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LG Augsburg, 15.09.2015 - 62 O 4958/14 |
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Verfahrensgang
- LG Augsburg, 15.09.2015 - 62 O 4958/14
- OLG München, 20.01.2016 - 27 U 3843/15
- OLG München, 15.03.2016 - 27 U 3843/15
- BGH, 04.01.2017 - VII ZR 93/16
- BGH, 05.01.2017 - VII ZR 93/16
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 15.03.2016 - 27 U 3843/15
Wer keinen Planungsfehler zugibt, kann beim Bauunternehmer keinen Regress nehmen!
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 15.09.2015, Az.: 062 O 4958/14, wird einstimmig gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 15.09.2015, Az.: 062 O 4958/14, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.
- OLG München, 20.01.2016 - 27 U 3843/15
Wer keinen Planungsfehler zugibt, kann auch beim Bauunternehmer keinen Regress …
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 15.09.2015, Az. 062 O 4958/14, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.