Rechtsprechung
   LG Augsburg, 24.02.2014 - 1 Qs 81/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,4360
LG Augsburg, 24.02.2014 - 1 Qs 81/14 (https://dejure.org/2014,4360)
LG Augsburg, Entscheidung vom 24.02.2014 - 1 Qs 81/14 (https://dejure.org/2014,4360)
LG Augsburg, Entscheidung vom 24. Februar 2014 - 1 Qs 81/14 (https://dejure.org/2014,4360)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,4360) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einordnung von Identitätsdaten eines Informanten als Sozialdaten; Gerichtliche Herausgabeanordnung dieser Daten beim Verdacht einer Straftat; Rechtfertigung der Durchbrechung des Sozialgeheimnisses; Wegfall des Vertrauensschutzes von Informanten bei bewusster Bedienung ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Oldenburg, 14.12.2009 - 13 A 1158/08

    Vertraulichkeit; Hausbesuch; Informant

    Auszug aus LG Augsburg, 24.02.2014 - 1 Qs 81/14
    7 1. Die Identitätsdaten des Informanten können als Sozialdaten angesehen werden (vgl. hierzu: z.B. VG Oldenburg NVwZ-RR 2010, 439; Mann in Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB XIII, Köln 4. Auflage 2012, Anm. 21 zu §§ 61 bis 68 SGB VIII).
  • LG Aurich, 15.04.2011 - 12 Qs 43/11

    Jugendamt muss Sozialdaten eines unbekannten Informanten bei bestehendem Verdacht

    Auszug aus LG Augsburg, 24.02.2014 - 1 Qs 81/14
    9 a) In Übereinstimmung mit der bisher ergangenen Rechtsprechung (LG Aurich, StRR 2011, 311 = ZKJ 437-439; LG Oldenburg, JAmt 2011, 101 f.; LG Aachen, JA 2005, 376) festzustellen, dass eine Durchbrechung des Sozialgeheimnisses jedenfalls dann gerechtfertigt ist, wenn ein begründeter Verdacht einer Straftat des Informanten besteht.
  • BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 48.02

    Akteneinsicht; Auskunftsanspruch; Behördeninformantin, Pflicht zur Benennung des

    Auszug aus LG Augsburg, 24.02.2014 - 1 Qs 81/14
    Ein umfassender Schutz von Sozialdaten ist nur erreichbar, wenn auch die Daten eines Informanten hierunter fallen, mag dies auch an die Grenze der wörtlichen Auslegung gehen (vgl. BVerwG NJW 2004, 1543).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht