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LG Augsburg, 29.09.1975 - 4 T 223/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Anordnung eines dinglichen Arrestes; Anforderungen an die Sicherung der Zwangsvollstreckung; Voraussetzungen für die Prognose einer wesentlichen Erschwerung der Vollstreckung ohne Arrest
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Augsburg, 25.08.1975 - 2 C 1538/75
- LG Augsburg, 29.09.1975 - 4 T 223/75
Papierfundstellen
- NJW 1975, 2350
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 25.02.1881 - II 428/80
Voraussetzungen des dinglichen Arrestes
Auszug aus LG Augsburg, 29.09.1975 - 4 T 223/75
Der Arrest bezweckt nicht die Bevorzugung des Gläubigers, sondern bedient sich ihrer als Mittel, weil die Gefahr besteht, dass Vermögensobjekte als Gegenstand der zukünftigen Vollstreckung im normalen Verfahren verloren wären und zwar nicht nur für den Arrestgläubiger, sondern für alle Gläubiger (RGZ 3, 416, 418).
- LG Wiesbaden, 27.11.2018 - 2 O 256/18
Arrestgrund bei Auslandsvollstreckung