Rechtsprechung
LG Augsburg, 19.04.2021 - 103 O 1729/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZPO § 319
Berichtigung nach offensichtlichem Diktat- oder Schreibversehen
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 05.03.2021 - 103 O 1729/20
- LG Augsburg, 19.04.2021 - 103 O 1729/20
- OLG München, 09.07.2021 - 27 U 1908/21
Wird zitiert von ...
- OLG München, 09.07.2021 - 27 U 1908/21
Keine Haftung der Fahrzeugherstellerin für unzulässige Abschalteinrichtung in …
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 05.03.2021, berichtigt mit Beschluss vom 19.04.2021, Az. 103 O 1729/20, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.