Rechtsprechung
LG Augsburg, 28.11.2011 - 052 T 3723/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Abschiebehaftverfahren: Anordnung der Sicherungshaft ohne Bekanntgabe des Haftantrages; persönliche Anhörung des Betroffenen in einer Videokonferenz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gerichtliche Anhörung im Wege der Videokonferenz im Zusammenhang mit der Abschiebung eines serbischen Staatsangehörigen aus der Strafhaft im Anschluss nach Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung
- Informationsverbund Asyl und Migration
FamFG § 420, StPO
Haftanordnung, Abschiebung, Anhörung per Videokonferenz, Freiheitsentziehung, audiovisuelle Anhörung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 62 Abs. 1; StPO § 454 Abs. 1 S. 3
Gerichtliche Anhörung im Wege der Videokonferenz im Zusammenhang mit der Abschiebung eines serbischen Staatsangehörigen aus der Strafhaft im Anschluss nach Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nördlingen, 16.09.2011 - XIV 7/11
- LG Augsburg, 28.11.2011 - 052 T 3723/11
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.07.2011 - V ZB 141/11
Freiheitsentziehungsverfahren: Aushändigung des Haftantrags der …
Auszug aus LG Augsburg, 28.11.2011 - 52 T 3723/11
Das Fehlen der ordnungsgemäßen Anhörung des Betroffenen drückt der gleichwohl angeordneten und aufrechterhaltenen Haft den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung auf (BGH vom 21.07.2011 V ZB 141/11).
- BGH, 05.12.2023 - XIII ZB 46/22
Revision gegen die Unterlassung der persönlichen Anhörung eines Asylsuchenden vor …
Eine Anhörung per Videokonferenz stellt keine persönliche Anhörung im Sinne des § 420 Abs. 1 FamFG dar (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 235/20, BGHZ 227, 161 Rn. 24; LG Augsburg, InfAuslR 2012, 133 Rn. 5). - VG München, 16.05.2013 - M 24 K 12.4569
Keine Kostenerhebung für Maßnahmen, die unter Verstoß gegen die …
Werde ein illegal eingereister Ausländer nicht in zeitlichem Zusammenhang mit seinem Grenzübertritt aufgegriffen, dürfe er erst nach Erlass einer Rückkehrentscheidung abgeschoben werden (LG Frankfurt, B.v. 24.01.2012, 2-29 T 15/12; InfAuslR 2012, 133).Aus diesem Grund bedürfte es selbst dann, wenn die Rückführungsrichtlinie nicht vollständig durch die Dublin-II-VO verdrängt sein sollte, weder zur Anordnung der Sicherungshaft noch zu deren Aufrechterhaltung einer Rückkehrentscheidung (…ebenso LG Saarbrücken B.v. 21.3.2011 - 5 T 41/11 - NVwZ-RR 2011, 542, juris Rn. 36; a.A. wohl LG Frankfurt B.v. 24.1.2012 - 2-29 T 15/12 u.a. - InfAuslR 2012, 133, juris Rn. 6 und Rn. 8 mit Hinweis auf EuGH U.v. 28.4.2011 - C 61/11 PPU -, wo es jedoch nicht um eine Sicherungshaft, sondern um die Verhängung einer Freiheitsstrafe durch einen Mitgliedstaat allein wegen des Verstoßes gegen eine Verlassensanordnung ging - vgl. EuGH U.v. 28.4.2011 - C 61/11 PPU - Rn. 58 - 60, NJOZ 2012, 837).
- AG Ingolstadt, 29.03.2021 - 14 XIV 91/21
Abschiebungshaft: Videoanhörung des Betroffenen wegen SARS-CoV-2-Infektion
Zwar hat die 5. Zivilkammer des Landgerichts Augsburg mit Beschluss vom 28.11.2011 im Beschwerdeverfahren mit dem Aktenzeichen 52 T 3723/11 die Auffassung vertreten, dass § 420 Abs. 1 FamFG eine Anhörung durch Videokonferenz nicht zulasse. - VG Gießen, 16.04.2013 - 7 K 1201/12
Kosten einer Abschiebung
In dem Abschiebungsvermerk des Beklagten vom 14.02.2012 wird auch zutreffend dargelegt, warum gem. § 59 Abs. 1 S. 2 AufenthG von der Setzung einer Ausreisefrist gegenüber A. abgesehen wurde, so dass den Ausführungen in der vom Kläger-Bevollmächtigten benannten Entscheidung des LG B-Stadt vom 24.01.2012, InfAuslR 2012, 133 keine Bedeutung zukommt, weil in dem der dortigen Entscheidung zugrunde liegenden Fall es an einer förmlichen, schriftlichen Entscheidung über die Ausreisefrist, die Schriftform verlangt § 77 AufenthG, fehlte.