Rechtsprechung
   LG Augsburg, 31.07.2020 - 053 T 1780/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,39255
LG Augsburg, 31.07.2020 - 053 T 1780/17 (https://dejure.org/2020,39255)
LG Augsburg, Entscheidung vom 31.07.2020 - 053 T 1780/17 (https://dejure.org/2020,39255)
LG Augsburg, Entscheidung vom 31. Juli 2020 - 053 T 1780/17 (https://dejure.org/2020,39255)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,39255) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Asylantrag, Ausreise, Beschwerde, Bewilligung, Herkunftsland, Bescheid, Beiordnung, Afghanistan, Ausreisepflicht, Migration, Ausreisefrist, Haftantrag, Krankenhaus, Verfahrenskostenhilfe, Feststellung der Rechtswidrigkeit, strafrechtliches Ermittlungsverfahren, zwei ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 72 Abs. 4 S. 1, FamFG § 417 Abs. 2 S. 2 Nr. 5, AufenthG § 62 Abs. 3 S. 3
    Abschiebungshaft, Ermittlungsverfahren, Einvernehmen der Staatsanwaltschaft zur Abschiebung, Haftantrag, Begründungserfordernis, Ausländerakte, Sachaufklärungspflicht, Prognose, Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 15/19

    Abschiebungshaft bei fehlendem Einvernehmen der Staatsanwaltschaft bei

    Auszug aus LG Augsburg, 31.07.2020 - 53 T 1780/17
    Dafür genügt es in der Regel, wenn die Behörde darlegt, das Einvernehmen liege vor, sei entbehrlich oder werde bis zum vorgesehenen Abschiebungstermin voraussichtlich vorliegen oder entbehrlich geworden sein (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 15/19 -, Rn. 18 - 20, juris).
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus LG Augsburg, 31.07.2020 - 53 T 1780/17
    Maßgeblich für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist dabei nicht die Stärke des Verdachtsgrades, sondern der durch eine bestimmte Maßnahme manifestierte Wille der Strafverfolgungsorgane, dass sich das Verfahren gegen die verdächtige Person als Beschuldigten richtet (vgl. BGHSt 34, 138, 140; 38, 214, 218).
  • BGH, 23.07.1986 - 3 StR 164/86

    Zeugnisverweigerungsrecht bei früheren Ermittlungen gegen einen Angehörigen des

    Auszug aus LG Augsburg, 31.07.2020 - 53 T 1780/17
    Maßgeblich für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist dabei nicht die Stärke des Verdachtsgrades, sondern der durch eine bestimmte Maßnahme manifestierte Wille der Strafverfolgungsorgane, dass sich das Verfahren gegen die verdächtige Person als Beschuldigten richtet (vgl. BGHSt 34, 138, 140; 38, 214, 218).
  • BGH, 22.11.2018 - V ZB 54/18

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags bzgl. der Abschiebung eines

    Auszug aus LG Augsburg, 31.07.2020 - 53 T 1780/17
    Der Mangel des Haftantrags ist auch nicht geheilt worden (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 22. November 2018 - V ZB 54/18 -, Rn. 9 - 11, juris).
  • BGH, 06.05.2010 - V ZB 223/09

    Abschiebungshaftverfahren: Rechtswidrigkeit einer Freiheitsentziehung bei

    Auszug aus LG Augsburg, 31.07.2020 - 53 T 1780/17
    Unter Berücksichtigung der Regelung in Art. 5 V EMRK entspricht es billigem Ermessen, den Freistaat Bayern zur Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen außergerichtlichen Anlagen des Betroffenen zu verpflichten (vgl. BGH FGPrax 2010, 212, beckonline).
  • BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 16/19

    Abschiebungshaft: Begründungserfordernis für längere Haftsdauer

    Auszug aus LG Augsburg, 31.07.2020 - 53 T 1780/17
    Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 16/19 -, Rn. 7, juris mit Verweis auf die st. Rspr. des BGH).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht