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LG Aurich, 05.02.2021 - 21 Qs 28/21 |
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- BGH, 27.10.2015 - 1 StR 373/15
Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall (Steuerverkürzung im großen …
Auszug aus LG Aurich, 05.02.2021 - 21 Qs 28/21
Die im Einzelnen hinterzogenen Beträge liegen jeweils unterhalb der Wertgrenze von 50.000,00 EUR, die die Rechtsprechung für eine Steuerhinterziehung großen Ausmaßes i.S.d. § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO zieht (BGH, Urteil vom 27.10.2015 ‒ 1 StR 373/15 = NStZ 2016, 288 [289 f.]). - KG, 02.12.1996 - 1 Ss 285/96
Auszug aus LG Aurich, 05.02.2021 - 21 Qs 28/21
In Bezug auf eine drohende Einziehung hat das Kammergericht entschieden, dass der Antrag auf Einziehung wertvoller Gegenstände die Beiordnung eines Pflichtverteidigers gebieten kann (KG, Beschluss vom 02.12.1996 ‒ 1 Ss 285/96). - BGH, 17.11.1994 - 4 StR 492/94
Geldstrafe - Gesamtgeldstrafe - Einzelgeldstrafe - Festsetzung
Auszug aus LG Aurich, 05.02.2021 - 21 Qs 28/21
Die im Falle des Schuldspruches vom Strafgericht zu bildende Gesamtstrafe ist mithin höchstwahrscheinlich eine Geldstrafe, da das Gericht aus einzelnen Geldstrafen nicht eine Gesamtfreiheitsstrafe bilden darf (BGH, Urteil vom 17.11.1994 ‒ 4 StR 492/94 = NStZ 1995, 178).