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   LG Augsburg, 15.07.2021 - 091 O 2329/20   

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https://dejure.org/2021,23304
LG Augsburg, 15.07.2021 - 091 O 2329/20 (https://dejure.org/2021,23304)
LG Augsburg, Entscheidung vom 15.07.2021 - 091 O 2329/20 (https://dejure.org/2021,23304)
LG Augsburg, Entscheidung vom 15. Juli 2021 - 091 O 2329/20 (https://dejure.org/2021,23304)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 535, § 536, § 313
    Gewerberaummiete während der Corona-Pandemie

  • rewis.io

    Mieter, Mietvertrag, Minderung, Mietsache, Mietminderung, Vertragsschluss, Rechtsanwaltskosten, Miete, Mangel, Beschaffenheit, Lehrer, Aufhebung, Anspruch, Zahlung, gesetzliches Verbot, Treu und Glauben, vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mietrecht: Vertragsanpassung wegen Existenzgefährdung durch Lockdown; § 313 BGB

  • mietrechtsiegen.de

    Coronabedingte Ladenschließung - Geschäftsgrundlagenstörung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Corona: Schließung 50% Minderung, lediglich Beschränkungen keine Minderung

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mietminderung wegen des Corona-Lockdowns?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vollständige Schließung: Halbe Miete - Öffnungsbeschränkungen: Volle Miete (IMR 2021, 405)

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • LG Mönchengladbach, 02.11.2020 - 12 O 154/20

    Geschäftsraummiete: Mietminderung auf die Hälfte wegen Corona - Gesichtspunkt der

    Auszug aus LG Augsburg, 15.07.2021 - 91 O 2329/20
    Durch hoheitliche Maßnahmen bewirkte Nutzungsbeschränkungen können deshalb nur dann einen Mangel begründen, wenn sie unmittelbar mit der konkreten Beschaffenheit und dem Zustand des konkreten Mietobjektes in Zusammenhang stehen (vgl. LG Mönchengladbach, Urteil vom 02.11.2020 - 12 O 154/20 - BeckRS 2020, 30731 Rz. 18 m.w.N.).

    Im Falle einer Störung der großen Geschäftsgrundlage führt dies aber, wenn die Störung über einen Monat andauert, regelmäßig zur Anpassung des Mietvertrages gemäß § 313 Abs. 1 BGB dahin, dass die vertraglich vereinbarte Kaltmiete für den Zeitraum der Schließungsanordnung auf 50 % reduziert wird (vergleiche OLG Dresden, BeckRS 2021, 2461; LG Mönchengladbach, BeckRS 2020, 30731; Häublein/Müller NZM 2020, 481, 492; Zehelein NZM 2020, 390; Palandt-Weidenkaff, BGB, 80. Auflage, § 313 Rz. 37a).

    Die Risiken solcher mehr oder weniger weitgehenden Einschränkungen, die zu keiner vollständigen Betriebsuntersagung führen, muss demnach grundsätzlich der Mieter alleine tragen (so auch LG Mönchengladbach, BeckRS 2020, 30731 Rz. 60).

    Das Gericht teilt insoweit ausnahmsweise einmal nicht die Auffassung des Landgerichts Mönchengladbach (Urteil vom 02.11.2020, BeckRS 2020, 30731 Rz. 40), wonach die hälftige Teilung auch für verbrauchsunabhängige Betriebskosten gelte und nur die verbrauchsabhängigen Betriebskosten vom Mieter vollständig zu tragen seien.

  • OLG Dresden, 24.02.2021 - 5 U 1782/20

    Coronapandemie und Gewerberaummiete: Reduzierung der Miete um 50% wegen Störung

    Auszug aus LG Augsburg, 15.07.2021 - 91 O 2329/20
    Dieser Regelung kann keine Sperrwirkung ein genommen werden, da der Gesetzgeber den betroffenen Schuldnern nur einen zusätzlichen Schutz bieten wollte, nicht aber die Rechte der Mieter verkürzen wollte (vgl. LG Mönchengladbach, a.a.O.., Rn 39; LG München I, BeckRS 2021, 453 Rz. 53 ff; Zehelein, NZM 2020, 393, 401; OLG Dresden, BeckRS 2021, 2461 Rz. 24).

    d) Der Tatbestand der Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 Abs. 1 BGB setzt ein tatsächliches Element, ein hypothetisches Element und ein normatives Element voraus (vgl. OLG Dresden, BeckRS 2021, 2461 Rz. 33 ff).

    Im Falle einer Störung der großen Geschäftsgrundlage führt dies aber, wenn die Störung über einen Monat andauert, regelmäßig zur Anpassung des Mietvertrages gemäß § 313 Abs. 1 BGB dahin, dass die vertraglich vereinbarte Kaltmiete für den Zeitraum der Schließungsanordnung auf 50 % reduziert wird (vergleiche OLG Dresden, BeckRS 2021, 2461; LG Mönchengladbach, BeckRS 2020, 30731; Häublein/Müller NZM 2020, 481, 492; Zehelein NZM 2020, 390; Palandt-Weidenkaff, BGB, 80. Auflage, § 313 Rz. 37a).

  • BGH, 13.07.2011 - XII ZR 189/09

    Zum Schadensersatzanspruch des Pächters einer Gaststätte wegen Umsatzeinbußen

    Auszug aus LG Augsburg, 15.07.2021 - 91 O 2329/20
    Voraussetzung ist aber, dass die Beschränkungen der konkret vermieteten Sache ihre Ursache gerade in deren Beschaffenheit und Beziehung zur Umwelt haben (BGH NJW 2011, 3151 Rz. 9).

    c) Das Rauchverbot in öffentlichen Gaststätten beruhte nach Auffassung des BGH (Urteil vom 13.07.2011, NJW 2011, 3151) nicht auf der konkreten Beschaffenheit des betrachteten Lokals, sondern knüpfte an die betrieblichen Verhältnisse, also auf die Art und Weise der Betriebsführung des Mieters oder Pächters an.

    Insbesondere ist hier noch einmal darauf hinzuweisen, dass wir die Einschränkungen, die mit dem Erlass der Nichtraucherschutzgesetze für Gaststättenbetreiber verbunden war, allein der Mieter das Risiko zu tragen hatte (BGH NJW 2011, 3151).

  • KG, 01.04.2021 - 8 U 1099/20

    Geschäftsraummiete: Reduzierung des Mietzinsanspruchs bei staatlich angeordneter

    Auszug aus LG Augsburg, 15.07.2021 - 91 O 2329/20
    Die Zahlung von Kurzarbeitergeld allein ändert demnach nichts an der Unzumutbarkeit der Belastung durch die vollständige Mietzahlung (ebenso KG, Urteil vom 01.04.2021, BeckRS 2021, 8005 Rz. 48).

    Der Beklagten ist die vollständige Zahlung des Mietzinses in den Zeiten der vollständigen Betriebsschließungen nicht zuzumuten; vielmehr sind die negativen finanziellen Auswirkungen der Corona-Maßnahmen insoweit in gleichem Maße von beiden Parteien solidarisch zu tragen (so auch KG, Urteil vom 01.04.2021, BeckRS 2021, 8005 Rz. 46).

  • OLG München, 17.02.2021 - 32 U 6358/20

    Coronapandemie und Gewerberaummiete: Reduzierung der Miete wegen Störung der

    Auszug aus LG Augsburg, 15.07.2021 - 91 O 2329/20
    Allerdings ordnet diese Regelung lediglich die widerlegbare Vermutung einer schwerwiegenden Veränderung der Geschäftsgrundlage an; die weiteren Voraussetzungen des § 313 Abs. 1 BGB wie insbesondere die Unzumutbarkeit des Festhaltens am unveränderten Vertrag werden davon nicht berührt (OLG München NZM 2021, 226 Rz. 32).

    Angesichts der bereits seit Jahren mit dem Mietobjekt erwirtschafteten Verluste bestand für die Beklagenpartei auch nicht die Möglichkeit, Rücklagen zur Abfederung weiterer Umsatzeinbußen zu bilden (zur Maßgeblichkeit dieses Kriteriums im Rahmen der Gesamtbetrachtung vgl. OLG München, Beschluss vom 17.02.2021, 32 U 6358/20, juris, Rz. 37).

  • OLG Stuttgart, 15.02.2021 - 7 U 351/20

    Betriebsschließungsversicherung: Versicherungsschutz bei behördlicher Schließung

    Auszug aus LG Augsburg, 15.07.2021 - 91 O 2329/20
    Diese Rechtsauffassung ist im Übrigen inzwischen von mehreren Oberlandesgerichten bestätigt worden (vergleiche nur OLG Schleswig, BeckRS 2021, 10595; OLG Stuttgart, r + s 2021, 139; OLG Oldenburg, BeckRS 2021, 11123); auch die Instanzgerichte weisen die Klagen auf Zahlung einer Versicherungsleistung aus einer Betriebsschließungsversicherung in weit überwiegendem Umfang ab.
  • BGH, 27.04.2021 - 4 StR 55/21

    Urteilsgründe (gebotene Präzision und Knappheit der Urteilsgründe; in früheren

    Auszug aus LG Augsburg, 15.07.2021 - 91 O 2329/20
    Diese Rechtsauffassung ist im Übrigen inzwischen von mehreren Oberlandesgerichten bestätigt worden (vergleiche nur OLG Schleswig, BeckRS 2021, 10595; OLG Stuttgart, r + s 2021, 139; OLG Oldenburg, BeckRS 2021, 11123); auch die Instanzgerichte weisen die Klagen auf Zahlung einer Versicherungsleistung aus einer Betriebsschließungsversicherung in weit überwiegendem Umfang ab.
  • BGH, 23.11.1989 - VII ZR 60/89

    Kündigung einer von einer Schulklasse gebuchten Reise wegen des Reaktorunfalls in

    Auszug aus LG Augsburg, 15.07.2021 - 91 O 2329/20
    So hat der BGH in seinem Urteil vom 23.11.1989 - VII ZR 60/89 -, NJW 1990, 572 die Hotel-Stornokosten bei einer Absage einer Reise vor Reisebeginn wegen nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (Reaktorunfall in Tschernobyl) hälftig zwischen dem Kläger (Omnibusreiseunternehmer) und dem Beklagten (Lehrer eines Gymnasiums, der eine Klassenfahrt nach Prag gebucht hatte), aufgeteilt.
  • OLG Oldenburg, 06.05.2021 - 1 U 10/21

    Eintrittspflicht der Betriebsschließungsversicherung bei Betriebsschließungen

    Auszug aus LG Augsburg, 15.07.2021 - 91 O 2329/20
    Diese Rechtsauffassung ist im Übrigen inzwischen von mehreren Oberlandesgerichten bestätigt worden (vergleiche nur OLG Schleswig, BeckRS 2021, 10595; OLG Stuttgart, r + s 2021, 139; OLG Oldenburg, BeckRS 2021, 11123); auch die Instanzgerichte weisen die Klagen auf Zahlung einer Versicherungsleistung aus einer Betriebsschließungsversicherung in weit überwiegendem Umfang ab.
  • OLG Karlsruhe, 15.05.1992 - 15 U 297/91

    Vergütung; Schadensersatz; Entschädigung; Absage; Veranstaltung

    Auszug aus LG Augsburg, 15.07.2021 - 91 O 2329/20
    In ähnlicher Weise hat das Oberlandesgericht Karlsruhe im Urteil vom 15.05.1992 (NJW 1992, 3176, 3177) entschieden: Hier konnte aus Sicherheitsgründen eine gemeindeeigene Halle nach Ausbruch des Golfkrieges nicht wie vorgesehen für eine Faschingsveranstaltung genutzt werden.
  • OVG Sachsen, 07.04.2020 - 3 B 111/20

    Coronavirus; Immunität; Umfeld des Wohnbereichs; Verhältnismäßigkeit;

  • LG Kempten, 07.12.2020 - 23 O 753/20

    Minderung und Anpassung des Mietzinses bei staatlich angeordneter

  • LG Frankfurt/Main, 02.10.2020 - 15 O 23/20

    Gewerberaummiete bei Corona-bedingter Ladenschließung

  • LG München I, 22.09.2020 - 3 O 4495/20

    Mietzahlung für Gewerbeimmobilie trotz Beschränkungen infolge der Corona-Pandemie

  • LG München I, 25.01.2021 - 31 O 7743/20

    Gewerberaummietrecht und Corona-Pandemie: Mieter muß voll zahlen (hier: Hotel)

  • OLG Düsseldorf, 23.06.2022 - 10 U 192/21

    Herabsetzung von Pachtzahlungen infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie

    Die Zahlung von Kurzarbeitergeld allein ändert demnach nichts an der Unzumutbarkeit der Belastung durch die vollständige Pachtzahlung (KG, Urt. v. 01.04.2021 - 8 U 1099/20; LG Augsburg, Endurt. v. 15.07.2021 - 91 O 2329/20).
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