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   LG Aurich, 16.12.2021 - 7 T 305/21   

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LG Aurich, 16.12.2021 - 7 T 305/21 (https://dejure.org/2021,61278)
LG Aurich, Entscheidung vom 16.12.2021 - 7 T 305/21 (https://dejure.org/2021,61278)
LG Aurich, Entscheidung vom 16. Dezember 2021 - 7 T 305/21 (https://dejure.org/2021,61278)
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  • AG Straubing, 06.08.2020 - 1 M 733/20

    Festsetzung des unpfändbaren Betrags bei anteiliger Unterhaltspflicht

    Auszug aus LG Aurich, 16.12.2021 - 7 T 305/21
    16 Insofern ist davon auszugehen, dass der Vater jedenfalls den SGB II Regelsatz i.H.v. 446,- Euro nebst Leistungen für Unterkunft und Heizung bezieht, welche sich im angemessenen Rahmen auf 500 Euro beziffern lassen (AG Straubing, Beschluss vom 06. August 2020 - 1 M 733/20 -, Rn. 4, juris).

    Unentgeltliches Wohnen und freie Kost als Naturalunterhalt sind mit geleistetem Barunterhalt gleichwertig (AG Straubing, Beschluss vom 06. August 2020 - 1 M 733/20 -, juris).

    Danach ergibt sich unter Berücksichtigung des Regelsatzes für das Kind sowie eines Zuschlages von 50 Euro ein Vergleichswert auf Seiten des Vaters von 1305,- Euro (446 + 500 + 309 + 50 Euro) (vgl. hierzu auch AG Straubing, Beschluss vom 06. August 2020 - 1 M 733/20 -, Rn. 6, juris).

  • BGH, 09.07.2020 - IX ZB 38/19

    Berücksichtigen der zusätzlichen Bedarfe durch das Insolvenzgericht als

    Auszug aus LG Aurich, 16.12.2021 - 7 T 305/21
    12 Gemäß § 850c Abs. 6 ZPO - ehemals Abs. 4 - kann das Vollstreckungsgericht nach billigem Ermessen anordnen, dass eine nach dem Gesetz unterhaltsberechtigte Person, die eigene Einkünfte hat, bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens ganz oder teilweise unberücksichtigt bleibt (BGH Beschl. v. 9.7.2020 - IX ZB 38/19, BeckRS 2020, 17794 Rn. 5, beck-online).

    Die im einzelnen Fall nach billigem Ermessen zu treffende Entscheidung obliegt dabei dem Tatrichter (BGH, Beschluss vom 5. November 2009 - IX ZB 101/09, NZI 2010, 578 Rn. 7; BGH Beschl. v. 9.7.2020 - IX ZB 38/19, BeckRS 2020, 17794 Rn. 6, beck-online).

  • BGH, 05.04.2005 - VII ZB 28/05

    Berücksichtigung des Ehegatten bei der Berechnung der pfändbaren Bezüge

    Auszug aus LG Aurich, 16.12.2021 - 7 T 305/21
    An die Überprüfung dürfen keine überspannten Anforderungen gestellt werden, um das Vollstreckungsverfahren nicht unpraktikabel zu machen (BGH, Beschluss vom 5. April 2005 - VII ZB 28/05, WM 2005, 1186, 1187).
  • BGH, 05.11.2009 - IX ZB 101/09

    Berücksichtigung einer unterhaltsberechtigten Person mit eigenen Einkünften bei

    Auszug aus LG Aurich, 16.12.2021 - 7 T 305/21
    Die im einzelnen Fall nach billigem Ermessen zu treffende Entscheidung obliegt dabei dem Tatrichter (BGH, Beschluss vom 5. November 2009 - IX ZB 101/09, NZI 2010, 578 Rn. 7; BGH Beschl. v. 9.7.2020 - IX ZB 38/19, BeckRS 2020, 17794 Rn. 6, beck-online).
  • BGH, 19.12.2019 - IX ZB 83/18

    Betreuungsleistungen eines nicht barunterhaltspflichtigen Elternteils und

    Auszug aus LG Aurich, 16.12.2021 - 7 T 305/21
    13 Dabei sind Unterhaltszahlungen, die der Unterhaltsberechtigte vom anderen Elternteil oder Dritten bezieht, als eigene Einkünfte im Sinne des § 850c Abs. 6 ZPO zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - IX ZB 83/18, WM 2020, 288 Rn. 11).
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