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   LG Aurich, 27.04.2017 - 1 O 806/16   

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https://dejure.org/2017,20086
LG Aurich, 27.04.2017 - 1 O 806/16 (https://dejure.org/2017,20086)
LG Aurich, Entscheidung vom 27.04.2017 - 1 O 806/16 (https://dejure.org/2017,20086)
LG Aurich, Entscheidung vom 27. April 2017 - 1 O 806/16 (https://dejure.org/2017,20086)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Widerruf Darlehen - fehlerhafte Belehrung in Verträgen ab Juni 2010 (bis heute)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht: Darlehen aus 2011 widerruflich ("Aufwendungen ggü. öffentlichen Stellen")

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Sparkassen Darlehen aus den Jahren 2010-2014 widerrufen!

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Aurich, 27.04.2017 - 1 O 806/16
    Des Weiteren schuldet die Beklagte dem Kläger Ersatz der von ihr aus seinen Zins- und Tilgungszahlungen gezogenen Nutzungen, wobei vermutet wird, dass die Bank Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses gezogen hat (BGH, Urteil vom 10. März 2009 - XI ZR 33/08 -, BGHZ 180, 123-134, Rn. 29 - zitiert nach juris).
  • BGH, 23.02.2016 - XI ZR 101/15

    Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen

    Auszug aus LG Aurich, 27.04.2017 - 1 O 806/16
    (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 23. Februar 2016 - XI ZR 101/15 -, BGHZ 209, 86-104, Rn. 32 - zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 7 U 119/15 -, Rn. 89 - zitiert nach juris).
  • LG Berlin, 02.06.2016 - 37 O 442/15

    Anforderungen an die Gestaltung der Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Aurich, 27.04.2017 - 1 O 806/16
    Was die Entscheidung des LG Berlin (LG Berlin, Urteil vom 02. Juni 2016 - 37 O 442/15 - zitiert nach juris) angeht, so enthält dieses keinerlei Begründung hinsichtlich der Zulässigkeit der streitgegenständlichen Passage, die den obigen Ausführungen des Gerichts entgegengehalten werden könnte.
  • BGH, 25.10.2016 - XI ZR 6/16

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer durch die Feststellung des wirksamen

    Auszug aus LG Aurich, 27.04.2017 - 1 O 806/16
    Soweit der BGH eine vergleichbare Widerrufsinformation zu prüfen hatte (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2016 -XI ZR 6/16 - zitiert nach juris), ist aus dem Beschluss nicht ersichtlich, ob der Darlehensgeber in diesem Fall nicht tatsächlich Aufwendungen an öffentliche Stellen erbracht hat.
  • OLG Zweibrücken, 16.12.2016 - 7 U 119/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Anforderungen an eine wirksame Widerrufsbelehrung in

    Auszug aus LG Aurich, 27.04.2017 - 1 O 806/16
    (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 23. Februar 2016 - XI ZR 101/15 -, BGHZ 209, 86-104, Rn. 32 - zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 7 U 119/15 -, Rn. 89 - zitiert nach juris).
  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

    Auszug aus LG Aurich, 27.04.2017 - 1 O 806/16
    Nachdem das Gericht den Kläger mit Verfügung vom 02.03.2017 auf das Urteil des BGH zum Aktenzeichen XI ZR 467/15 hingewiesen hat, hat der Kläger mit Schriftsatz vom 20.03.2017 seinen Klageantrag geändert und beantragt nunmehr,.
  • OLG Brandenburg, 10.01.2018 - 4 U 20/17

    Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung eines Altvertrags

    Die Klägerin verweist insofern auf ein Urteil des Landgerichts Aurich vom 27. April 2017 - Az. 1 O 806/16 -.

    Entgegen der von der Klagepartei angeführten Auffassung des Landgerichts Aurich (Urteil vom 27.4.2017 - 1 O 806/16, BeckRS 2017, 113926) , ergibt sich daher aus Nr. 2.4 des Vertrages insoweit keine Unklarheit.

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