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LG Aurich, 18.07.2016 - 2 O 35/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aurich, 18.07.2016 - 2 O 35/11
- OLG Oldenburg - 6 U 157/16 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.11.2008 - XI ZR 413/07
Erlaubnisvorbehalt nach dem Rechtsberatungsgesetz für die Übertragung einer …
Auszug aus LG Aurich, 18.07.2016 - 2 O 35/11
Geschäftsmäßig handelt aber nur, wer beabsichtigt, die Tätigkeit - sei es auch nur bei sich bietender Gelegenheit - in gleicher Art zu wiederholen, um sie dadurch zu einem andauernden oder wiederkehrenden Bestandteil seiner Beschäftigung zu machen (vgl. BGH, Urteil v. 25.11.2008, Az. XI ZR 413/07; OLG Köln…, Urteil vom 11. März 2015 - 13 U 149/13 -, Rn. 20, juris). - BGH, 21.10.2014 - VI ZR 507/13
Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Wirksamkeit der Abtretung eines Anspruchs auf …
Auszug aus LG Aurich, 18.07.2016 - 2 O 35/11
Ein solches liegt vor, wenn die Forderungseinziehung innerhalb einer ständigen haupt- oder nebenberuflichen Inkassotätigkeit oder außerhalb einer solchen nicht lediglich als Nebenleistung in Zusammenhang mit einer anderen beruflichen Tätigkeit erfolgt (vgl. BGH, Urteil v. 21.10.2014, Az. VI ZR 507/13). - OLG Köln, 11.03.2015 - 13 U 149/13
Wirksamkeit des Gesellschaftsvertrages einer geschädigten Gesellschaft wegen …
Auszug aus LG Aurich, 18.07.2016 - 2 O 35/11
Geschäftsmäßig handelt aber nur, wer beabsichtigt, die Tätigkeit - sei es auch nur bei sich bietender Gelegenheit - in gleicher Art zu wiederholen, um sie dadurch zu einem andauernden oder wiederkehrenden Bestandteil seiner Beschäftigung zu machen (vgl. BGH, Urteil v. 25.11.2008, Az. XI ZR 413/07; OLG Köln, Urteil vom 11. März 2015 - 13 U 149/13 -, Rn. 20, juris).