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LG Aurich, 07.02.2017 - 7 T 21/17 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 793 ZPO; § 807 ZPO
Beantragung der Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses; Zumutbarkeit der Offenbarung von Angaben zu vormaligen Auftraggebern durch den Schuldner - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beantragung der Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses; Zumutbarkeit der Offenbarung von Angaben zu vormaligen Auftraggebern durch den Schuldner
- www.bremer-inkasso.de
Vermögensauskunft, Nachbesserung, Fragen zum Erwerbsgeschäft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Leer, 23.12.2016 - 13a M 1813/16
- AG Leer, 18.01.2017 - 13a M 1813/16
- LG Aurich, 07.02.2017 - 7 T 21/17
- LG Augsburg, 07.02.2017 - 7 T 21/17
- AG Leer, 02.10.2017 - 13a M 1813/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Aschaffenburg, 02.03.2000 - 3 T 38/98
Auszug aus LG Aurich, 07.02.2017 - 7 T 21/17
Angesichts dieser Umstände ist es dem Schuldner zuzumuten, seinen Gläubigern die geforderten Angaben zu vormaligen Auftraggebern zu offenbaren, um seine Gläubiger in die Lage zu versetzen, zu prüfen, ob der Verdacht auf falsche Angaben gerechtfertigt ist oder nicht (vgl. auch LG Aurich, 4 T 448/09; LG Aschaffenburg, JurBüro 2000, 328, LG Nürnberg-Fürth, JurBüro 2000, 328). - LG Aurich, 20.10.2009 - 4 T 448/09
Auszug aus LG Aurich, 07.02.2017 - 7 T 21/17
Angesichts dieser Umstände ist es dem Schuldner zuzumuten, seinen Gläubigern die geforderten Angaben zu vormaligen Auftraggebern zu offenbaren, um seine Gläubiger in die Lage zu versetzen, zu prüfen, ob der Verdacht auf falsche Angaben gerechtfertigt ist oder nicht (vgl. auch LG Aurich, 4 T 448/09; LG Aschaffenburg, JurBüro 2000, 328, LG Nürnberg-Fürth, JurBüro 2000, 328).