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LG Aurich, 17.12.2015 - 1 O 923/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 7 Abs. 1 StVG; § 8 Nr. 1 StVG; § 18 Abs. 1 S. 1 StVG; § 823 Abs. 1 BGB; § 115 Abs. 1 VVG
Schadenersatz- und Schmerzensgeldbegehren nach einem Verkehrsunfall; Verkehrsrechtliche Einordnung einer Parkhauszuwegung nach der konkreten Gestaltung als Straße oder Ausfahrt - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadenersatz- und Schmerzensgeldbegehren nach einem Verkehrsunfall; Verkehrsrechtliche Einordnung einer Parkhauszuwegung nach der konkreten Gestaltung als Straße oder Ausfahrt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- OLG Koblenz, 22.12.2003 - 12 U 985/02
Haftungsverteilung bei einem Unfall an einer bevorrechtigten Einmündung
Auszug aus LG Aurich, 17.12.2015 - 1 O 923/14
Ebenso wenig darf sich der Benutzer einer Straße, die in eine Querstraße einmündet, ohne sich jenseits der Einmündung fortzusetzen (sog. T-Einmündung) auf die Beachtung seines Vorfahrtrechts durch von links auf der durchgehenden Straße herannahende Verkehrsteilnehmer verlassen, wenn seine Straße für den Wartepflichtigen nicht oder nicht voll einsehbar ist (…OLG Celle a.a.O. m.w.N.; OLG Koblenz, DAR 2004, 272).Es entspricht erfahrungsgemäß oft dem instinktiven Verhalten des auf einer durchgehenden Straße Fahrenden, sich gegenüber einer von rechts einmündenden sich auf der anderen Straßenseite nicht fortsetzenden Straße als vorfahrtsberechtigt anzusehen (OLG Koblenz, DAR 2004, 272).
- OLG Celle, 30.01.1975 - 5 U 57/74
Auszug aus LG Aurich, 17.12.2015 - 1 O 923/14
Auch dieser kann grundsätzlich darauf vertrauen, dass von links kommende wartepflichtige Verkehrsteilnehmer sein Vorfahrtrecht beachten (OLG Celle, VersR 1976, 345 m.w.N.).