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   LG Aurich, 03.04.2018 - 12 Qs 44/18, 12 Qs 47/18   

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https://dejure.org/2018,11123
LG Aurich, 03.04.2018 - 12 Qs 44/18, 12 Qs 47/18 (https://dejure.org/2018,11123)
LG Aurich, Entscheidung vom 03.04.2018 - 12 Qs 44/18, 12 Qs 47/18 (https://dejure.org/2018,11123)
LG Aurich, Entscheidung vom 03. April 2018 - 12 Qs 44/18, 12 Qs 47/18 (https://dejure.org/2018,11123)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 24.07.2007 - 2 BvR 1545/03

    Verfassungsmäßigkeit der Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen wegen

    Auszug aus LG Aurich, 03.04.2018 - 12 Qs 44/18
    Das Gewicht des Eingriffs verlangt dabei Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen (BVerfG, Beschl. v. 24.07.2007 - 2 BvR 1545/03 -, Rn. 16, juris).

    Erforderlich ist eine konkret formulierte, formelhafte Wendungen vermeidende Anordnung, die zugleich den Rahmen der Durchsuchung abstecken und eine Kontrolle durch ein Rechtsmittelgericht ermöglichen kann (BVerfG, Beschl. v. 24.07.2007 - 2 BvR 1545/03 -, Rn. 15, juris m.w.N.).

    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (BVerfG, Beschl. v. 24.07.2007 - 2 BvR 1545/03 -, Rn. 17, juris).

  • BGH, 11.11.1998 - 3 StR 181/98

    Abhörung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit technischen Mitteln;

    Auszug aus LG Aurich, 03.04.2018 - 12 Qs 44/18
    Generell ist dem Strafverfahrensrecht ein allgemein geltender Grundsatz, dass jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ein strafprozessuales Verwertungsverbot nach sich zieht, fremd (BGHSt 44, 243, 249).

    Vielmehr ist diese Frage nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung jeweils nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden (BGHSt 44, 243, 249 m.w.N.).

  • BGH, 17.03.1971 - 3 StR 189/70

    Blutabnahme durch Medizinalassistent - § 81a StPO, kein Verwertungsverbot, wenn

    Auszug aus LG Aurich, 03.04.2018 - 12 Qs 44/18
    Vor diesem Hintergrund lässt sich nicht erkennen, dass der erfolgten Anordnung eine schwerwiegende Rechtsverletzung, die durch das besondere Gewicht der jeweiligen Verletzungshandlung bei grober Verkennung der Rechtslage geprägt ist, zu Grunde liegt, so dass die Verwertung hier gegen die Grundsätze eines fairen Verfahrens verstoßen würde (vgl. BGHSt 24, 125, 131; 51, 258, Rn. 23).
  • BGH, 17.02.1989 - 2 StR 402/88

    Verbotene Rundfunkaufnahmen

    Auszug aus LG Aurich, 03.04.2018 - 12 Qs 44/18
    Es kann vielmehr vorliegend, da es sich nicht um einen Fall bewusster Umgehung des Richtervorbehalts handelt, darauf abgestellt werden, ob die beschlagnahmten Beweismittel auch bei einem möglichen hypothetischen rechtmäßigen Ermittlungsverlaufs (vgl. BGHSt 51, 258, Rn. 29; 31, 304, 306; BGH StV 2008, 121 ff.; NStZ 1989, 375, 376) gewonnen worden wären.
  • BGH, 05.12.2007 - 5 StR 451/07

    Zulässig bedingter Beweisantrag (genügend bestimmte Beweisbehauptung; Behandlung

    Auszug aus LG Aurich, 03.04.2018 - 12 Qs 44/18
    Es kann vielmehr vorliegend, da es sich nicht um einen Fall bewusster Umgehung des Richtervorbehalts handelt, darauf abgestellt werden, ob die beschlagnahmten Beweismittel auch bei einem möglichen hypothetischen rechtmäßigen Ermittlungsverlaufs (vgl. BGHSt 51, 258, Rn. 29; 31, 304, 306; BGH StV 2008, 121 ff.; NStZ 1989, 375, 376) gewonnen worden wären.
  • BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82

    Unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch die Polizei -

    Auszug aus LG Aurich, 03.04.2018 - 12 Qs 44/18
    Es kann vielmehr vorliegend, da es sich nicht um einen Fall bewusster Umgehung des Richtervorbehalts handelt, darauf abgestellt werden, ob die beschlagnahmten Beweismittel auch bei einem möglichen hypothetischen rechtmäßigen Ermittlungsverlaufs (vgl. BGHSt 51, 258, Rn. 29; 31, 304, 306; BGH StV 2008, 121 ff.; NStZ 1989, 375, 376) gewonnen worden wären.
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus LG Aurich, 03.04.2018 - 12 Qs 44/18
    Zwar hat sich hier die gerichtliche Anordnung der Durchsuchung aufgrund der am 09.02.2018 tatsächlich erfolgten Durchsuchung erledigt, doch macht dies die Beschwerde nicht unzulässig, da aufgrund des nachhaltigen Eingriffs in das Grundrecht aus Art. 13 GG ein berechtigtes Feststellungsinteresse auf Seiten der Beschuldigten besteht (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163 (2164)).
  • BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03

    Ermittlungsrichterliche Durchsuchungsanordnung nach StPO § 102 und § 103 und

    Auszug aus LG Aurich, 03.04.2018 - 12 Qs 44/18
    Es ist allerdings ausreichend, dass aufgrund kriminalistischer Erfahrung die begründete Aussicht besteht, dass der Zweck der Durchsuchung erreicht werden kann (BVerfG NJW 2003, 2669 [2670]).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus LG Aurich, 03.04.2018 - 12 Qs 44/18
    Dabei ist es in der Rechtsprechung unter anderem als bedeutend erachtet worden, ob die Maßnahme unter bewusster Missachtung eines gesetzlich angeordneten Richtervorbehaltes durchgeführt wurde (vgl. BVerfGE 113, 29, 61; NJW 2006, 2684, 2686; BGHSt 51, 258, Rn. 24 m.w.N.), wobei Verstöße gegen diesen als weniger gewichtig erschienen, wenn zumindest eine Eilanordnungskompetenz der Ermittlungsbehörden besteht (vgl. BGHSt 51, 258, Rn. 21 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02

    Hinreichende Bestimmtheit von § 96 Nr 4 AMG 1976 iVm § 2 Abs 1 Nr 5 AMG 1976 -

    Auszug aus LG Aurich, 03.04.2018 - 12 Qs 44/18
    Dabei ist es in der Rechtsprechung unter anderem als bedeutend erachtet worden, ob die Maßnahme unter bewusster Missachtung eines gesetzlich angeordneten Richtervorbehaltes durchgeführt wurde (vgl. BVerfGE 113, 29, 61; NJW 2006, 2684, 2686; BGHSt 51, 258, Rn. 24 m.w.N.), wobei Verstöße gegen diesen als weniger gewichtig erschienen, wenn zumindest eine Eilanordnungskompetenz der Ermittlungsbehörden besteht (vgl. BGHSt 51, 258, Rn. 21 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 11.07.2008 - 2 BvR 2016/06

    Durchsuchung von Kanzleiräumen eines Rechtsanwalts in einem strafprozessualen

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