandal: Software-Update als eigenständige unerlaubte Handlung

    Auszug aus LG Augsburg, 12.04.2022 - 21 O 3107/21
    Zu gleichen Ergebnis kommt zuletzt - auch in Bezug auf das Software-Update nebst vorgetragenem Thermofensters - das OLG München im Beschluss vom 29.09.2020 (8 U 201/20).
  • BGH, 16.04.2015 - IX ZR 195/14

    Beweisvorbringen im Zivilprozess: Nichtberücksichtigung wegen "ins Blaue hinein"

    Auszug aus LG Augsburg, 12.04.2022 - 21 O 3107/21
    Eine Behauptung ins Blaue liegt vor, wenn eine Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen aufs Geratewohl oder ins Blaue hinein aufstellt (BGH NJW-RR 2015, 829).
  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses

    Auszug aus LG Augsburg, 12.04.2022 - 21 O 3107/21
    Nachdem § 263 StGB den Schutz des Vermögens verfolgt und den Eintritt eines Vermögensschadens als Tatbestandsmerkmal verlangt, liegt Erfolgsort der vorgeworfenen Handlung am Wohnsitz der Klagepartei als Belegenheitsort ihres Vermögens (vgl. BGH, Urteil v. 28.02.1996, Az. XII ZR 181/94, NJW 1996, 1411).
  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei

    Auszug aus LG Augsburg, 12.04.2022 - 21 O 3107/21
    Die Beklagte meint, angesichts der vom A. Konzern ergriffenen Maßnahmen sei nach den jüngsten Vorgaben des BGH im Urteil vom 30. Juli 2020, Az. VI ZR 5/20, im Zeitpunkt des Kaufs kein Raum für den Vorwurf des sittenwidrigen Verhaltens seitens der A. AG.
  • OLG München, 31.03.2020 - 17 U 7360/19

    Fehlender Vortrag zur schuldhaften Schädigung des Fahrzeugkäufers wegen

    Auszug aus LG Augsburg, 12.04.2022 - 21 O 3107/21
    Hier jedoch geht es um eine Schädigung des Klägers durch unerlaubte Handlung mit vom Kläger zu beweisendem Vertreten müssen, sodass in diesem konkreten Einzelfall allein der Vortrag eines (denkbaren) Mangels nicht ausreicht, um eine hinreichende Substantiierung ohne Annahme einer Behauptung ins Blaue hinein anzunehmen (so auch OLG München 17 U 7360/19 vom 31.03.2020).
  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19

    Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend

    Auszug aus LG Augsburg, 12.04.2022 - 21 O 3107/21
    Aber auf den Beschluss des BGH vom 28.01.2020 (VIII ZR 57/19, WM 2020, 476) kann sich der Kläger nicht stützen: Dort steht nämlich eine kaufvertragliche Verbindung der Parteien inmitten, sodass es nach der Symptomtheorie genügt, wenn der Kläger ein "Verhalten" der Kaufsache vorträgt, das auf einen Mangel im Sinne des § 434 BGB schließen lässt.
  • OLG Stuttgart, 30.07.2019 - 10 U 134/19

    Kauf eines vom "Diesel-Abgasskandal" betroffenen Gebrauchtfahrzeuges:

    Auszug aus LG Augsburg, 12.04.2022 - 21 O 3107/21
    Eine Auslegung, wonach ein Thermofenster eine zulässige Abschalteinrichtung darstellt, war aus Sicht der Beklagten daher jedenfalls nicht unvertretbar (vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 30.07.2019, Az. 10 U 134/19; OLG München, Hinweisbeschluss vom 20.07.2020, 27 U 7565/09; OLG München, Hinweisbeschluss vom 11.08.2020, 2 U 7448/19, je m.w.N.).
  • OLG München, 14.09.2022 - 27 U 2945/22

    Keine Haftung von Audi für den entwickelten, hergestellten und eingebauten

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 12.04.2022, Aktenzeichen 021 O 3107/21, wird zurückgewiesen.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 12.04.2022, Aktenzeichen 021 O 3107/21, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

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