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   LG Aurich, 11.01.2019 - 4 S 134/18   

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https://dejure.org/2019,16739
LG Aurich, 11.01.2019 - 4 S 134/18 (https://dejure.org/2019,16739)
LG Aurich, Entscheidung vom 11.01.2019 - 4 S 134/18 (https://dejure.org/2019,16739)
LG Aurich, Entscheidung vom 11. Januar 2019 - 4 S 134/18 (https://dejure.org/2019,16739)
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  • BGH, 15.01.2009 - IX ZR 166/07

    Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten über den Inhalt

    Auszug aus LG Aurich, 11.01.2019 - 4 S 134/18
    Er hat sich nach den Zielsetzungen seiner Mandanten zu erkundigen und sich bei der anschließenden rechtlichen Würdigung prinzipiell an dem Gebot des sichersten Weges zu orientieren und deshalb denjenigen Weg vorzuschlagen, der die größte Sicherheit der Zielerreichung verspricht, um vermeidbare Nachteile zu vermeiden (BGH NJW 2013, 2965; BGH NJW 2012, 2435; BGH NJW 2009, 1589; BGH NJW 2007, 2486).
  • BGH, 13.06.2013 - IX ZR 155/11

    Rechtanwaltshaftung: Pflichten bei gerichtlicher Geltendmachung eines

    Auszug aus LG Aurich, 11.01.2019 - 4 S 134/18
    Er hat sich nach den Zielsetzungen seiner Mandanten zu erkundigen und sich bei der anschließenden rechtlichen Würdigung prinzipiell an dem Gebot des sichersten Weges zu orientieren und deshalb denjenigen Weg vorzuschlagen, der die größte Sicherheit der Zielerreichung verspricht, um vermeidbare Nachteile zu vermeiden (BGH NJW 2013, 2965; BGH NJW 2012, 2435; BGH NJW 2009, 1589; BGH NJW 2007, 2486).
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 131/89

    Verkündung einer Verfügung von Todes wegen

    Auszug aus LG Aurich, 11.01.2019 - 4 S 134/18
    Das gilt auch, wenn der Erbe vom Testament schon vorher Kenntnis erlangte (BGH, NJW 1991, 169).
  • BGH, 09.03.1988 - IVa ZR 272/86

    Rechtsnatur der beeinträchtigenden Verfügung; Beginn der Verjährung des

    Auszug aus LG Aurich, 11.01.2019 - 4 S 134/18
    Maßgeblich ist die Kenntnis von der den Pflichtteilsberechtigten beeinträchtigenden Verfügung von Todes wegen (BGHZ 103, 333, 336).
  • BGH, 10.05.2012 - IX ZR 125/10

    Haftung einer Rechtsanwaltssozietät: Beratungspflicht gegenüber Rechtsanwälten

    Auszug aus LG Aurich, 11.01.2019 - 4 S 134/18
    Er hat sich nach den Zielsetzungen seiner Mandanten zu erkundigen und sich bei der anschließenden rechtlichen Würdigung prinzipiell an dem Gebot des sichersten Weges zu orientieren und deshalb denjenigen Weg vorzuschlagen, der die größte Sicherheit der Zielerreichung verspricht, um vermeidbare Nachteile zu vermeiden (BGH NJW 2013, 2965; BGH NJW 2012, 2435; BGH NJW 2009, 1589; BGH NJW 2007, 2486).
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